boriswulff am 28.11.2007 um 22:57 Uhr
Eine Freundin von mir möchte sich als Domina selbständig machen.
Dazu muß sie ja einen Gewerbeschein anmelden.
Was gibt man jetzt auf dem Gewerbeschein für eine Berufsbezeichnung bzw. Tätigkeitsbezeichnung an?
Darstellerin im künstlerischen Gewerbe?

Der EAC Scope 35 gibt in diesem Fall den Bereich (pauschal) vor, also "Dienstleistung".

Erziehungs-Logistikerin?
Knowledge am 29. November 2007 10:50 Hm...ich überlege, was das mit Logistik zu tun hat....ggg.
RolfHoegemann am 29. November 2007 13:29 Alles, was früher mit Verwalten, Liefern, verkaufen, Dienstleistung zu tun hatte, heisst doch heute mit Anhang "Logistik" - da ist das nicht so weit hergeholt.... :-) grins

Vielleicht hilft dies:
Eine Domina (von lat. Domina = Herrin) war ursprünglich die Vorsteherin eines Stiftes oder eines Klosters. Eine weitere Übersetzung ist "Herrin des Hauses", von lat. Domus = Heim.
Quelle:aus Wiki

Gesellschaftsdame oder Erzieherin?Nein,im Ernst,ich denke schon,dass man da auch eine Bezeichnung für hat.
Ein Vorschlag, der seriös und neutral klingt und bei dem man nicht auf die Idee käme, irgendwelche Diplome oder Lehrgangsbescheinigungen zu fordern: Gesellschafterin

soweit mein bescheidener Informationsstand reicht, ist man als Freiberufler bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro nicht gewerbesteuerpflichtig. Da würde ich mal beim Finanzamt fragen, die haben bestimmt auch ein paar schöne Vorschläge für die Namensgebung :-)
boriswulff am 28. November 2007 23:12 Aber ein Gewerbe anmelden muß man schon. Ob man bei dem Gewinn dann Steuer zahlen muß steht ja noch auf einem anderen Blatt. Übrigends kommen 24.500 Euro bei einer Domina sehr schnell zusammen :) Zumindest wenn sie hart arbeitet :)
Ob man gewerbesteuerpflichtig ist hat nichts mit der Anmeldung zu einem Gewerbe zu tun. Den braucht man viel früher. Versteuern muß man es in jedem Fall, die Gewerbesteuer kommt nur zusätzlich dazu
ruthchen am 28. November 2007 23:46 ich dachte auch eher an etwas künstlerisches ;-)
da brauchts dann kein Gewerbe...
vielleicht als "Sexarbeiterin" ?
halt am Gewerbeamt - wo sie den Schein holt - einfach fragen!

Also Finanzamt... Ich weiß nicht... Die kommen auf die spaßigsten Ideen. Da kommst du nachher nicht mehr von deren Ideen fort. Die sagen doch glatt "Prostituierte so wie der Gesetzgeber es formuliert hat." Aber Erziehungstrainerin, Benimm-Kurs-Trainerin, unabhängige Dozentin für Erwachsenenbildung, Züchterin. Da wäre sie auch von der MwSt befreit nach §4 UStG.

Mal hier schauen http://kuerzer.de/0uLhmaMND
'Darstellerin im künstlerischen Gewerbe?'
Ne, ganz gewiss nicht.
Ich bin Domina / Erzieherin, und mein Gewerbe wurde angemeldet als "Erotische Dienstleistungen". Grüße

Lack und Leder..., ich denke, Gesellschafterin passt ganz gut.