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Wie oft darf der Vermieter in meine Wohnung?

gefragt von Sylon am 20.01.2009 um 16:13 Uhr

hey habe gehört das der vermieter nur 1 mal im jahr in die bude darf stimmt das?

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Wohnung x 4.582

anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. Januar 2009 16:14
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Der darf so oft wie Du ihn reinlässt.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 20. Januar 2009 16:16

Stimmt!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 20. Januar 2009 16:13
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Der darf gar nicht da rein, wenn du das nicht willst.


mamaprivat
beantwortet von mamaprivat am 20. Januar 2009 16:15
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der darf ohne genehmigung nicht in die bude

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 20. Januar 2009 16:22

Im Mietvertrag sthet das anders! Da könnte man leicht vertragsbrüchig werden und sich Ärger einhandeln!

Kommentar von D220050369017f993611bd31391c81f6smallmamaprivat am 20. Januar 2009 16:28

das ist mir aber sehr neu!da würde ich aber zum anwalt!das darf er nicht!


anonym
beantwortet von newcomer am 20. Januar 2009 16:13
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er darf öfter, muß sich aber vorher ankündigen

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 20. Januar 2009 16:15

Ja, er muss vorher einen Termin vereinbaren und einen guten Grund angeben.

Kommentar von newcomer am 20. Januar 2009 16:17

war selbst Vermieter. Bei driftigen Grund vorher Termin.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. Januar 2009 16:13
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nur mit Deiner Genehmigung, ansonsten nicht!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Januar 2009 16:15
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Hier kannst du es nachlesen:

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/812.html

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 20. Januar 2009 16:18

einwandfrei

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 20. Januar 2009 16:22

Hoffentlich kann der Budenbesitzer soviel lesen - und auch noch verstehen!


moon73
beantwortet von moon73 am 20. Januar 2009 16:15
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Ja das ist ungefähr so richtig. Allerdings darf er nur mit Termin und mit berechtigtem Grund zu dir in die Wohnung.

http://www.immobilien-management-system.de/nano.cms/ImmobilienFAQ.htm?Xfaqcat=2&Sid=1&Xaction=detail

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 20. Januar 2009 16:18

passt gut


anonym
beantwortet von Auskunft am 20. Januar 2009 16:19
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Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:

  • Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;

  • Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);

  • Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;

  • Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);

  • Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;

  • Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.

2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.

(...internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Betreten/bes.htm)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 20. Januar 2009 16:18
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Wenn begründeter Anlaß besteht, darf er rein. Bei rechtzeitiger Ankündigung gelegentlich auch. Bei normalen Mietern erhebt sich diese Frage übrigens fast nie! Was läuft schief in dem Mietraum, den Du zur "Bude" degradiert hast?


anonym
beantwortet von doris11 am 20. Januar 2009 16:17
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er muß ,sollte ,sich anmelden,und auch nur dann wenn du zuhause bist,..gibt nähmlich Vermieter die in Wohnungen gehen,wenn der Mieter nicht zu Hause ist,...kann ins Auge gehen, für den Vermieter!

Kommentar von Sylon am 20. Januar 2009 16:20

THX! habt mir geholfen jetz weiß ich bescheid!


anonym
beantwortet von rebertho am 20. Januar 2009 16:17
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Wenn du aus seiner Wohnung (Frage) eine Bude (Text) gemacht hast, dann darf er dich sogar rausschmeißen


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 20. Januar 2009 16:15
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Wenn er Meldung über Verwahrlosung (der Wohnung) gehört hat, darf er öfter in die Wohnung, aber nur mit Voranmeldung. Sollten nach Besuchen der Wohnung keinerlei Mängel gefunden werden, kommt wieder die Regelung höchstens einmal im Jahr zur Wirkung.


Makoria
beantwortet von Makoria am 20. Januar 2009 16:15
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ää eigentlich immer wenn es nötig ist also aus langeweile kann man den vermieter sozusagen wegschikken er hat kein recht ständig in deine wohnung zu gehn ausser es ist wirklich nötig


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