Ich arbeite z.Z. als Verkäuferin, bin aber gelernte Kosmetikerin und Friseurin und würde gerne nebenbei noch was verdienen.Ich habe gehört das es sehr einfach und kostengünstig sein soll ein Kleingewerbe anzumelden. WIe funktioniert das genau?Hat jemand Erfahrung?
Als Angestellte brauchst du vorher die Genehmigung deines Arbeitgebers
Ansonsten gibts da sehr viele Infos und Bestimmungen, zum Beispiel darfst du keine Angestellten haben und dein Umsatz darf 17500 brutto im Jahr nicht übersteigen, ansonsten fällst du aus der Kleinunternehmerregelung raus.
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Hilfestellung gibts auch bei der Industrie- und Handelskammer
JoWaKu am 18. Juli 2008 19:07 Die Genehmigung ist nur nötig, wenn das im Arbeitsvertrag steht (oder wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet).
Ich würde aber den AG informieren, damit er keine Angsvor Konkurrenz bekommt.
Den Begriff Kleingewerbe gibt es eigentlich nicht. Du gehst zum Ordnungsamt deines Wohnortes und meldest dort ein Gewerbe an.
Das kostet je nach Kommune zwischen 12.- und 40.- Euro. Von denen werden dann auch das Finanzamt und evtl. die IHK über die Neugründung informiert.
JoWaKu am 18. Juli 2008 19:08 Auf dem Fragebogen vom Finanzamt wird dann angereuzt, ob man die Kleinunternehmerregeluing nutzt, oder auf sie verzichtet.

Lesestoff zu Deiner Frage findest Du hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gewerbeanmeldung in Deutschland Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).
Anmeldeweg [Bearbeiten]Der Gewerbetreibende teilt der Kommune durch die Anmeldung mit, dass er eine konkret zu bezeichnende gewerbliche Tätigkeit beginnt. Es handelt sich nicht um die Beantragung einer Genehmigung, da wegen der grundsätzlichen Gewerbefreiheit nur für bestimmte Branchen gesonderte Erlaubnisse nötig sind (s.u.).
Mit der Anmeldung und Bestätigung (auch Gewerbeschein genannt) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschriften dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, ggf. Bauamt, Steueramt).
Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.
Quelle: Wikipedia