Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, wie oft darf man die jährlich in Anspruch nehmen? Gibt es ein Limit, dürfen die dann kündigen ohne Begründung?

So oft Du ihn brauchst, es sei denn es steht was anderes in Deiner Vertragsklausel.

Kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Eine Begrenzung auf ein bis drei Fälle im Jahr dürfte normal sein.

wie bei vielen Versicherungen kann nach der Zahlung ohne Grund gekündigt werden... Allerdings nicht nur von Seite der Versicherung sondern auch der des versicherungsnehmers...

Es kann auch sein, dass sie sich über die Falldichte ausschweigen und dich danach höher "einstufen" .. Am besten du rufst mal kurz durch, die werden es dir genauer sagen können..
Auch hier mal ne kleine Korrektur :-)
Einige Rechtschutzversicherer kündigen nach 1-2 Schadenfällen sehr oft (z.b. ARAG, DAS usw.). Andere nach 2 und nur eine sichert vertraglich zu das du 3 Schäden pro Jahr hast. Der Grund sind die nach der Umstellung der BRAGO (Gebührenordnung für Anwälte) massiv gestiegenen Kosten.
Bei manchen zählt schon eine telefonische Rechtsberatung als Schadenfall (nicht die kurze Info sondern eine Beratung - also mehr als 2 Sätze :-) ) bei anderen nicht :-)
teasyms am 9. August 2008 09:45 Ich bin von der DAS und habe es seit den ganzen Jahren meiner Tätigkeit noch nicht erlebt das ein Vertrag nach 2 Fällen gekündigt wurde.
Dann hast du die Welle wahrscheinlich hinter dir :-) Es geht mir auch nicht darum die DAS schlecht zu machen. Ich würde sie genau so vermitteln wie jede andere Gesellschaft. Nur das sind so die Erfahrungen die ich und andere Makler gemacht haben. Habe da noch bei einer Veranstaltung mit anderen gesprochen. Zudem die Leistungen bisher auch nicht überzeugt haben - Bedingungen.
das merkst du spätestens, wenn sie dir nach einer inanspruchnahme außerordentlich kündigen.
überbelasten würde ich so eine versicherung nicht.

Vor einer möglichen Klage werden immer vom Rechtsschutz auch die Aussichten auf Erfolg beurteilt, und in dem Fall können sie ablehnen oder annehmen. Aber sie dürfen grundsätzlich schon kündigen, wie übrigens auch die Haftpflichtversicherung nach einem Schadensfall.
teasyms am 9. August 2008 09:43 Normalerweise, bis auf einige Ausnahmen, übernimmt die Prüfung auf Erfolg der eigene Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung tritt dann nur als Kostenerstatter auf.

wenn du einen anwaltlichen rat brauchst, gehe hin und du wirst sehen. bevor höhere kosten entstehen wird sich dein rechtsbeistand rückversichern, ob die bezahlung steht.

Gute Versicherungen haben in nden Bedingungen den Vermerk das eine Kündigung des Vertrages, seitens der Gesellschaft erst ab mind. 2 Schäden im Kalenderjahr möglich ist.
''So oft Du ihn brauchst''
Schön wärs!