Kümmere mich um einen sehr lieben Opa der vor kurzen seine liebste Oma verloren hat.Dieser wohnt bei uns im Haus und wir kennen uns schon lange.Nun ist er allein und ich helfe ihm beim Einkauf,Dosierung der Medikamente und wurde nun gebeten mich um die Beschaffenheit eines Testaments kümmern.Würde mich sehr freuen,wenn sie mir alle wichtigsten Sachen nennen könnten.Warauf muss man achten?
Handschriftliche Willensbezeeugung, versehen mit Datum und Unterschrift . Kann man ,muss aber nicht beim Notar beglaubigt werden.
und überlegenswert ist, es beim Notar oder Gericht zu hinterlegen. Sonst wills nachher keiner gefunden haben.
Außerdem kann man das Testament auch notariell aufsetzen lassen. Das ist natürlich nicht ganz billig (Kosten bestimmen sich nach Wert des voraussichtlichen Erbes), aber da kann hinterher keiner behaupten, es sei ne Fälschung, unter Beeinflussung geschrieben und all son Zeugs. (Kinder tun sowas schonmal, wenn Dritte im Testament auftauchen)

ARD-Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/nFPzl4vXQ

Ein Testament muss von Hand geschrieben sein. Ort, Datum und Unterschrift ist das Wichtigste, sonst könnte es angefochten werden. LG Brigitta
Daniel Kuepper am 24. Januar 2008 20:36 Ist es egal, wenn es nicht in deutscher Sprache geschrieben ist, wenn Schreibfehler drin sind oder wenn es undeutlich geschrieben ist?
schreibfehler sind egal - alles andere könnte Probleme geben, denn jemand müsste ja rausfinden was wirklich gemeint und gewollt ist. das geht schon bei deutsch und deutlich manchmal schwierig.
Es kommt immer auch darauf an, was man vererben will.Ist Grundvermögen da, ist es besser alles beim Notar zu regeln, denn wenn die Erben nicht einverstanden sind, kann es aus den unterschiedlichsten Gründen angefochten werden und kann Jahre dauern bis alles geregelt ist und dann vielleicht nicht im Sinne des Verstorbenen, (ich kann das aus eigener Erfahrung sagen).

Rein Formal ist nicht viel zu beachten. Ein Gericht hat sogar mal gesagt, daß selbst ein Testament, daß jemand spontan auf einen Bierdeckel gekritzelt hat, grundsätzlich Gültigkeit hat, auch wenn man davon ausgehen kann, daß der Verstorbene nicht ganz geistig fit war, als er das gemacht hat. Das Testament braucht eine Überschrift entweder "Testament" oder "Mein letzter Wille" oder ähnliches, dann der Text, den man sagen will und zum Schluß Datum und Unterrschrift. Wichtig ist, daß es sowohl handschriftlich als auch eigenhändig geschrieben wurde. Alternativ kann es ein Notar aufsetzen, dann muß man nur eigenhändig unterschreiben. Alternativ gilt das 3-Zeugen-Testament. Wenn einer kurzfristig ein Testament aufsetzen will und nicht mehr in der Lage ist, eins zu verfassen, kann er eins diktieren. Dabei müssen dann aber 3 Zeugen, die miteinander recht wenig zu tun haben, also unabhängig voneinander sind, anwesend sein und unterschreiben, daß der Testierende wirklich genau das gesagt hat, was niedergeschrieben wurde.