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Wie legt man die Mietkaution am besten an?

gefragt von Nengneng am 09.12.2008 um 17:07 Uhr

Wie macht man das am besten mit der Mietkaution? Wie legt man die an, dass beide Teile ohne den anderen nicht rankönnen, aber das Geld gut angelegt ist?

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Finanzen x 23.693 Geld x 22.593 Vermieter x 1.336 Mieter x 726 Mietkaution x 147

anonym
beantwortet von Wikingerbraut am 9. Dezember 2008 17:08
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Ich würde ein Sparbuch eröffnen, das auf den Namen des Mieters lautet und das Buch behält der Vermieter, dann kann niemand ohne den anderen was machen und es ist sicher.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 9. Dezember 2008 17:12

Ja! Am Besten eines, das auch als Miekautionsbuch bezeichnet ist. Der Vermieter erhält mit dem Buch eine vorbereitete Freigabeerklärung, die er bei der Aushändigung des Kautionsbuches unterschreibt und dem scheidenden Mieter ebenfalls aushändigt.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 9. Dezember 2008 17:08
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Es gibt bei den Banken extra Konten dafür. Da ist das Geld dann sicher angelegt. Zwar gibts nicht sehr viel dafür, aber es besteht auch kein Risiko.


Taraa
beantwortet von Taraa am 9. Dezember 2008 17:08
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In der Regel legt man für eine Kaution ein extra Sparbuch an! Für jedes Objekt ein separates versteht sich...


anonym
beantwortet von Fargo am 9. Dezember 2008 23:15
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Ich würde auch mal einen Blick auf Tagesgelder oder Bundeswertpapiere werfen. Bringt beides mehr Zinsen als auf einem Sparbuch und sowohl ein Tagesgeldkonto als auch ein Depot bei der Bundesfinanzagentur kann an den Vermieter verpfändet werden. Zu diesem Thema finde ich auch die Ausführungen auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/tagesgeldkonto-mietkaution.html recht gelungen.


anonym
beantwortet von carlotac1 am 9. Dezember 2008 17:33
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Sicher und gewinnbringend.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 9. Dezember 2008 17:12
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Du kannst Dir das nicht aussuchen;
§ 551 BGB schreibt die Anlage vor:

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 9. Dezember 2008 17:27

die übliche Art der Anlage ist die Anlage eines Sparbuches als Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters; der Mieter hat dann keinen Zugriff; hierfür erkundige Dich mal bei Deiner Bank; oder der Mieter legt das Geld auf ein eigenes Sparkonto und verpfändet es Dir; dann kann er auch nicht an das Geld ran ohne Deine Zustimmung;


curafe
beantwortet von curafe am 9. Dezember 2008 17:12
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das geld auf namen des mieters auf ein tagesgeld konto einzahlen und die unterlagen einbehalten so kommt keiner ohne den anderen ran


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Dezember 2008 17:10
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Das Teil hat den Namen: Kautionssparbuch.


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