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Wie muss ich vorgehen, um im Fall der Fälle Sterbehilfe in Gebrauch zu nehmen?

gefragt von globalfrager am 28.06.2007 um 11:40 Uhr

Würde mich interessieren. Muss ich das vorher schriftlich festlegen? Wie läuft es dann ab?


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Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 28. Juni 2007 11:45
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Aktive Sterbehilfe ist hier verboten, du kannst lediglich eine Patientenverfügung machen, in der du festlegst, dass du keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Bislang sind die Ärzte aber nicht verpflichtet dem Folge zu leisten.


Michael H
beantwortet von Michael H am 28. Juni 2007 12:05
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Da Sterbehilfe in Deutschland verboten ist, hilft nur eine sog. "Patientenverfügung".

Eine optimale und somit praxistaugliche Patientenverfügung soll situationsbezogen sein und so konkret wie mög­lich die Wertvorstellungen des Patienten darstellen. Wie es in den Grundsätzen zur Sterbe­be­glei­tung der Bundesärztekammer (BÄK) schon seit 1998 heißt, sind Patientenverfügungen für Ärzte "ver­bind­lich, so­fern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde".

Das ist sehr schwammig, aber die politische Diskussion könnte hier zu einer Klarstellung führen - nur wann ?

Vielleicht hilft dies weiter: http://www.patientenverfuegung.de


anonym
beantwortet von caillou am 28. Juni 2007 11:43
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Dafür müßtest du auswandern. Denn das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 28. Juni 2007 11:45

Nein, er kann in die Schweiz gehen und sich dort verabschieden.


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 29. Juni 2007 07:44
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Ich würde niemanden danach fragen, da so eine persönliche Entscheidung nur mich etwas angeht; sondern - sofern ich im Fall der Fälle noch selber der Lage dazu wäre - einfach freiwillig aus dem Leben scheiden.

Basta


anonym
beantwortet von lektor am 29. Juni 2007 08:56
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Hallo,

vieles erfährst du hier: www.peterpuppe.de

In der Schweiz gibt es fünf Sterbehilfegesellschaften, aber nur zwei sind für Deutsche ansprechbar. Dort muss man Mitglied werden und 'bei Bedarf' einen begründeten Antrag auf Freitod stellen. Ein Schweizer Arzt muss die Begründung überprüfen und stellt dann (oder auch nicht!) das Rezept für ein tödliches Medikament aus, das nur dem Mitarbeiter der Sterbehilfegesellschaft ausgehändigt wird (um Missbrauch zu verhindern). In einer Wohnung der Gesellschaft kann dann das Mittel eingenommen werden.

Die weitreichendste Patientenverfügung (auch eine Freitoderklärung) gibt es bei der DGHS e.V. (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben e.V.). Die Patientenverfügung kann man dort anfordern, auch ohne Mitglied zu werden. Einfach mal nachgooglen, bitte, da ich keinen zweiten Link hier reinsetzen darf.

Herzlich Peter Puppe







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