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Wie muss ich eine Wohnung übergeben, wenn im Mietvertrag nix vermerkt ist und sie unrenoviert war???

gefragt von Kisha am 03.06.2008 um 18:53 Uhr

Nach 10 Jahren habe ich nun meine Wohnung gekündigt. Es handelte sich damals um eine Werkswohnung meines Arbeitgebers. Die Wohnung wurde jedoch in der Zwischenzeit 2x verkauft. Ich habe die Wohnung damals zwar saniert (neues Bad, neu geflieste Küche), aber absolut nicht renoviert übernommen. Auf den Wänden waren mindestens vier oder fünf Tapetenlagen und der Putz darunter war so porös, dass wir so ziemlich alles neu verputzen mussten. In der Zwischenzeit habe ich die Wände mit Rauputz versehen und Laminatboden verlegt. Jetzt ist die Frage, wie ich die Wohnung verlassen muss, im Mietvertrag steht leider gar nichts und auf Angaben vom neuen Eigentümer (EVONIK) möchte ich mich nicht verlassen.

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Recht x 35.050 wohnen x 7.285 Wohnung x 4.603 Vertrag x 1.855 Mietvertrag x 750 Übergabe x 25

Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 3. Juni 2008 18:57
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Ganz einfach: NUR Besenrein!Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Google einfach.


NinaD82
beantwortet von NinaD82 am 3. Juni 2008 18:55
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Also renovieren musst du dann auf keinen Fall. Wäre eher umgekehrt zu überlegen ob du noch Geld fürs Laminat bekommst wenn du es drin lässt!


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 2. November 2008 20:30
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Da wirst Du hier sicherlich fündig werden:

http://www.wohnung.com/wohnungsabnahme/

Denn es gibt da verschiedene Dinge zu beachten.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 3. Juni 2008 21:14
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ich kenne über 100 Vertragsformulare, meist als Einheitsmietvertrag betitelt. Immer steht da etwas über Schönheitsreparaturen. Sollte wirklich nichts da stehen gilt $ 536 BGB. Danach hat der Vermieter alles zu unternehmen, um die Wohnung in Ordnung zu halten. Auch die SChönheitsreparaturen. Ein Mieter mit einem mündlichen Mietvertrag (der diese Pflicht nicht auf den Mieter überträgt) kann also die Renovierung von seinem Vermieter verlangen. Nun ist aber dieser Paragraph abdingbar, das heisst durch eine entsprechende einvernehmliche Regelung kann die Pflicht mehr oder weniger auf den Mieter übertragen werden. Allein durch die Rechtsprechung wird diese Pflicht in Grenzen gehalten. Also schau noch einmal ganz gewissenhaft in den Mietvertrag. Oft wird die Pflicht zur Renovierung an 2 verschiedenen Teilen behandelt. In deinem Fall ist es schade wenn dort nichts steht, weil Renovierung bei Einzug und bei Auszug nach einheitlicher Rechtsprechung nicht gebilligt wird.


anonym
beantwortet von Kisha am 3. Juni 2008 19:35
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Noch eine ergänzende Frage:

Mir geht es insbesondere um den Rauputz an den Wänden - kann der Vermieter nicht von mir verlangen, dass ich die Wänder wieder glatt verputzen muss?? Der Rauputz ist zusätzlich auch noch farbig gestrichen...

Und beweisen, dass die Wohnung unrenoviert war, kann ich leider auch nicht, weil es kein Protokoll gibt und wie gesagt GAR NIX im Mietvertrag steht...?

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 3. Juni 2008 20:09

Du wirst doch einen Zeugen haben. Das reicht.


Delot
beantwortet von Delot am 3. Juni 2008 18:57
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Es gilt was im Mietvertrag niedergeschrieben ist. Wenn da nichts von Renovierung steht, brauchst du auch nichts zu machen (außer selbstverschuldeten groben Schäden).


anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. Juni 2008 18:56
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Wenn du belegen/beweisen kannst, dass du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, dann kannst du sie auch in diesem Zustand zurück geben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Juni 2008 18:56
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Wenn nichts vereinbart ist, muß die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden.


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