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Wie mache ich eine PKW-Pfändung?

gefragt von WilliPahl am 05.08.2009 um 6:23 Uhr

Mein Mieter hat seit Monaten keine Miete gezahlt. Mahnbescheid ist in Arbeit und fristlose Kündigung ausgesprochen. Eben hab ich unter Wikipedia gelesen, daß PKW-Pfändung "sehr effektiv" sein soll. Mieter fährt superteuren A 4. fährt 4 Wo in Urlaub. Eisschrank und SuperTV Flachbildschirm darf ich wohl nicht. Wer weiß schnellen Rat? RA` in kommt erst heut nachmittag. Wir haben Bus- u. Bahnanschluß 2 Min.

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anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. August 2009 08:05
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Zusätzlich würde ich mal Strafantrag wegen des Verdachts auf Mietbetrugs stellen (juristisch korrekt wegen Eingehungsbetrugs), da dieses Verhalten ja scheinbar in der Vergangenheit öfter vorgekommen ist.

Dazu eine weitere Anzeige wegen der Schwarzarbeit bzw. des Sozialleistungsbetrugs, da Du ja die Werkstatt kennst, in der er womöglich schwarz arbeitet. Allerdings diese Anzeige beim örtlichen Finanzamt! Die Steuerfahndung ist weitaus schneller und weitaus boshafter als jede Staatsanwaltschaft.

Das alles bringt Dir zwar Dein Geld nicht, aber Du übst so massiven Druck auf den Herrn aus und vielleicht schläfst Du etwas besser :-)

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 09:47

Dank Dir, mach ich sofort, brauch auch ein bischen "Genugtuung". Hab auch alles fotografiert.


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SibTiger
beantwortet von SibTiger am 5. August 2009 06:33
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Du solltest damit rechnen, dass sich noch die Zentrale Stelle für Wohnungssicherung beim Mieter meldet und die Mietschulden übernimmt. Dadurch würde auch ein gerichtlicher Räumungsbescheid hinfällig, zumindest in einem Zeitraum von 2 Monaten. Ist der PkW überhaupt Eigentum vom Mieter oder nur geleast oder ist jemand anderes im KFZ-Brief eingetragen? Besteht überhaupt schon ein Titel. Nur Mahnbescheid ist nicht ausreichend.

Kommentar von unixmaster am 5. August 2009 06:34

stimmt. Titel ist erforderlich.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. August 2009 06:44

Wer oder was ist denn "Zentrale Stelle für Wohnungssicherung"? Davon habe ich noch nie etwas gehört.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 06:53

Ich auch nicht! Was ist das, gibt es die in allen Bundesländern?

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 5. August 2009 06:56

Das ist eine Stelle (des Sozialamtes) die im Notfall für die Mietschulden eintritt, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Ich weiß allerdings nicht ob es von Bundeland zu Bundesland anders ist. In HH gibt es sie jedenfalls.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 07:17

Und inzwischen kann der Vermieter, der sein Lebenlang für die Wohnung gearbeitet hat, um im Alter eine kleine Zusatzrente zu haben, Konkurs anmelden???????????? Und sein Haus wird versteigert und die Mieter sitzen in der Wohnung mit bester Ausstattung?? Hier stimmt doch ganz gewaltig was nicht in unserem "Sozialstaat" und insbesondere mit dem Mietgesetzt!!

Kommentar von thomaszg2872 am 6. August 2009 13:24

bevor das sozialamt zahlt muss er erst sein eigenes gesamtes vermögen verwerten bis auf die geschützten beträge, und überhaupt erst mal einen antrag stellen. die sitzen heuzutage wohl mit bei der arge/sozialamt. flachbildschirm kann im wege einer austauschpfändung ausgetauscht und versteigert werden. ausserdem denke ich, ist der tatbestand des einmietungsbetruges erfüllt-strafantrag möglich. mfg-

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 06:47

Dk für Deine Antwort. Mir wird ganz übel, wenn ich die "Rechte der Mieter" lese. Wir sind schon nachts von den Mietern überfallen worden, mein Mann hatte 3 Schlaganfälle und wir leben von der Miete!!

Kommentar von Saarland60 am 5. August 2009 08:00

Mir wirds da auch übel, WilliPahl.

Meine Verluste durch faule Mieter in den letzten 10 Jahren gehen in die Tausende, und die Zahl der Mietnomaden nimmt sprunghaft zu.


anonym
beantwortet von unixmaster am 5. August 2009 06:31
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wenn er den PKW beruflich brauch, keine chance. Trotz Bus- und Bahnverbindung. Vor allem muss erstmal ein Vollstreckbarer Titel vorhanden sein. Das heisst erstmal ein gerichtlicher Mahnbescheid muss her. Dann hat er wieder eine Frist und erst danach kann vollstreckt bzw. gepfändet werden. Ist leider sehr langwierig. Alternativ kann man ihm nachts das KFZ Kennzeichen wegnehmen. Am besten am Wochenende, da hat die Zulassungsbehörde zu. Ohne KZ darf er ja nicht fahren ;-)

Kommentar von jofischi am 5. August 2009 06:42

und damit begehst du eine strafbare Handlung

Kommentar von unixmaster am 5. August 2009 06:44

ja ich weiss. sachbeschädigung.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 06:43

Mieter ist KFZ-Mechaniker! Mehrere Vorvermieter haben sich bei mir gemeldet. Gestern haben wir Werkstatt ausfindig gemacht, in der er schwarz arbeitet. Bezieht aber Sozialhilfe und Versehrtenrente!! Mieter hat Randale nachts gemacht, Polizei hab ich alles gegeben. Mietr hatte behauptet, ich hätte ihm Möbel für € 9.00ß gestohlen. Konnte aber vor Polizei nichts belegen. Hatte selbst diese beim Vorvermieter nachts gestohlen, der hatte Pfandrecht ausgeübt.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 5. August 2009 06:52

Du solltest auf jeden Fall daran denken, dass Du erst einmal sämtliche Kosten vorstrecken musst. Hast Du eine Mietkaution vom Mieter? Und daran denken, dass die Gerichte in der heutigen Zeit (wie ich finde i.d.R. auch zurecht) sehr mieterfreundlich urteilen. Da könntest Du noch reichlich Probleme bekommen. Die Hilfe des Anwalts ist aber schon mal ein Anfang, wenn er sich im Mietrecht gut auskennt.

Kommentar von rotius am 5. August 2009 06:56

wieso denn zurecht? @ sibtiger

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 5. August 2009 07:02

Weil in der Regel (nicht in diesem Fall natürlich)die Gefahr der Obdachlosigkeit sehr groß ist. Es begehen ja nicht alle gleich Straftaten.

Kommentar von rotius am 5. August 2009 07:06

es reicht ja schon die miete nicht zu zahlen und wenn ich mir dann anschaue, wie lang es sich hinzieht die dann endlich rauswerfen zu können ...es stimmt schon, wer heute noch vermietet, muss einen schaden haben.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 5. August 2009 07:16

Wenn das Sozialamt oder die ARGE die Mietkosten übernimmt ist ja eigentlich alles in Butter, die Mietzahlungen sind sogar sicherer als bei "normalen Mietern" was auf speziell diesen für den ich WilliPahl viel Glück wünsche nicht zutrifft.

Kommentar von Simple_avatar4smallkarin307cc am 5. August 2009 10:21

Ja,das sehe ich auch so.Die Behörden arbeiten nicht mit,es scheint denen egal zu sein.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 07:41

Und der Vermieter demdarf dann sein Haus versteigert werden??? Wir müssen auch unsere Rechnungen bezahlen. Wie stellst Du Dir das vor??

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 07:12

Dk für Antwort, hab Vermieter-Rechtsschutz!

Kommentar von Saarland60 am 5. August 2009 07:56

Welche Sorte Mieter soll denn durch die Gerichte zu Recht geschützt werden? Die asoziale Sorte von Mietnomaden vielleicht, die von Wohnung zu Wohnung zieht, nirgends Miete zahlt, Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt und sich überall rausklagen lässt?

Während gleichzeitig die Mieter auf sämtlichen Kosten und den Mietausfällen sitzen bleiben, wobei dies der finanzierenden Bank völlig egal ist, denn die will jeden Monat ihr Darlehen bedient haben?

Der Mieter wird am Ende wirklich nicht obachlos sein, dafür aber vielleicht der Vermieter, der die Kosten irgend wann nicht mehr tragen kann und in die Insolvenz beziehungsweise Zwangsversteigerung getrieben wird.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 09:37

Danke für Deine Antwort! Genau das ist das grundsätzliche Problem in dem Mietgesetz. Die derzeitige Regelung läßt bestimmte Mieter immer dreister und frecher werden. M.E. leistet der Staat hier Vorschub! Ist doch kein Wunder, wenn einige sauer sind auf den Sozialstaat, den WIR erarbeitet haben!!!

Kommentar von rotius am 5. August 2009 06:54

wie lange konkret hat er nicht gezahlt?hast du ordnungsgemäß abmahnungen geschrieben? ist echt ein witz was man sich als vermieter in deutschland gefallen lassen, kenne deinen ärger.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 5. August 2009 09:27
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du brauchst zuerst einen "titel".

dazu musst du das mahnverfahren durchlaufen und einen mahnbescheid erlassen. wird dem nicht widersprochen bzw. vom gericht dein anspruch bestätigt, hast du den titel und kannst einen gerichtsvollzieher beauftragen.

für den ist die autopfändung ein kinderspiel. aber er darf kein auto pfänden, das fremdfinanziert ist..

andere dinge wie berufliche nutzung können die pfändung ebenfalls blockieren.


lucatoni25
beantwortet von lucatoni25 am 5. August 2009 08:21
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hallo, ich kenne den fall aus der familie mein onkel hatte dieses probl. einen netten mietnomaden das ganze hat sich über 14 monate hingezogen und ihm fast 7000 euro gekostet für anwalt gericht usw. und das ohne die ausgeblieben mieteinnahmen

wenn dein netter mieter schon dieses spiel bei einigen anderen vermieter gemacht hat dann kennt er das spiel heisst das auto läuft auf anderem namen die neuen sachen in der wohnung sind nicht seine gehören in den meisten fällen nämlich noch neckermann oder otto und wie sie alle heissen... ratenkauf..... die sachen gehören erst ihm wenn sie vollständig bezahlt sind..... heisst für dich nicht pfändbar

wenn dies der fall ist kannst du nichts bei ihm holen traurig aber leider war.....

wobei du aber die aktuelle miete beim amt dir holen kannst (leider weiss ich hierfür die genaue bezeichnung nicht) hin zur arge den fall dem amtsleiter schildern und darum bitten das die miete direkt an dir überwiesen wird....

drück dir die daumen

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 10:07

Dk für Deine hilfreiche Antwort. Hab eben beim LRA/Sozialhilfe angerufen. Sachbearbeiterin wird sich bei mir melden. Drück mir mal den Daumen ganz fest.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 13:15

Landratsamt/Sozialhilfe hat eben angerufen: keine Chance!! Mieter sind im arbeitsfähigem Alter, deswegen gibts auch keine Sozialgelder! Ich: Mieter bekommt aber kein Arbeitslosengeld mehr, weil Zeit ausgelastet. Was macht einer, der keine Arbeit, zu jung, kein Geld?? LRA: "weiß ich auchnicht!." hört Ihr mich schreien????

Kommentar von E7ac72531f1f7f053878b9f5269991dasmalllucatoni25 am 2. November 2009 00:37

mmmhh soviel ich weiss ist die arge dafür zuständig nicht das sozialamt sozialhilfe hat nur der anspruch der nicht arbeiten kann wenn krank oder sonst was hat......

wer aber arbeiten kann und nichts hat da kommt dann die arge ins spiel..... wie auch schon oben geschrieben.... wäre gut zu wissen ob du beim amt für sozialhilfe warst oder beim amt für arbeit ....


lavio
beantwortet von lavio am 5. August 2009 07:15
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Ich habe auch gehört, dass Autos pfändbar sind. Bei teuren Fernsehgeräten wird angeblich das Gerät gegen ein billiges ausgetauscht...

Wie Du vorgehst, ist jedenfalls klar: Anwalt aufsuchen, Titel erwirken, Zwangsvollstreckungsbescheid erwirken. Viel Glück!


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 5. August 2009 07:14
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Super TV darf man pfänden, du must ihn aber durch ein "billiges "Gerät ersetzen.Ebenso ist es mit den anderen Geräten, wenn sie neu sind.Ebenso wäre es z.B.mit der Küche Denn Lebensstandart must du sicher stellen. Das heist alt gegen neu. Dies macht aber fast kein Gerichtsvollzieher, da der Austausch, Abtransport Lagerung bis zum Versteigern zu teuer ist.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 07:43

Da kommt ja richtig Freude auf!!

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 5. August 2009 08:57

Ich weis hab auch so einen Kanditaten :-( da ist man machtlos.. ein hoch auf die D.G. :-/


heizfeld
beantwortet von heizfeld am 15. September 2009 14:13
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Sie persönlich können gar nichts pfänden. Sie müssen einen titel haben, dann geht der gerichtsvollzieher los und entscheidet...

dann ist der pkw geleast oder geliehen, der urlaub war eine einladung usw.

und wenn sie den mann bedrängen oder drohen, wissen sie nie, was zurück kommt. wenn man jemanden in die ecke drängt, bis er nichts mehr zu verlieren hat, ist ihm u.U. alles egal

tun sie sich das nicht an


anonym
beantwortet von marcopolo79 am 5. August 2009 11:35
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Das sieht alles sehr schlecht aus. Wenn er Stütze kasiert, liegt er unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn er den PKW beruflich braucht, kann auch der nicht gepfändet werden. Versuch aber auf jeden Fall dir nen Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) zu besorgen und lass den Gerichtsvollzieher losmarschieren. Der weiß, was er mitnehmen kann und was nicht.

Zu der vermuteten Scharzwarbeit: Versuch es mal nicht bei der Polizei, sonder bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die hören sowas immer gerne. Erzähl denen von der Werkstatt und dem A4 den er fährt. Da werden die ganz hellhörig und hetzen dem Kollegen ein paar Ermittler auf den Hals. Und mit ein wenig Glück, weisen sie ihm die Schwarzarbeit nach und schon gibts ne Rückforderung der Stütze und als kleines Geschenk ne Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft. Die hat dann bzgl. einer Verurteilung recht gute Karten, da der Sachverhalt dann meist schon gut ausermittelt ist. Für solche Menschen habe ich kein Verständnis. Nutze alle Möglichkeiten, die du hast.

Ein rechtlich nicht ganz einwandfreier Tipp: Was früher sehr beliebt war: Wenn der Mieter aus dem Haus, einfach Türschloss auswechseln, Bude ausräumen und den Krempel auf die Straße. Hatte früher den Vorteil, dass die Kosten für den Schadenersatz deutlich geringer waren, als die Kosten die für eine Zwangsräumung entstanden sind. Rechne heute mal mit ca. 2.000 bis 3.000 EUR pro Zimmer bei Zwangsräumung.

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:14

Ein sehr schlechter Rat ! Der Mieter kann voll auf Schadensersatz gehen, RA und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des VM ! Mieter kann sich in Hotel einquatieren, Möbel unterstellen und all die Kosten werden dann dem VM aufgebrummt, der dann auch noch eine Strafanzeige bekommt. Und Kosten gegenander aufrechnen geht dann auch nicht, da es 2 verschiedene Gerichtsverfahren sind. Am Schluss ist dann auch noch der Vermieter zahlungsunfähig und kann EV abgeben............... :-(

Für Selbstjustiz haben die Richter ebenfalls KEIN Verständnis !

Kommentar von marcopolo79 am 6. August 2009 11:18

Du hast völlig recht was die SE-Ansprüche angeht. Da aber der Mieter zur Schadensminderung verpflichtet ist kann er nicht ewig im Hotel bleiben und seine Sachen einlagern. Und früher war es eben sehr wohl üblich genau so vorzugehen. Aus welchem Grund wohl. Weil es immer noch billiger war den Schadenersatz zu tragen als die Räumung zu zahlen. Ist leider ein Faktum. Ich habe zudem nur gesagt, dass es früher aus finanziellen Gründen üblich war, genau so vorzugehen. Und Richter haben - aus eigener Erfahrung - für deutlich mehr Verständnis, als man so glaubt ;-))


LisaLicious
beantwortet von LisaLicious am 5. August 2009 06:41
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Wenn er den Wagen zu beruflichen Zwecken nutzt hast du keine Chance. Ansonsten muss er schon weitere Mahnbescheid bekommen haben demnach einen gerichtlichen.


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