Ich bin im August in meine neue Wohnung umgezogen. Nun ist mir hier der Strom zu hoch geworden, obwohl Jobcenter mir versichert hatte die Kosten zu übernehmen. Mein zweiter Sohn kommt im Februar zur Welt. Habe ich da dann schon einen Anspruch auf 542€ Miete? Habe ich den Anspruch jetzt auch schon? Und würde das Jobcenter den Umzug und die neue Miete schon wieder übernehmen??

Du darfst ohne Zusage des Jobcenters nicht umziehen. Hier ist es so, dass ein Kind unter 1,5 Jahren keine Anspruch auf extra Wohnraum hat - also auch kein Umzug in eine größere Wohnung. Ist aber regional unterschiedlich, also wende dich am besten an eine Beratungsstelle in deiner Stadt!

Solange Hartz IV mitzieht können Sie Kosten verursachen soviel Sie wollen! Auch Kinder dürfen Sie ohne weiteres in die selbst gewählte Armut gebären! Herzlichen Glückwunsch zum Nächsten!
HerrVonRibbeck am 5. November 2009 14:30 Heute wieder Nettigkeit zum Früstück gehabt. Du weisst überhaupt nicht ob die "Armut" selbstgewählt ist. Nur weil das bei einigen sicherlich der Fall ist, muss das in diesem Fall aber nicht so sein. Wieder mal eintypischer "Firstguardian"
firstguardian am 5. November 2009 14:34 Kommt aber von ganzem Herzen und aus ehrlicher Überzeugung!
joerg1611 am 5. November 2009 14:36 @firstguardian D.h--recht hast DU !!!!!!
Hartz IV hat doch nichts mit Armut zu tun, viele Leute verdienen das Geld nicht, was eine Hartz IV Familie bekommt, und die kommen trotzdem klar

Nächstes Jahr, wenn das dritte Kind kommt - willste bestimmt wieder umziehen??? Also höre mal, seit wann bekommen denn jetzt die Hartz IV-Bezieher auch noch den Strom angeblich übernommen??? Hallo?
Du brauchst eine genehmigung dass du umziehen darfst, sonst werden die Umzugskosten und renovierungskosten nicht übernommen. Kläre deinen Sachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch über die Sachlage auf, dann kann er es vielleicht nachvollziehen ind erklärt sich einverstanden!!
Okay, das werd ich mal machen.
firstguardian am 5. November 2009 14:38 Geh besser arbeiten und leiste was für die Kinder, die du in unverantworlicher Weise in die Welt setzt! Was geschieht eigentlich mit dem Erzeuger? hat der nichts für seine Kinder übrig?
joerg1611 am 5. November 2009 14:45 dafür reicht sein Regelsatz wohl nicht aus......
Hast du vielleicht eine Stromheizung? Dann übernimmt die ARGE die Kosten hierfür. Nur der Hausstrom ist in der Regelleistung enthalten. Ansonsten wende dich an dein jobcenter und kläre deine Möglichkeiten da ab. Kosten der Unterkunft sind eine kommunale Aufgabe und jede Kommune definiert für ihren Bereich, was angemessen ist. Dabei sollten sie sich an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts halten, was sie aber nicht immer tun. Im Übrigen tut es mir leid, was für üble Kommentare du dir anhören musst. Gibt wohl doch jede Menge Prollis, die nix besseres zu tun haben als ihre Hirnlosigkeit öffentlich zur Schau zu stellen.
tröste dich: Kinder kommen fast immer, wenn es nicht passt. Diejenigen, die sorgsam den "richtigen" Zeitpunkt abwarten, kriegen in der Regel keine
Okay. Vielen Dank! Die Stromrechnung meiner Freundin wird vom Jobcenter übernommen. Wusste auch nicht dass das geht. Bin ja noch nicht lange dabei! :-D
dass das Jobcenter den Strom übernimmt, ist mir übrigens neu... da mußt du selber sparsam sein.