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Wie mache ich mich mit einem Nebenjob selbstständig ohne meinen Halbtagsjob zu kündigen?

gefragt von angelsadi am 20.09.2007 um 19:31 Uhr

ich arbeit 6.48 Std. täglich und nun wollte ich mich zuhause mit einem Nebenjob auf 400€ selbstständig machen. Was muss ich beachten? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Muss ich zusätzliche Steuern zahlen? Was brauche ich, wenn ich ein Gewerbe anmelden will und was kostet das?


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Reply


anonym
beantwortet von DonChaos am 20. September 2007 19:54
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Was heißt ein Nebenjob auf 400.-€ Basis?? Verwechsle da nichts. Wenn Du selbstständig was machst, einfach Gewerbe beantragen, in Deinem Fall Kleingewerbe. Je nach Einkommen zahlst dafür Steuern oder nicht, das wird nachher alles mit den Einnahmen aus Deinem festen Job in einen Topf geworfen (bildlich gesprochen;-)), also Deine verschiedenen Einkünfte. Auf jeden Fall gleich bei der Gewerbeanmeldung angeben, welche (niedrigen) Einkünfte Du erwartest, liebe unter- als übertreiben. Als Kleingewerbler darfst allerdings in den Rechnungen keine MwSt. ausweisen, also nicht einnehmen und brauchst natürlich auch nicht abführen. Viel Glück!

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 20. September 2007 19:59

Von dürfen ist keine Rede ! Ob man muss ist die Frage. Ich durfte damals vom ersten Monat an abführen, ein Bekannter hatte ein Jahr die Befreiung.

Kommentar von 877081aa7fa0047d568a892d647d0b15smallKlausUndBeate am 20. September 2007 21:11

Verbreite mal hier nichts Falsches. Wenn man ein Gewerbe als Kleingewerbe anmeldet, hat man nicht die Berechtigung, MwSt auszuweisen auf den Rechnungen und muss infolgedessen auch keine USt abführen. Du hast sicherlich eine zu hohe Gewinnerwartung angegeben, sonst wäre Dir das nicht passiert.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. September 2007 20:35
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Geht ja bei den Antworten bunt durcheinander, deswegen eine Zusammenfassung: - 400€-Minijob auf selbständiger Basis - Begriff ist unklar. - Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, kostet je nach Gemeinde um die 13 €. - Einkommensteuer ist erst bei entsprechendem Gewinnen fällig. - Krankenkasse ist zu erfragen. Bei mir war es so, dass ich den Mindestbetrag für Selbständige zahlen durfte, das waren kanpp 300 €pro Monat. - Wenn du sowenig verdienst, hört sich das umsatzsteuerlich nach einem Kleingewerbe an, wo du keine Vorsteuer absetzen kannst. Fazit: Frag nach beim Finanzamt. bei der Krankenkasse, bevor du ein Unternehmen startest, das sich unterm Strich von vornherein nicht rechnet. Und das OK vom Arbeitgeber brauchst du natürlich auch...

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 22. September 2007 17:26

Sie ist doch schon über den angestellten Job Krankenversichert !!


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 20. September 2007 19:52
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Ehrlich gesagt, ist es mir ein wenig müssig, alle Details aufzuführen, aber grob gesagt :

Erstmal mit Arbeitgeber abklären, ob er nichts gegen das Nebengewerbe hat, dann bei der Stadt Nebengewerbe anmelden. Dann kommen die Behörden, wie z.B Finanzamt nach einer Zeit von selbst. Extra Krankenkasse brauchen Sie ja nicht, sind ja schon über die 6.48 std.versichert. Danach werden Sie wahrscheinlich Quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen, und halt die Einnahme Überschussrechnung. Ist halb so wild, aber auch ein wenig arbeit. Achtung : das können Sie alles selbst machen, auch einreichen (elsa) nicht das bischen Geld einem Steuerbüro in den Rachen werfen, die haben mich damals ganz schön abgezogen...viel Erfolg !

Kommentar von 877081aa7fa0047d568a892d647d0b15smallKlausUndBeate am 20. September 2007 21:14

Ein Nebengewerbe kennt der Gesetzgeber nicht. Umsatzsteuererklärung wie gesagt nur, wenn es kein Kleingewerbe ist. Das Programm heißt übrigens 'elster', nicht elsa ;-)

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 20. September 2007 23:20

vielen vielen Dank für diese interessante erbsenzählerei !!! GuteFrage.net ist da um Fragen zu beantworten, und nicht um Antworten zu zerpflücken.Aber letzteres ist halt einfacher


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 20. September 2007 19:56
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Ach so: Umsatzsteuer führen Sie soviel ab, wie Sie nicht absetzen können, Einkommensteuer wenn Sie ordentlich Gewinn machen(Verluste können Sie bei Uhrem anderen Job geltend machen), Gewerbesteuer ab 25000 im Jahr Gewinn




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