gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie oft darf man den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

gefragt von Stirnfalte am 08.08.2008 um 17:15 Uhr

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, wie oft darf man die jährlich in Anspruch nehmen? Gibt es ein Limit, dürfen die dann kündigen ohne Begründung?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.291 Versicherung x 5.660 Kündigung x 2.770 Rechtsschutzversicherung x 154 Rechtsschutz x 122 Anwaltskosten x 55

brunchi
beantwortet von brunchi am 8. August 2008 17:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So oft Du ihn brauchst, es sei denn es steht was anderes in Deiner Vertragsklausel.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2008 08:48

''So oft Du ihn brauchst''

Schön wärs!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. August 2008 17:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Eine Begrenzung auf ein bis drei Fälle im Jahr dürfte normal sein.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 8. August 2008 17:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie bei vielen Versicherungen kann nach der Zahlung ohne Grund gekündigt werden... Allerdings nicht nur von Seite der Versicherung sondern auch der des versicherungsnehmers...


paela
beantwortet von paela am 8. August 2008 17:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kann auch sein, dass sie sich über die Falldichte ausschweigen und dich danach höher "einstufen" .. Am besten du rufst mal kurz durch, die werden es dir genauer sagen können..


anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 17:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch hier mal ne kleine Korrektur :-)

Einige Rechtschutzversicherer kündigen nach 1-2 Schadenfällen sehr oft (z.b. ARAG, DAS usw.). Andere nach 2 und nur eine sichert vertraglich zu das du 3 Schäden pro Jahr hast. Der Grund sind die nach der Umstellung der BRAGO (Gebührenordnung für Anwälte) massiv gestiegenen Kosten.

Bei manchen zählt schon eine telefonische Rechtsberatung als Schadenfall (nicht die kurze Info sondern eine Beratung - also mehr als 2 Sätze :-) ) bei anderen nicht :-)

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallteasyms am 9. August 2008 09:45

Ich bin von der DAS und habe es seit den ganzen Jahren meiner Tätigkeit noch nicht erlebt das ein Vertrag nach 2 Fällen gekündigt wurde.

Kommentar von Frank5000 am 10. August 2008 09:34

Dann hast du die Welle wahrscheinlich hinter dir :-) Es geht mir auch nicht darum die DAS schlecht zu machen. Ich würde sie genau so vermitteln wie jede andere Gesellschaft. Nur das sind so die Erfahrungen die ich und andere Makler gemacht haben. Habe da noch bei einer Veranstaltung mit anderen gesprochen. Zudem die Leistungen bisher auch nicht überzeugt haben - Bedingungen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. August 2008 17:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das merkst du spätestens, wenn sie dir nach einer inanspruchnahme außerordentlich kündigen.

überbelasten würde ich so eine versicherung nicht.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 8. August 2008 17:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vor einer möglichen Klage werden immer vom Rechtsschutz auch die Aussichten auf Erfolg beurteilt, und in dem Fall können sie ablehnen oder annehmen. Aber sie dürfen grundsätzlich schon kündigen, wie übrigens auch die Haftpflichtversicherung nach einem Schadensfall.

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallteasyms am 9. August 2008 09:43

Normalerweise, bis auf einige Ausnahmen, übernimmt die Prüfung auf Erfolg der eigene Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung tritt dann nur als Kostenerstatter auf.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. August 2008 17:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das steht im Vertrag.


abibremer
beantwortet von abibremer am 17. Dezember 2008 18:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du einen anwaltlichen rat brauchst, gehe hin und du wirst sehen. bevor höhere kosten entstehen wird sich dein rechtsbeistand rückversichern, ob die bezahlung steht.


teasyms
beantwortet von teasyms am 9. August 2008 09:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gute Versicherungen haben in nden Bedingungen den Vermerk das eine Kündigung des Vertrages, seitens der Gesellschaft erst ab mind. 2 Schäden im Kalenderjahr möglich ist.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.