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Wie nennt man sowas?

gefragt von knusperflockeknusperflocke am 30.07.2008 um 21:52 Uhr

Ja ich habe da mit so einem was am laufen. Sexuell & so. Seid dem das mit der schwangerschaftsgeschichte ist, möchte ich einfach keinen Sex mehr mit ihm bis ich mir sicher bin ob ich schwanger sein könnte oder nicht. Aufjedefall war er letzt bei mir & wir haben gekuschelt. Er wollte mir in die Hose & ic hab nein gesagt & er hats weiter & weiter versucht. Dann hat er mich festgehoben & ja. Nich dass er mir wehgetan hat, & dann habe ich mich weiter gewehrt & nein gesagt & er hats einfach nicht gelassen. Bis es dann halt zu geschlechtsverkehr kam, wobei ich auch nein sagte, er aber nicht locker gelassen hat & auf meine abweisung nicht reagiert. Kann man das nötigung nennen?


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anonym
beantwortet von jensencom am 30. Juli 2008 21:54
9x
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Nich Nötigung, das ist VERGEWALTIGUNG

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 16. Januar 2009 18:55

Da gehe ich mit! DH!


Marderu
beantwortet von Marderu am 30. Juli 2008 21:56
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hast du dich denn auch körperlich gewehrt und nicht nur "oh, nein bitte nicht" gesagt? Ich denke eine Backpfeife hätte er vielleicht ernster genommen. Auch wenn Gewalt natürlich keine Lösung ist ;) Aber hierbei ist ja wichtiger, dass er nichts macht, was du nicht willst und wenn er darauf nicht hört, dann würde ich das vielleicht sogar zur Anzeige bringen. Dass er sich bessert, glaube ich nämlich weniger.

Kommentar von Ba0bd83594c4f2b52fc927fe6af4a581smallkerstin285 am 30. Juli 2008 21:58

das sehe ich genau so


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 30. Juli 2008 21:54
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eher als Vergewaltigung.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Juli 2008 21:54
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Das kann man nicht Nötigung nennen sondern es ist eine Vergewaltigung. Verlaß den Typen schleunigst.


xmurrayx
beantwortet von xmurrayx am 30. Juli 2008 21:56
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Prinzipiell hätte ich es Vergewaltigung genannt. Denn es war ohne dein Einverständnis und unter Einsatz von Gewalt seinerseits.

Er hat dir übrigens weh getan - wenn auch nicht körperlich, dann zumindest seelisch, sonst würdest du es hier nicht berichten.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 30. Juli 2008 21:56
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das ist Vergewaltigung, wenn Du eindeutig nein gesagt hast

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 30. Juli 2008 21:59

Du solltest ernsthaft darüber nachdenken, ob Du das möchtest. Sowas darf ein Mann nicht machen, gegen Deinen Willen. Wenn Du ihn nicht verlässt, wird er das immer wieder machen!


kerstin285
beantwortet von kerstin285 am 30. Juli 2008 21:56
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den typen hätte ich gar nicht erst so weit kommen lassen und eine knieerhöhung verpasst.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Juli 2008 22:10
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§ 177 StGB - Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

∙ 1. mit Gewalt,

∙ 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

∙ 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

∙ 1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

∙ 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

∙ 1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

∙ 2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

∙ 3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

∙ 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

∙ 2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


anonym
beantwortet von evarissima1 am 31. Juli 2008 13:22
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Mensch Mädchen, du weißt doch sicher selbst, wie sich das angefühlt hat- nämlich nicht richtig. Egal wie deutlich oder undeutlich du Nein sagst, alleine dadurch, dass du nein gesagt hast, hast du deinen Willen deutlich gemacht und den hat er missachtet. Ja das ist eine Vergewaltigung. ich finde dass du ihn nicht nur verlassen, sondern auch mit ihm ein ganz ernstes Gespräch führen solltest, indem du ihm sagst, dass das viel zu weit ging- er froh sein kann, dass du ihn nicht anzeigst. Weißt du viele Frauen trauen sich in der Situation nicht, denn sie haben Angst, dass sie die Situation forciert hätten. Aber ein Nein ist ein Nein und wer das nicht hören will, hat er vergewaltigt!


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 30. Juli 2008 21:55
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natürlich ist das nötigung. also ich würde ihm schleunigst die meinung geigen und ihm das nächste mal auf die finger klopfen...

Kommentar von A9fcc5456f76832d2967c1d84f7b13bcsmalljabberwakky am 30. Juli 2008 21:57

Deine Reaktion ist Zu harmlos.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Juli 2008 22:15
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Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe ― Die Seite bietet eine Suchfunktion, mit der Sie Hilfseinrichtungen in Ihrer Nähe finden können. Dort wird persönliche und telefonische Beratung für Frauen angeboten, die sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt erleben oder erlebt haben. Zur Suchfunktion gelangen Sie über den Menüpunkt "Hilfsangebote" oder... http://frauenberatungsstellen.de


anonym
beantwortet von pornoking90 am 31. Juli 2008 14:44
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zeig den an.Ganz einfach.


Suncolor
beantwortet von Suncolor am 1. August 2008 16:54
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Geh zur polizei, wenn du mehrmals nein sagst und er zublöd ist das zu verstehen dann würd es für ihn vielleicht dann eine lehre sein! Das problem ist es nur zu beweisen. Aber auf alle fälle ist eine Vergewaltigung straffbar.


anonym
beantwortet von Natascha84 am 31. August 2008 22:11
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ich verstehe nicht ganz, warum du dich noch mit ihm einläßt. Heute macht er dies, morgen fragt er dich gar nicht, sondern zieht die Vergewaltigung schnurstraks durch. Mädchen, überleg mal, was du da machst. Und sei um Gottes Willen einmal stark und zeig dein Unwillen, notfalls gib ihm ne Backpfeife.


toto77
beantwortet von toto77 am 7. Januar 2009 16:33
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Nötigung auf jeden fall. wenn er keine gewalt angewendet hats ists keine vergewaltigung. schönreden sollte man es allerdings nicht! ein bischen drängeln kann schonmal zum vorspiel dazugehören (nur evtl, typabhängig) aber wenn dir seine drängelei echt zu aufdringlich war, verpasse ihm ne ordentliche abreibung und lass ihn ggf danach links liegen. musst du dir sicherlich nicht antun lassen. lg :)

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 16. Januar 2009 18:59

Hallo?

"möchte ich einfach keinen Sex mehr mit ihm" <-- Das ist eine klare Aussage. Und ein NEIN ebenso.

Eine Vergewaltigung hat nicht zwingend was mit körperlich wehtun = Gewalt zu tun!

Klar gibt´s Menschen, die groben Sex mögen, Frauen, die gerne ge- oder bedrängt werden, aber das traf auf sie eben nicht zu!

Für mich ist es eine Vergewaltigung. So hart das Wort auch sein mag.


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