Frage von stern34 12.02.2009

Wie oft darf man eine Privatinsolvenz anmelden??

  • Antwort von FridaGT 12.02.2009
    9 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sie hat "urplötzlich" Handyverträge bekommen? Ja klar, die tauchen ja auch immer so plötzlich unangemeldet auf. Ich würde ganz schnell zur Schuldnerberatung gehen, die können all eure Fragen kompetent beantworten.

  • Antwort von vollimleben 12.02.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Aus Fehlern nichts gelernt!Entscheidung liegt beim Amtsgericht!

  • Antwort von JoScho 12.02.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    GEht zum Schuldenberater! Den hat sie doch schon. Diese Verträge kommen immer so plötzlich wie das Weihnachtsfest oder Ostern.

  • Antwort von user1439 12.02.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gibt nichts gefährlicheres wie freilaufende, urplötzliche Handyverträge. Wenn sie selbst nicht will, kann man ihr nicht helfen.

  • Antwort von kaesbrot 12.02.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kann mir kaum vorstellen, daß das ein zweites mal gestatten. Sie hat die Möglichkeit einen Job (falls das möglich ist) zu suchen und in Raten abzustottern.

  • Antwort von supermiki79 02.06.2010

    Wie oft darf man eine Privatinsolvenz anmelden??strong text

    Eigentlich alle 10 Jahre.Das ist sicher

  • Antwort von supermiki79 02.06.2010

    Wie oft darf man eine Privatinsolvenz anmelden??strong text

    Eigentlich alle 10 Jahre.Das ist sicher

  • Antwort von supermiki79 02.06.2010

    Die Insolvenz ist erst 11 bzw 12 jahre alt.Ich meine damit das Gesetz.Man kann alle 10 Jahre Insolvenz anmelden.So ist das gesetz.Ich habe einen Mandanten der innerhalb 11 Jahre jetzt schon das 2 mal Insolvenz anmeldet.Soviel von Fachmann.

  • Antwort von Ontario 18.07.2009

    Urplötzlich hat sie Handyverträge bekommen, schon seltsam was auf dieser Welt alles passiert. Wer nichts daraus lernt, der sollte dafür auch die Konsequenzen akzeptieren. Jeder der Privatinsolvenz anmeldet schädigt einen Gläubiger, das darf man nicht vergessen. Diese sch.....s Handys haben schon viele Jugendliche und nicht nur Jugendliche in eine Schuldenfalle gelockt.

  • Antwort von Ontario 18.07.2009

    Urplötzlich hat sie Handyverträge bekommen, schon seltsam was auf dieser Welt alles passiert. Wer nichts daraus lernt, der sollte dafür auch die Konsequenzen akzeptieren. Jeder der Privatinsolvenz anmeldet schädigt einen Gläubiger, das darf man nicht vergessen. Diese sch.....s Handys haben schon viele Jugendliche und nicht nur Jugendliche in eine Schuldenfalle gelockt.

  • Antwort von pepe33 12.02.2009
    1. Privatinsolvenz gibt es nur einmal
    2. Eigendlich ist es nach einer Privatinsolvenz nicht möglich gleich wieder Handyverträge abzuschließen, da das Verfahren noch mindestens 3 Jahre in der Schufa steht!!
    3. Man sollte doch aus Fehlern lernen. Nun wirst Du wohl zahlen müssen. Gehe nebenbei putzen oder Regale bei Rewe einräumen, aber zahle so schnell wie möglich!!!
    4. Spreche mit den Gläubigern!! Ganz wichtig!! Wenn Du/Sie erstmal wieder einen Vollstreckungsbescheid an der Backe hast, dann gute Nacht!!!
    5. Vereinbart Ratenzahlung und/oder versucht einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben!!!
    6. Viel Glück, das werdet ihr brauchen!
  • Antwort von Mercedesf200 12.02.2009

    Eine Privatinsolvenz kann nur einmal im Leben gemacht werden. Wenn der Schuldner wieder Rüchfällig wird, werden härtere Konsequenzen (Sozialstunden, Gefängnisaufenhalte) durchgezogen. Wo gibt es denn so was, dass man sich ein schönes Leben in Saus und Braus auf Kosten, ja letzendlich des Steuerzahlers macht. Wer nicht lernen willm nuss halt mit härteren Methoden bestraft werden.

  • Antwort von moon73 12.02.2009

    Die Schulden aus den Handyverträgen wird sie wohl oder übel in Raten zahle müssen, eine Schuldnerbertungsstelle wird ihr sicherlich behilflich sein. Ansonsten soll sie die Gläubiger anschreiben und einfach monatlich 10 bis 20 Euro anbieten, das Geld muß sie dann halt abzwacken. Wegen sowas meldet man keine Insolvenz an.

    Und die Insolvenz und Wohlverhaltensperiode dient eigentich genau dafür, dass der Schuldner lernt, mit seinem Geld zu haushalten und keine neuen Schulden zu machen. http://www.schuldnerberatung-berlin.de/index.php?id=19

  • Antwort von firstguardian 12.02.2009

    Glücklicher Weise geht das nur einmal im Leben, was in manchen Fällen bereits einmal zuviel ist, wie man an dem geschliderten Fall erkennen kann.

  • Antwort von samuel01 12.02.2009

    Also ich finde es mehr als unvernünftig und leichtsinnig von ihr gleich nach einer beendeten Privatinsolvenz wieder einen...nein gleich mehrere HAndyverträge abzuschließen!!!!Soooo plötzlich können die nicht vom Himmel fallen..wär mir neu! Leute die wirklich unverschuldet durch Krankheiten usw. in die Schuldenfalle geraten..sind dann die Blöden!!! Es muss ja auch einiges getelefoniert worden sein und anscheinend.hat sich wieder ordentlich was angesammelt..das schon wieder an Privatinsolvenz gedacht wird... Hab für Ihr Verhalten absolut kein Verständnis- aber erkundigt Euch beim Schuldnerberater,Insolvenzverwalter,Gericht....

  • Antwort von GustavG 12.02.2009

    einmal schulden, immer schulden?

    manche Leute muss man echt an die Hand nehmen damit sie kein Mist bauen. Ich würde ihr empfehlen sich einmal vernünftig beraten zu lassen, und konsequent ALLES!!! auf Guthabenbasis zu machen - Handy -> Prepaid, Kreditkarte -> Prepaid!!

  • Antwort von gamasche 12.02.2009

    Handyverträge, Plural und urplötzlich? Das liest sich nach nichts dazugelernt. Wenn es wiklich andere Gründe haben sollte, zur Schuldnerberatung gehen, nicht damit warten.

  • Antwort von luetzelmatt 12.02.2009

    Das ist nicht in jedem Land gleich geregelt.

  • Antwort von onkelbob 12.02.2009

    deleted

  • Antwort von teppichhai 12.02.2009

    Alle 7 Jahre glaube ich

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