Bin Haupterbin. Barvermögen gab es keines, aber 1 wertvolle Immobilie u leider Verbindlichkeiten, d ich privat nicht begleichen kann, weshalb ich d Haus zum Verkauf freigeben mußte. 1 Gläubiger (Bausparkasse) droht TROTZDEM mit Zwangsvollstreckung, obgl sich die Summe seiner Forderung für uns Erben nicht mal in sich schlüssig nachvollziehen läßt. Ich selbst habe vor vielen Jahren 1 Privateinlage geleistet, zur Rückzahlung kam es zu Lebzeiten des Verstorbenen leider nicht mehr. Auch d Verbindlichkeit ist Bestandteil des Erbes. Wie löse ich das Problem am für uns vorteilhaftesten? Selbst Insolvenz anmelden, sich d Gläubiger den Titel besorgen lassen oder lieber ganz anders? Danke! TOGETHER

in diesen konkreten Falle kann jede Aussage, die getroffen wird falsch sein..
du solltest dich mit dieser ganzen Problematik an einen Fachanwalt wenden, der dir die Lösungsmöglichkeiten offerieren kann

Wenn du die Erbschaft angenommen hast, hängst du voll drin!
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt konsultieren. Ohne Details zu kennen kann hier keiner serös helfen

Schnellstens zum Anwalt. Morgen ist Dienstag, da sitzen sie oftmals in ihrem Stübchen.
Ich würde die Immobilie nicht Zwangsversteigern lassen sondern einfach selber einen Käufer suchen und die entsprechende Bausparkasse auszahlen. Dabei kommt für alle Beteiligten am meisten rum.

Da würde ich einen Anwalt befragen.
Vorher kannst Du das aber auch mal in einem speziellen Recht-Forum fragen (Frage möglichst mit allen wichtigen Einzelheiten formulieren).
Recht-Foren: http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer
Der Anwalt haftet, das Forum nicht. Der Insolvenzantrag löst übrigens auch schon Kosten aus.
JoWaKu am 24. Juni 2008 09:04 Klar haften Foren nicht und letztlich wird ein Anwalt gebraucht;
aber Foren bringen schon mal auf Ideen.
... richtig! Aber denke daran, dass das Honorar für das Beratungsgespräch vorher verhandelt und festgelegt wird, sonst kann diese Beratung teuer werden. Hilfreich und preiswerter ist ein Vermögensfeststellungsantrag beim Amtsgericht.
Da ist er wieder, der Vermögensfeststellungsantrag. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Ansonsten denke ich, dass es das schlicht und ergreifend nicht gibt.
Zum Honorar: 190 € (netto) plus 20 € Auslagenpauschale für die Erstberatung sollten billig genug sein.