gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie oft kann ich Verzugszinsen berechnen?

gefragt von Karli123 am 30.01.2009 um 10:02 Uhr

Ich schreibe gerade einen Brief an meinen ehemaligen Hausbesitzer. Bei der Betriebskostenabrechnung hieß es, ich bekomme 220 euro zurück, diese habe ich auch per Fax unter angabe meiner Bankverbindung zu einem unbestimmten Zeitpunkt angefordert. Nun war die Summe gemäß § 271 BGB ja eh seit Zugang der Abrechnung im Dezember 08 fällig.

Ich habe dem Besitzer zwei Wochen Zeit gelassen, das Geld zu überweisen und bis heute ist nichts da. Ist die Frist ok? In meinem Brief habe ich denenjetzt eine woche (bis 6.2. zahlungseingang) zeit gegeben. danach habe ich die erwirkung eines mahnbescheids angekündigt. und zinsenerhebung gemäß § 288 BGB in höhe von 5 %.

Nun meine frage: ist das so richtig? und wie läuft das mit den verzugszinsen? die kommen einmalig zu der summe dazu? oder wenn der schuldner länger nicht zahlt, bei jeder mahnung? kann mir da jemand helfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesetz (1971)
Betriebskostenabrechnung (78)
Verzugszinsen (8)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. Januar 2009 10:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verzugszinsen wirst du wahrscheinlich keine Einfordern können. Der Vermieter berechnet dir im Gegenzug ja auch keine Zinsen, wenn es zu einer Nachzahlung kam und er 1 Jahr für dich das Geld solange auslegen mußte. Da müßte schon ein viel längerer Zeitraum dazwischen liegen. Es sind ja noch nicht mal 4 Wochen um. Bedenke dein Handeln gut! 220 Euro sind 11 Euro Zinsen in einem Jahr. Für ein Monat sind das noch nicht mal 1 Euro. Und deshalb willst du Ärger mit dem Vermieter bekommen, wegen 1 Euro?

Kommentar von Karli123 am 30. Januar 2009 10:20

es ist nicht der vermieter. es ist der ehemalige hausbesitzer. der hat zum 1.1.08 gewechselt. daher kann ich bei dem ruhig verkacken. und daher hat er es nicht eilig zu zahlen. weil ich sonst keine handhabe hab. ich kanns ja nicht mit der miete verrechnen, weil die jetzt jemand anders kriegt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Januar 2009 10:22

das spielt doch gar keine Rolle ob der Besitzer gewechselt hat. Der Mietvertrag ist der gleiche. Du könntest also auch dies mit der Miete verrechnen. Der neue Besitzer muß das dann mit dem Vorbesitzer klären


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. Januar 2009 10:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie reden hier von sage und schreibe stolzen 0.03 Euro Zinsen pro Tag! Haben Sie ihr Girokonto wegen der offenen Rückforderung nachweislich überziehen müssen? Ist Ihnen überhaupt ein Verzugsschaden entstanden? Ich rate Ihnen dringend sofort eine sehr gut funktionierede Anwaltssozietät mit der Beitreibung der 3 Cent täglich zu beauftragen!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 30. Januar 2009 10:13

Ihr Hobby ist doch Klage. Jeder Mensch sollte ein Steckenpferd haben :-) Aber prinzipiell würde auch mich eine Antwort interessieren, wie man das handhaben soll.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 30. Januar 2009 10:21

Meine Hobbys sind die Jagd und das Angeln - Grund zur Klage habe ich wirklich nicht! - Die Frage des Zinsanspruches hat "Mismid" bereits treffend beantwortet.

Kommentar von Karli123 am 30. Januar 2009 10:22

was soll ich denn bitte sonst machen? dieser hausbesitzer ist für mich nicht mehr zuständig, da er das haus verkauft hat. nur für 2007 sind eben noch diese zahlungen offen. und da ich das geld nicht einfach mit der miete verrechnen kann, weiß ich nicht, wie ich sonst rankommen soll! und JA, mein konto ist überzogen. deshalb hab ich es ja so eilig!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Januar 2009 10:47

dein Ansprechpartner ist immer der aktuelle Besitzer mit dem du den Mietvertrag hast! Er übernimmt sämtliche Verpflichtungen und Guthaben durch den Kauf. Das gleiche gilt auch für deine Kaution, die du später auch vom aktuellen Besitzer bekommst und nicht von einem vielleicht vor 30 Jahren verstorbenen Vorbesitzer



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie im Mahnbescheid Verzugszinsen/Kosten berechnen?

    Verzugszinsen Wie hoch darf man gehen?

    Rückläufige Verzugszinsen?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.