Hatte Bauantrag eingereicht und monatelang nichts gehört, immer wieder nachgefragt. Beamte weigerte sich, Antrag zur Begutachtung zur Beurteilung der zuständigen Fachbehörde zu schicken. Bin zum LR (ich war nicht die einzige). Mußte Klagen, Absage. Hab Akteneinsicht genommen. 2 Gutachten der Fachbehörden fehlten in der Akte.
in diesem Fall hilft eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde - das ist ein schweres Geschütz - funktioniert aber. Und da der saubere Herr Landrat ja scheinbar auch nicht tätig wurde, solltest du bei der nächsthöheren Instanz, also Regierungsdirektor - die Dienstausichtsbeschwerde einreichen. In Schriftform, sachlich argumentiert und per Einschreiben. Du solltest aber eine Auskunft einholen, warum der sich weigert den Bauantrag weiterzuleiten. Denke immer daran: Da wo Amt - da Möglichkeit zur Korruption und Vorteilsnahme.

da wir hier nur eine seite kennen, wäre ich mit pauschalierten schuldzuweisugen an die bösen ämter sehr vorsichtig.
bezüglich der Frage bleibt zu sagen, dass der bürger einen anspruchdarauf hat, nicht länger als 3 monate auf eine entscheidung warten zu müssen. dauert es doch länger, so kann der bürger beim zuständigen verwaltungsgericht ein untätigkeitsklage einreichen.
zum thema dienstaufsichtsbeschwerde. die wird meiner meinung nach auch immer zu pauschal und schnell von selbsternannten "experten" gefordert. bevor man so etwas schreibt sollte man sich einmal überlegen, was man damit erreicht. eine entscheidung über den bauantrag bekommt der bürger dadurch nicht.
PS. die aufsicht über die landräte führt die Kommunalaufsicht, in der regel angesiedelt beim innenministerium. regierungsdirektor ist lediglich eine amtsbezeichnung.
Dk, Deine Antwort ist nur teilweisehilfreich: ich hab ja alles durchgeboxt. Doch das Urteil der Ablehnung war unerklärlich. Habe Akteneinsicht genommen und siehe da, es fehlten zur Urteilsentscheidung dem Gericht genau dei beiden Gutachten, auf die ich so lange gewartet hatte.Es wurde behauptet, wir hätten mal schriftlich auf jegliche Bautätigkeit verzichtet! Dies Schreiben gibt es nicht!! Ist das Prozessbetrug??
WhiteAngelmzg am 12. Juni 2009 16:26 wieso stellst du diese fragen nicht deinem anwalt?
RA ist ne Niete! hat sein Mandat inzwischen niedergelegt, hatte ihn mehrmals schriftlich aufgefordert, was zu unternehmen! Jetzt wollte er noch Honorar € 1.600, hab ich abgelehnt. RA hat Kostenfestsetzung bei Gericht beantragt (hab ich auch neu lernen müssen). Nun sind es plötzlich € 900 die er nehmen darf!
WhiteAngelmzg am 13. Juni 2009 11:45 also in dieser verfahrenen situation hätte ich mir einen zweiten anwalt genommen. wenn du eine fachliche einschätzung haben willst, dann schau dir mal diese seite an. www.frag-einen-anwalt.de für eine rechtliche standortbestimmung finde ich die preise dort in ordnung.