fairsite am 25.09.2009 um 5:34 Uhr
Die Medien berichten überhaupt nicht von parteilosen Direktkandidaten, die NUR mit der Mehrheit der Erststimme direkt von den Wahlkreisbürgern in den Bundestag gewählt werden können?
Durch Überhangmandate entstehen verfassungsrechtliche Probleme, die die Allgemeinheit zeit und kostenintensiv belastet.
Denn die Überhangmandate können dazu führen, dass Parteien umso mehr (Direkt-) Mandate erhalten, je weniger (Zweit-) Stimmen sie erzielen. Das führt zu dem Effekt, dass sich die abgegebene Stimme gegen den Wählerwillen auswirkt:
indem eine für eine Partei abgegebene Stimme dieser einen Verlust an Mandaten einbringt oder
Stimmen, die nicht für eine Partei abgegeben werden, dieser Partei mehr Sitze einbringt.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wahlfehler-und-ihre-auswirkungen-urteile-des-bv...
Wie löst Ihr das Problem, die Allgemeinheit zu entlasten. Meine Lösung, ich kreuze auf der linken Seite meines Stimmzettels unter Erststimme die parteilose Person Platz 14 an!
Danke, ich wohne im Wahlkreis Südpfalz und habe auf meinem Stimmzettel gesehen, dass ich mit meiner Erststimme parteilos wählen kann. Das tue ich.
Ich werde mein Zeitungsabo kündigen und lese zukünftig mehr Aufklärungsflyer und recherchiere selbst nach dem was ich wissen muß!