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Wie machen wir das bloss?

gefragt von CFRAHMCFRAHM am 20.08.2008 um 15:07 Uhr

Hallo , gleich zur Frage: Mein Schwiegervater sagte neulich zu mir, wenn wir noch was von Ihm erben wollen, das sollen wir zu sehen, ansonsten sind die zehn Jahre um! Was können wir da machen? Denn erben kann man doch nur nach dem Ableben... M.f.G. Frahm.C.


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Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 20. August 2008 15:58
1x
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Frage doch deinen Schwiegervater einfach, wie er das meint.

Kommentar von Simple_avatar7smallCFRAHM am 20. August 2008 20:55

Geht nicht denn man kommt nicht an Ihn rann ohne das die Alte gleich wieder dazwieschen funkt, denn die gönnt einen garnichts!


Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 21. August 2008 18:46
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Seid ihr vielleicht eine Verpflichtung oder ein Versprechen eurem Schwiegervater gegenüber eingegangen, welches binnen Zehnjahresfrist zu erfüllen wäre?

Steht ansonsten möglicherweise eine Testamentsänderung im Raum?

Kommentar von Simple_avatar7smallCFRAHM am 25. August 2008 13:36

Nein sind wir nicht, weis auch nicht was das soll! Der Anwalt sagte mir wenn die ein Testament gemacht haben dann kann man nur noch das Erbe anfechten wenn er innerhalb von 10 Jahren stirbt. Nun hoffe ich nur er meint nicht das was ich so denke, das kommt überhaupt nicht in Frage...


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 24. August 2008 19:21
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Der Pflichtteil steht euch eh zu.


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