Wie laut darf Musik in Mietwohnung sein?

11 Antworten

er darf nicht lauter sein als seine Umwelt, man spricht von Zimmerlautstärke,alles was aus einen verschlossenen Raum noch zu hören ist, ist schon keine Zimmerlautstärke mehr. Es gibt Fälle wo ich eine Baustelle vor der Tür habe und da darf meine Musik nicht lauter sein als der Presslufthammer der dort arbeitet. Dann gibt es den Förster der sein Haus im Wald hat, der darf laut Gesetz nicht lauter als die normalen Wald Geräusche sein. Natürlich gibt es keinen Richter wo kein Kläger ist. Doch du hast das Recht der Kläger zu sein , nur solltest du es beweisen können und das kann man am besten wenn man die Polizei ruft. sie kommen und stellen selber fest ob es zu laut ist oder ob es zumutbar ist. Denn es gibt auch hellhörige Häuser wo man es kaum vermeiden kann. Natürlich sollte man auch daran denken was sein wird wenn man selber mal feiern will, denn dann kommt gewöhnlich die Retourkutsche

Übermäßiger Lärm aus der Nachbarwohnung muss nicht hingenommen werden. Insbesondere zu den allgemeinen Ruhezeiten gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke. Zimmerlautstärke heißt nicht, das überhaupt keine Geräusche aus der Nachbarwohnung in der Mietwohnung zu vernehmen sein darf. Bauliche Verhältnisse und normale Wohngeräusche sind zu berücksichtigen.

Radio und Fernsehen dürfen nur so laut eingestellt werden das sie die Mitbewohner nicht erheblich stören.(§ 10 LlmSchGNW).Grundsätzlich gilt Zimmerlautstärke. Außerhalb der Wohnung darf man praktisch so gut wie nichts mehr vom Radio oder Fernsehen gehört werden. Mangelhaft sind Wohnungstrennwände, die so wenig schallgeschützt sind, das Radio, Fernsehen und normale Gespräche aus der Nachbarwohnung gehört und sogar verstanden werden können.(VG Berlin GE 92, 792) Das dauernde Dröhnen eines Musiksenders kann bei den Nachbarn sogar zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. 500 € Schmerzensgeld wurde hier schon von einem Gericht zugesprochen (AG Dortmund NJW-RR 94, 910) Unzumutbare Geräusche aus der Nachbarwohnung können daran liegen, das die Wohnung nicht ausreichend schallisoliert ist. Keine Frage des Schallschutzes ist es, wenn der Mieter durch übermäßigen Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt wird. Ständige Beeinträchtigungen der Nachtruhe berechtigen beispielsweise zu einer MM von 20 % entschieden LG Chemnitz WM 94, 68 . Gemäß §§ 906, 1004 BGB kann ein Unterlassungsanspruch entstehen.

Pauschale Hinweise des Mieters, wonach aus der Nachbarwohnung rund um die Uhr Geräusche Unterhaltung zu hören seien reichen weder für eine MM noch kann hier eine bessere Schalldämmung gefordert werden. So das : (LG Berlin GE 95, 1211) Sonstige Quellen siehe angegebene AZ der Gerichte.

Berufe dich auf den § 117 des OWiG und ruf die Polizei.

Von 6 bis 10 Uhr Abends so laut du willst, außer es füllt sich jemand gestört.

Von 6 bis 10 Uhr Abends so laut du willst

Das stimmt so nicht ganz!

Lese dir mal den § 117 des OWiG durch.

@MichiHH

steht aber bei mir in der Hausordnung

Wenn die Musik aus der Nachbarwohnung einmal nicht zu hören ist , dann solltest Du eventuell Deine Musik sehr laut aufdrehen !

Wie empfinden es denn die übrigen Mieter ? Wenn mehrere Menschen die Ruhestörung ärgert , hätte ein vielstimmiger Einspruch bestimmt eine intensivere Wirkung !

Wir sind nur zu zweit im Haus...