marijo2 am 14.06.2009 um 19:19 Uhr
Das Thema Sterbehilfe konnte in Deutschland noch nicht, wie bspw. in der Schweiz, gesetzlich zufriedenstellend verankert werden. Nicht einmal die ausdrückliche schriftliche Verfügung eines Patienten ist hierzulande geeignet, diesem Wunsch eines kranken / sterbenden Menschen stattzugeben. Begründet wird dies allfällig mit der Missbrauchs-Anfälligkeit solcher Verfügungen durch die möglichen Erbberechtigten. Mir will aber nicht einleuchten, dass hiergegen nicht auch Vorkehrungen getroffen werden könnten.
Was fällt Euch zu dem Thema ein?
Jeder Mensch sollte das Recht haben, seinem Leben ein Ende setzen zu dürfen, wenn das Leiden zu schlimm wird und es keine Heilung mehr gibt.
Sterbehilfe sollte sowohl passiv als auch aktiv erlaubt werden dürfen, natürlich im Beisein eines neutralen Arztes. Wenn der Wunsch ausdrücklich geäußert wurde und nach mehrmaliger Überprüfung weiterhin besteht, dann ist es menschlich, dem Leiden ein Ende zu setzen.
Tiere schläfert man auch ein, wenn sie leiden.







Man kan nfür alles und jeden ein Gesetz erlassen. Jedes Gesetz kann und wird aber auch immer wieder missbraucht und gebrochen







