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Spätestens wenn der TÜV abgelaufen ist sollte man aufhören
Wenne am 23. Juli 2009 17:16 Da liegt Chwasc mit seinem Hinweis auf den Sprit schon näher. Es sei denn, es ist eine Tankstelle im Kreisverkehr. ;-P

solange bis du dich entschieden hast welche ausfahrt du nimmst - oder entschieden wird ob du in die ausnüchterungszelle kommst oder so...

Wenn man mehr als 2 Runden im Kreisverkehr fährt, gilt es als Verkehrsbehinderung. Alles drunter ist erlaubt.
J0hannes005 am 23. Juli 2009 17:15 echt?
1hoss43 am 23. Juli 2009 17:15 >>>Alles drunter ist erlaubt.<<<
Hmmm......man darf also auch 0 Runden im Kreisverkehr fahren?? ;-))
ghost1337 am 23. Juli 2009 17:20 Wenn du es hinbekommst ^^ Aber denk dran, rückwärts und entegen der Fahrtrichtung is verboten ;)
Hast Du da eine Quelle dafür? Würde mich ehrlich interessieren.
1hoss43 am 23. Juli 2009 18:06 Ich bin mir ziemlich sicher, daß hier dieser Paragraf der StVO zur Anwendung kommen könnte:
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
ghost1337 am 23. Juli 2009 20:07 Steht zwar nicht direkt in der StVO so drin, allerdings kann unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr die außen Wartenden behindern und verstößt bereits gegen § 1 StVO.
Und in der Fahrschule wurde gesagt, dass dies bei über 2 Runden der Fall ist, da es passieren kann, dass man beim ersten Mal die Ausfahrt ausm Kreisel verpasst. (Solltest du allerdings der einzigste Autofahrer sein, kannst du sooft wie du willst (oder bis der Sprit alle ist) duch den Kreisel fahren.)
Eine Ehrenrunde darf man und dann soll man die Ausfahrt nehmen, die man braucht.
Aber auch keine Minute länger! ;-))
lach