Wie macht man das am besten mit der Mietkaution? Wie legt man die an, dass beide Teile ohne den anderen nicht rankönnen, aber das Geld gut angelegt ist?
Ich würde ein Sparbuch eröffnen, das auf den Namen des Mieters lautet und das Buch behält der Vermieter, dann kann niemand ohne den anderen was machen und es ist sicher.

Es gibt bei den Banken extra Konten dafür. Da ist das Geld dann sicher angelegt. Zwar gibts nicht sehr viel dafür, aber es besteht auch kein Risiko.

In der Regel legt man für eine Kaution ein extra Sparbuch an! Für jedes Objekt ein separates versteht sich...
Ich würde auch mal einen Blick auf Tagesgelder oder Bundeswertpapiere werfen. Bringt beides mehr Zinsen als auf einem Sparbuch und sowohl ein Tagesgeldkonto als auch ein Depot bei der Bundesfinanzagentur kann an den Vermieter verpfändet werden. Zu diesem Thema finde ich auch die Ausführungen auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/tagesgeldkonto-mietkaution.html recht gelungen.

Du kannst Dir das nicht aussuchen;
§ 551 BGB schreibt die Anlage vor:
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
Guppy194 am 9. Dezember 2008 17:27 die übliche Art der Anlage ist die Anlage eines Sparbuches als Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters; der Mieter hat dann keinen Zugriff; hierfür erkundige Dich mal bei Deiner Bank; oder der Mieter legt das Geld auf ein eigenes Sparkonto und verpfändet es Dir; dann kann er auch nicht an das Geld ran ohne Deine Zustimmung;

das geld auf namen des mieters auf ein tagesgeld konto einzahlen und die unterlagen einbehalten so kommt keiner ohne den anderen ran
Ja! Am Besten eines, das auch als Miekautionsbuch bezeichnet ist. Der Vermieter erhält mit dem Buch eine vorbereitete Freigabeerklärung, die er bei der Aushändigung des Kautionsbuches unterschreibt und dem scheidenden Mieter ebenfalls aushändigt.