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Wie lassen sich Streitigkeiten bei der Nachlassverteilung in Erbengemeinschaften verhindern?

gefragt von petr1965 am 15.09.2008 um 11:14 Uhr

Mein Vater ist letzte Woche verstorben und hat in seinem Testament den Nachlass verteilt und geregelt. Allerdings kommen nun Streitigkeiten auf zwischen meinen Geschwistern und der Lebensgefährtin meines Vaters, da diese das Haus und einen Festbetrag an sich reißen möchte. Wie kann man generell Streitigkeiten bei der Nachlassverteilung verhindern? Immerhin kann man viel Geld und vor allen Dingen Nerven dabei verlieren?


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Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 15. September 2008 11:20
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Wenn Dein Vater alles im Testament geregelt hat, dürfte es doch keine Streitigkeiten geben. Das Testament ist doch bindend und keine Auslegungssache. Es sei denn, es ist jemand enterbt worden. Dann hat trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. September 2008 11:27
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Gemeinsam rasch ein Vermögensverzeichnis aufstellen (Konten und alles Wertvolle).

Gemeinsam unterschreiben. Nichts diskutieren "Wer bekommt was", sondern einfach aufschreiben, was zum Todestag da war. Das ist im Interesse von Allen. Es schaltet viele Möglichkeiten zu unbegründeten Betrugsvorwürfen oder zu tatsächlichem Betrug aus.

Wenn später noch ndere Fakten (Guthaben oder Schulden) klar werden, gemeinsam eine Ergänzung oder Berichtigung schreiben.

Hilfreich ist, wenn eine neutrale Person dabei ist.

Ansonsten Anwalt. (ein Vermögensverzeichnis wird aber auch dann benötigt.)

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 15. September 2008 21:39

Nachtrag:

Das Ding heiß offiziell Nachlassverzeichnis. Auch das Nachlassgericht möchte das haben und wird es dann wohl auch in Kopie dem Finanzamt weriterreichen.

Was nach einem Todesfall sonst alles zu tun sein könnte, habe ich nach eigener Erfahrung (seufz) mal hier aufgelistet:

www.klicktipps.de/nach_todesfall.php

Vielleicht hilft Euch die Liste dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.


tinsche
beantwortet von tinsche am 15. September 2008 11:41
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Zunächst mal mein Beileid. Ich gehe davon aus, daß Euer Vater festgelegt hat, wer was bekommen soll. Um Deine Frage genauer beantworten zu können, müßte man die Aufteilung im Testament wissen. Hat Dein Vater seine Lebensgefährtin als Erbin des Hauses bzw. des Vermögensteiles eingesetzt? Wenn ja, ist sie Erbin dieses Teils und die Kinder bekommen nur den Pflichtteil. Unter Umständen stehen jedoch den Kindern des Erblassers sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche (bei Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre)zu. Am Besten Du setzt Dich mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung.


anonym
beantwortet von newcomer am 15. September 2008 11:16
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Notar einschalten

Kommentar von Simple_avatar2smalltinsche am 15. September 2008 11:35

Und was soll der Notar dann Deiner Meinung nach tun?


talentfrei
beantwortet von talentfrei am 15. September 2008 11:16
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Schwierig... geld wird euch das kosten, wenn ihr euch nicht aussergerichtlich eingen könnt. Bittere Sache....


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 15. September 2008 11:17
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warscheinlich gar nicht, wenns wie bei euch schon soweit ist. allerdings ist klar geregelt wie das erbe zu teilen ist. als lebensgefährtin hat sie eigentlich gar keinen erbanspruch, hat euer vater ihr einen teil zugesprochen, so rührt das aber eucheren pflichterbteil nicht an. zur not einen testamentsvollstrecker beauftragen


anonym
beantwortet von brettpit am 15. September 2008 11:19
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Ja Notar wird eingeschaltet sein, jedoch schreibst du dass alles geregelt ist. Ich ging dieses Jahr zum Rechtsanwalt und der hat dies souverän geklärt.Besser als Notar- Vorsicht!! Erbrecht wird nicht vom Rechtsschutz übernommen - musst du -ausser einer Beratungsgespräch- selber zahlen.


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