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Wie muss eine Rechnung innerh. der EU aussehen, wenn der Käufer privat Person ist?

gefragt von rbeierrbeier am 11.05.2007 um 10:54 Uhr

Ich betreibe ein kleinen Gewerbebetrieb. Nun will jemand aus Spanien etwas bei mir kaufen. Da dies eine privat Person ist, dürfte er ja keine Ust.-ID Nummer haben. Wie muss in diesem Fall die Rechnung aussehen bzw. gestellt werden? Gibt es Seiten im Netz wo dies gut erklärt ist?


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Reply


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 11. Mai 2007 11:48
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Deine Rechnung muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Deine Firma
  • Deine Adresse
  • Deine Bankverbindung
  • Deine Steuernummer
  • Deine UStIDNr.
  • eine eindeutige Rechnungsnummer
  • ein eindeutiges Rechnungsdatum
  • eine ordentliche Beschreibung der Artikel, Mengen und Einzelpreise und ggf. Versand-/Verpackungskosten
  • die Netto-Rechnungssumme
  • die 19 % MwSt.
  • die Brutto-Rechnungssumme
  • eine klare Angabe zum vereinbarten oder gewünschten Zahlungsziel

Falls der spanische Kunde doch eine UStIdNr. haben sollte, kannst Du noch nachträglich

  • a) ihm die MwSt. wieder erstatten,
  • b) Deine EU-Umsatzsteuermeldung korrigieren.

Tilmann
beantwortet von Tilmann am 11. Mai 2007 11:51
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Auf der Seite des IHK-Bayern habe ich einen Exportbericht für Spanien gefunden. Das ist bestimmt interessant für Dich: (Seite 18)

http://www.auwi-bayern.de/awp/base/inhalte/Anhaenge/Exportbericht_Spanien.pdf


jheart
beantwortet von jheart am 12. Mai 2007 22:02
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Ulf Dunkel hat grundsätzlich Recht: Aber nur bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe. Wenn bestimmte Umsätze mit spanischen Privatpersonen überschritten werden, ist nicht die deutsche USt anzugeben, sondern die spanische! Diese Umsatzgrenze (auch Lieferschwelle genannt) beträgt für Spanien 35.000 EUR.

Wenn Du also bei allen Deinen Lieferungen an spanische Privatpersonen in 2007 unter dieser Summe bleibst, dann muss die deutsche USt. angegeben werden.

Wenn Du darüber liegst (auch schon bei einer Lieferung) dann muss die spanische USt (16%) angegeben werden.

Es besteht aber die Möglichkeit, auf die Lieferschwelle zu verzichten. D.h. auch wenn man unter der Lieferschwelle bleibt und daher eigentlich die deutsche USt entstehen müßte, kann man dennoch für die spanische USt optieren.

Das hat den Vorteil, dass nur 16% spanische statt 19% deutsche USt anfallen. Der Nachteil ist, dass Du dich für USteuerliche Zwecke in Spanien registrieren lassen müsstest. Nachzlesen u.a. in § 3c Abs 3 und Abs. 4 des UStG.

Schon mal Sorry für die Kompliziertheit. Aber so ist das leider mit der USt:(




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