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Wie laut darf ich die Musik in meiner Wohnung aufdrehen?

gefragt von tilotab81 am 08.05.2007 um 14:22 Uhr

Was kann der Vermieter von mir verlangen? Wie ist die Rechtslage?


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Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 8. Mai 2007 14:25
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Zimmerlautstärke

Laute Musik hören ist häufig Grund für Streitigkeiten unter Nachbarn.

Nachdem zwei Bewohner eines Mehr-Familienhauses einen Vergleich geschlossen hatten, in dem sich der Musikliebhaber verpflichtete, Musik grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke zu hören, definierte jetzt das Landgericht Hamburg (317 T 48/95), was eigentlich unter Zimmerlautstärke zu verstehen ist.

Das Gericht stellte zunächst fest, daß die Formulierung "Zimmerlautstärke" bei derartigen Nachbarschaftsstreitigkeiten durchaus geeignet sei, zu entscheiden, ob die Lautstärke einer Musikwiedergabe noch oder nicht mehr vom Nachbarn hinzunehmen sei. Es sei in derartigen Fällen nicht erforderlich, eine Höchstgrenze in Dezibel festzulegen. So werde zum Beispiel vom Begriff der "Zimmerlautstärke", Musik in einer Lautstärke, die deutlich vernehmbar über das Zimmer hinaus in die Nachbarwohnung dringt, nicht mehr gedeckt.

"Zimmerlautstärke" setzt aber nicht voraus, "daß sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muss dem Mieter einer Wohnung möglich sein. Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten. Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines vernünftigen Mitbewohners abzustellen. Der Wunsch auf originalgetreuen Musikempfang, der einem Konzerterlebnis nahe kommt, ist ebenso wenig ausschlaggebend, wie eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der anderen Seite."

Weitere Informationen finden Sie in der Mieterbund-Broschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung", die Sie bei allen örtlichen Mietervereinen kaufen oder direkt bei uns im Internet unter der Rubrik "Ratgeber" bestellen können.

Quelle: Mieterbund.de

Kommentar von 7e4719290f103803e522699e825d275fsmalllachnieth am 8. Mai 2007 17:24

Besser hätte ich es auch nicht schreiben können



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