Auf dem Weg in den Urlaub ist unser Wagen liegen geblieben und schließlich sind wir mit einem Mietwagen weitergefahren. Wir haben keine Anweisung oder Unterlagen bekommen, wo wir nachlesen konnten, wie der Wagen übergeben werden muss. Wir haben einfach alles rausgeräumt und das wars. Es gab dann auch keine Probleme. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob das immer so ist, oder kann das jeder Händler selber regeln?

Hier herrscht Vertragsfreiheit. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, ist es so, wie beschrieben. Häufig wird aber auch vereinbart, daß der Wagen vollgetankt sein muß. Auch eine Vereinbarung über die Reinigung wäre denkbar. Muß aber dann alles schriftlich vereinbart werden.
Normalerweise muss man einen Leihwagen vollgetankt zurückgeben.
redbulldrinker am 8. März 2008 20:18 Nein, wenn ich bei unserem Autohändler einen leihe, hat der kaum Sprit drin, da muss ich ihn nicht vollgetankt zurück geben! Das regelt jeder wohl anders!

Also den Wagen kannst Du mit normalen Gebrauchsspuren die von einer Fahrt (auch mit Insassen) üblich sind zurückgeben. Natürlich kann es nicht sein das der Wagen übermäßig im Innenraum verschmutzt ist u.s.w. (Berge von Müll) Dann kann er den Wagen auf Deine Kosten reinigen lassen. Auch im Außenbreich des Wagens ist es nicht zu akzeptieren das Du z.B. eine ausgiebige Geländefahrt mit dem Wagen gemacht hast. Auch hier sind Kosten für eine notwendige Reinigung Dir in Rechnung gestellt werden. Natürlich dürfen auch keine Beulen, Schrammen u.s.w. vorhanden sein.
sunpoint am 8. März 2008 20:15 Er muß auch nicht vollgetankt zurückgegeben werden, nur wenn der Händler ihn auf Deine Kosten volltankt zahlst Du Gebühren und die Rechnung.

Es besteht keine Pflicht, den Mietwagen aufzutanken, aber es ist deshalb empfehlenswert, weil die Mietwagenfirmen einen ordenlichen Aufschlag fürs Auftanken verlangen. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, bei der Rückgabe des Fahrzeugs dies mitzuteilen und den Kassenbeleg so lange auf zu bewahren, bis das Fahrzeug vollständig abgerechnet ist.