gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Wie muss ein Testament beschaffen sein?

gefragt von steffano am 24.01.2008 um 20:12 Uhr

Kümmere mich um einen sehr lieben Opa der vor kurzen seine liebste Oma verloren hat.Dieser wohnt bei uns im Haus und wir kennen uns schon lange.Nun ist er allein und ich helfe ihm beim Einkauf,Dosierung der Medikamente und wurde nun gebeten mich um die Beschaffenheit eines Testaments kümmern.Würde mich sehr freuen,wenn sie mir alle wichtigsten Sachen nennen könnten.Warauf muss man achten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9658)
Erbe (235)
Testament (115)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Januar 2008 20:15
4x
Thumb_up

Schau' mal bitte auf die verwandten Fragen.


anonym
beantwortet von Bruno am 24. Januar 2008 20:15
3x
Thumb_up

Handschriftliche Willensbezeeugung, versehen mit Datum und Unterschrift . Kann man ,muss aber nicht beim Notar beglaubigt werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 24. Januar 2008 21:16

und überlegenswert ist, es beim Notar oder Gericht zu hinterlegen. Sonst wills nachher keiner gefunden haben.

Außerdem kann man das Testament auch notariell aufsetzen lassen. Das ist natürlich nicht ganz billig (Kosten bestimmen sich nach Wert des voraussichtlichen Erbes), aber da kann hinterher keiner behaupten, es sei ne Fälschung, unter Beeinflussung geschrieben und all son Zeugs. (Kinder tun sowas schonmal, wenn Dritte im Testament auftauchen)


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Januar 2008 11:27
2x
Thumb_up

ARD-Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/nFPzl4vXQ


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 24. Januar 2008 20:21
0x
Thumb_up

Ein Testament muss von Hand geschrieben sein. Ort, Datum und Unterschrift ist das Wichtigste, sonst könnte es angefochten werden. LG Brigitta

Kommentar von C17516dbb7b77d037ea0832937633861smallDaniel Kuepper am 24. Januar 2008 20:36

Ist es egal, wenn es nicht in deutscher Sprache geschrieben ist, wenn Schreibfehler drin sind oder wenn es undeutlich geschrieben ist?

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 24. Januar 2008 21:14

schreibfehler sind egal - alles andere könnte Probleme geben, denn jemand müsste ja rausfinden was wirklich gemeint und gewollt ist. das geht schon bei deutsch und deutlich manchmal schwierig.


anonym
beantwortet von edgarine am 24. Januar 2008 21:10
0x
Thumb_up

Es kommt immer auch darauf an, was man vererben will.Ist Grundvermögen da, ist es besser alles beim Notar zu regeln, denn wenn die Erben nicht einverstanden sind, kann es aus den unterschiedlichsten Gründen angefochten werden und kann Jahre dauern bis alles geregelt ist und dann vielleicht nicht im Sinne des Verstorbenen, (ich kann das aus eigener Erfahrung sagen).





DerTroll
beantwortet von DerTroll am 24. Januar 2008 21:42
0x
Thumb_up

Rein Formal ist nicht viel zu beachten. Ein Gericht hat sogar mal gesagt, daß selbst ein Testament, daß jemand spontan auf einen Bierdeckel gekritzelt hat, grundsätzlich Gültigkeit hat, auch wenn man davon ausgehen kann, daß der Verstorbene nicht ganz geistig fit war, als er das gemacht hat. Das Testament braucht eine Überschrift entweder "Testament" oder "Mein letzter Wille" oder ähnliches, dann der Text, den man sagen will und zum Schluß Datum und Unterrschrift. Wichtig ist, daß es sowohl handschriftlich als auch eigenhändig geschrieben wurde. Alternativ kann es ein Notar aufsetzen, dann muß man nur eigenhändig unterschreiben. Alternativ gilt das 3-Zeugen-Testament. Wenn einer kurzfristig ein Testament aufsetzen will und nicht mehr in der Lage ist, eins zu verfassen, kann er eins diktieren. Dabei müssen dann aber 3 Zeugen, die miteinander recht wenig zu tun haben, also unabhängig voneinander sind, anwesend sein und unterschreiben, daß der Testierende wirklich genau das gesagt hat, was niedergeschrieben wurde.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.