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Wie nennt man diese Berufsbezeichnung ?

gefragt von boriswulffboriswulff am 28.11.2007 um 22:57 Uhr

Eine Freundin von mir möchte sich als Domina selbständig machen.

Dazu muß sie ja einen Gewerbeschein anmelden.

Was gibt man jetzt auf dem Gewerbeschein für eine Berufsbezeichnung bzw. Tätigkeitsbezeichnung an?

Darstellerin im künstlerischen Gewerbe?

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Beruf x 14.524 Arbeit x 14.430 gewerbe x 736 selbständig x 271 gewerbeschein x 112 berufsbezeichnung x 42 domina x 11 darstellerin x 3 tätigkeitsbezeichnung x 1

anonym
beantwortet von Mehamm123 am 28. November 2007 23:06
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Fétiche et Maitresses


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. November 2007 10:52
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Der EAC Scope 35 gibt in diesem Fall den Bereich (pauschal) vor, also "Dienstleistung".


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 28. November 2007 23:23
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Erziehungs-Logistikerin?

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 29. November 2007 10:50

Hm...ich überlege, was das mit Logistik zu tun hat....ggg.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 29. November 2007 13:29

Alles, was früher mit Verwalten, Liefern, verkaufen, Dienstleistung zu tun hatte, heisst doch heute mit Anhang "Logistik" - da ist das nicht so weit hergeholt.... :-) grins


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 28. November 2007 23:02
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Vielleicht hilft dies:

Eine Domina (von lat. Domina = Herrin) war ursprünglich die Vorsteherin eines Stiftes oder eines Klosters. Eine weitere Übersetzung ist "Herrin des Hauses", von lat. Domus = Heim.

Quelle:aus Wiki


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 28. November 2007 23:02
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Gesellschaftsdame oder Erzieherin?Nein,im Ernst,ich denke schon,dass man da auch eine Bezeichnung für hat.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 28. November 2007 23:04

Eher nicht.Bei einer Prostituierten gibt G.V. bei einer Domina nicht.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 29. November 2007 08:10

Weiss ich doch,aber V.gibt es bei Beiden.


anonym
beantwortet von diejan am 29. November 2007 00:35
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Ein Vorschlag, der seriös und neutral klingt und bei dem man nicht auf die Idee käme, irgendwelche Diplome oder Lehrgangsbescheinigungen zu fordern: Gesellschafterin


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 28. November 2007 23:05
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soweit mein bescheidener Informationsstand reicht, ist man als Freiberufler bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro nicht gewerbesteuerpflichtig. Da würde ich mal beim Finanzamt fragen, die haben bestimmt auch ein paar schöne Vorschläge für die Namensgebung :-)

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 28. November 2007 23:12

Aber ein Gewerbe anmelden muß man schon. Ob man bei dem Gewinn dann Steuer zahlen muß steht ja noch auf einem anderen Blatt. Übrigends kommen 24.500 Euro bei einer Domina sehr schnell zusammen :) Zumindest wenn sie hart arbeitet :)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. November 2007 23:13

Ob man gewerbesteuerpflichtig ist hat nichts mit der Anmeldung zu einem Gewerbe zu tun. Den braucht man viel früher. Versteuern muß man es in jedem Fall, die Gewerbesteuer kommt nur zusätzlich dazu

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 28. November 2007 23:46

ich dachte auch eher an etwas künstlerisches ;-)
da brauchts dann kein Gewerbe...


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 28. November 2007 23:03
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vielleicht als "Sexarbeiterin" ?

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 28. November 2007 23:04

halt am Gewerbeamt - wo sie den Schein holt - einfach fragen!


Sammys
beantwortet von Sammys am 28. November 2007 23:43
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Also Finanzamt... Ich weiß nicht... Die kommen auf die spaßigsten Ideen. Da kommst du nachher nicht mehr von deren Ideen fort. Die sagen doch glatt "Prostituierte so wie der Gesetzgeber es formuliert hat." Aber Erziehungstrainerin, Benimm-Kurs-Trainerin, unabhängige Dozentin für Erwachsenenbildung, Züchterin. Da wäre sie auch von der MwSt befreit nach §4 UStG.


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. November 2007 23:13
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Mal hier schauen http://kuerzer.de/0uLhmaMND

'Darstellerin im künstlerischen Gewerbe?'

Ne, ganz gewiss nicht.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. November 2007 23:01
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Din Vorschlag klingt gut!


anonym
beantwortet von DonaLara am 3. Februar 2009 16:40
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Ich bin Domina / Erzieherin, und mein Gewerbe wurde angemeldet als "Erotische Dienstleistungen". Grüße


kara1
beantwortet von kara1 am 1. Dezember 2007 10:39
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Lack und Leder..., ich denke, Gesellschafterin passt ganz gut.


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