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Wie oft darf der Vermieter die Zählerstände ablesen?

gefragt von gajan am 11.06.2008 um 22:28 Uhr

Wir wohnen seit drei Monaten in einer DHH, und unser Vermieter will jeden Monat die Zählerstände ablesen, auch von den Parteien der anderen DHH. Müssen wir das hinnehmen, oder können wir die Angaben sogar verweigern? Laut Mietvertrag wird nur 1x im Jahr abgerechnet. Der Vermieter darf doch eh nicht dauernd in der Wohnung auftauchen. Wir konnten leider bislang auch nichts zum Ablesezeitraum finden, worauf wir uns beziehen könnten. Weiss jemand Rat?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Juni 2008 22:29
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Abgelesen wird einmal im Jahr und das auch nicht vom Vermieter.

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:37

Eben doch muss dies vom Vermieter abgelesen werden. Bei uns kommt kein Ableser mehr, da wird dem Vermieter ein Zettel zugeschickt, worauf er die Zählerstände einzutragen hat.


Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 11. Juni 2008 22:32
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also das hör ich auch das erste Mal. Bei uns kommen die von den Stadtwerken 1x im Jahr und fertig. Mein Vermieter hat damit eigentlich nichts am Hut muss ich sagen. Erkundige Dich mal irgendwo beim Mieterbund wegen der Sachlage. Die können Dir da sicher Auskunft geben.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. Juni 2008 22:30
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hat er einen konkreten Anlaß, daß er es so oft kontrollieren will? Vielleicht will er einen Wasserschaden lokalisieren. Aber ansonsten sehe ich da keinen Bedarf, daß er das so oft ablesen muß. Frag ihn mal, warum er das so oft wissen will.

Kommentar von gajan am 11. Juni 2008 23:05

Lach schlapp..... Er braucht keinen Grund, er ist ein Kontrollfreak..... Ohne Witz!

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:44

ja und wenn der Vermieter zu wenig Vorauszahlungen abverlangt hat, dann bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Wenn wie zumeist, vom lieben Mieter nichts zu holen ist.


Tonica
beantwortet von Tonica am 11. Juni 2008 22:32
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Normalerweise kommen die Energieversorger zum ablesen. Möglicherweise ist dein Vermieter nur vorsichtig bei den extrem steigenden Preisen und möchte Euch und Sich selber vor bösen Überraschungen schützen. L.G.

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:41

Bei uns kommt kein Energieversorger mehr zum Ablesen, da sich die Energiebersorger den Ableser einsparen. Wir müssen Wasser selbst ablesen und die Karte mit den Verbrauchsdaten, an der Versorger schicken. Baden-Württ. Raum Sachsenheim


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 11. Juni 2008 22:33
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Ich würde dem Vermieter einfach mal lesen lassen was im Mietvertrag steht und auch nicht ihn in die WHG lassen sondern einen anderen der auch für das ablesen zuständig ist und das ins normalerweise nicht der Vermieter.

Ich würde ihn auch nicht jeden Monat reinlassen.

Kommentar von gajan am 11. Juni 2008 23:07

Sehen wir auch so. Es läuft alles, d. h. auch die Parteien aus der anderen Haushälfte, über ihn selbst. Keiner hat sich selbst bei den Stadtwerken angemeldet

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:41

Warum hast Du was zu verbergen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juni 2008 22:35
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Bei uns wird einmal im Jahr abgelesen. Aber das macht nicht der Vermieter. Was macht es für einen Sinn, jeden Monat zu erscheinen? Hat der zuviel Freizeit?

Kommentar von gajan am 11. Juni 2008 23:08

Lach... Nee, eine Frau, die noch schlimmer kontrolliert als er. Da hilft wohl nur noch Flucht


anonym
beantwortet von Anie1977 am 11. Juni 2008 22:44
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Ich würde das den Mieterbund überprüfen lassen. Es scheint euch zu stören und deshalb würde ich den Vermieter nach dem Grund seiner häufigen Ablesungen fragen. Mir wäre das auch lästig. Beim Mieterverein gibt es sogar eine Hotline auch für Nichtmitglieder. Erfahrene Rechtsanwälte geben Beistand.


rautenflechter
beantwortet von rautenflechter am 11. Juni 2008 22:30
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So oft er will. Er muss aber trotzdem genau abrechnen. Darf also nicht die Zählerstände addieren :-)


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 11. Juni 2008 22:31
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Warum sollte der Vermieter nicht im Auge behalten dürfen wie euer Verbrauchsverhalten ist und ob seine Nebenkostenvorauszahlungen richtig angesetzt sind ?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 11. Juni 2008 22:35

Das kann doch dem Vermieter gleichgültig sein. Wenn die NK-Vorauszahlungen zu wenig waren muß nachgezahlt werden, wenn sie zu viel waren, muss zurückgezahlt werden.

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:50

Ha, ha, meistens ist der Mieter unfähig, einen größeren Betrag, nachzuzahlen. Dann bleibt dies am Vermieter hängen- Wasser-Abwasserrrechnungen gehen zudem immer an den Grundstückseigentümer, denn die Gemeinden und Städten wissen, dass sie vom Grundstückseigentümer das Geld bekommen. Der Grundstückseigentümer-vermieter, bleibt oftmal auf dem Schaden hänge, wenn der Vermieter seinen Verbrauch nicht bezahlt, bzw. zu wenig Vorauszahlungen geleistet hat.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 12. Juni 2008 00:19
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Abgelesen wird vom Elektrizitätswerk der Stadt. Also demjenigen Energieversorger, der die Rechnung stellt, aber nicht vom Vermieter. Wenn es der Vermieter unbedingt wissen will, dann reicht auch ein Telefon.

Kommentar von Ingeruhn am 6. September 2008 22:51

Wenn aber der Verdacht besteht, dass jemand die Stromleitung angezapft hat, dann muss doch der vermieter auf die Suche gehen. Indem er einige Zeit die Zählerstände notiert.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 6. September 2008 22:35
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Was eigenes kaufen, dann hat man jeden Vermieter los


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