hey habe gehört das der vermieter nur 1 mal im jahr in die bude darf stimmt das?

Der darf gar nicht da rein, wenn du das nicht willst.

der darf ohne genehmigung nicht in die bude
firstguardian am 20. Januar 2009 16:22 Im Mietvertrag sthet das anders! Da könnte man leicht vertragsbrüchig werden und sich Ärger einhandeln!
mamaprivat am 20. Januar 2009 16:28 das ist mir aber sehr neu!da würde ich aber zum anwalt!das darf er nicht!
Hier kannst du es nachlesen:
Guppy194 am 20. Januar 2009 16:18 einwandfrei
firstguardian am 20. Januar 2009 16:22 Hoffentlich kann der Budenbesitzer soviel lesen - und auch noch verstehen!

Ja das ist ungefähr so richtig. Allerdings darf er nur mit Termin und mit berechtigtem Grund zu dir in die Wohnung.
http://www.immobilien-management-system.de/nano.cms/ImmobilienFAQ.htm?Xfaqcat=2&Sid=1&Xaction=detail
Guppy194 am 20. Januar 2009 16:18 passt gut
Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.
(...internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Betreten/bes.htm)

Wenn begründeter Anlaß besteht, darf er rein. Bei rechtzeitiger Ankündigung gelegentlich auch. Bei normalen Mietern erhebt sich diese Frage übrigens fast nie! Was läuft schief in dem Mietraum, den Du zur "Bude" degradiert hast?
er muß ,sollte ,sich anmelden,und auch nur dann wenn du zuhause bist,..gibt nähmlich Vermieter die in Wohnungen gehen,wenn der Mieter nicht zu Hause ist,...kann ins Auge gehen, für den Vermieter!
THX! habt mir geholfen jetz weiß ich bescheid!
Wenn du aus seiner Wohnung (Frage) eine Bude (Text) gemacht hast, dann darf er dich sogar rausschmeißen

Wenn er Meldung über Verwahrlosung (der Wohnung) gehört hat, darf er öfter in die Wohnung, aber nur mit Voranmeldung. Sollten nach Besuchen der Wohnung keinerlei Mängel gefunden werden, kommt wieder die Regelung höchstens einmal im Jahr zur Wirkung.

ää eigentlich immer wenn es nötig ist also aus langeweile kann man den vermieter sozusagen wegschikken er hat kein recht ständig in deine wohnung zu gehn ausser es ist wirklich nötig
Stimmt!