janinec am 13.09.2007 um 14:13 Uhr
Meine Tochter lebt bei mir und ihr Vater zahlt Unterhalt für sie.Nun wird sie im Dezember 6 und rutscht in eine andere Unterhaltsklasse.Ihr Papa hat auch die Arbeitsstelle gewechselt und verdient dort auch mehr,was er natürlich nicht angegeben hat,dass er neu berechnet wird.Nun will ich das tun?Wo mache ich das?Geht das über das Jugendamt?Wird er dann von denen angeschrieben?

Du mußt beim zuständigen Jugendamt unter Nennung des Grundes die Anpassung des Unterhalts beantragen.

Ich würde ihn erstmal selbst schriftlich drauf hinweisen, dass er ab Dezember für eure gemeinsame Tochter verpflichtet ist, mehr zu zahlen (gem. Düsseldorfer Tabelle, Stand 2007, mit seinen aktuellen Einkünften).
Juristische Geschütze kannst Du ja immer noch auffahren -- ggf. kann er dazu verurteilt werden, die Differenzbeträge noch nachzuzahlen.
Aber eine ansonsten gediegene Beziehung zwischen euch und vor allem zwischen eurer Tochter und ihrem Vater ist auch was wert. Also würde ich nicht gleich mit Kanonen schießen. Gib ihm die Chance, sein Gesicht zu wahren und in sich zu gehen. Bis Dezember hat er ja genügend Zeit, sich über die rechtliche Seite zu informieren.
Indy72 am 13. September 2007 14:54 Meine Denke!
Beauftrage das zuständige Jugendamt. Meiner Ansicht nach, würde dann eine Urkunde über die Unterhaltspflicht (Titel) erstellt.

Hast du eine amtspflegschaft beim jugendamt für deine tochter? wenn ja, wende dich ans JA, die werden das dann für dich und deine tochter regeln.Wenn du das nichts hast, solltest du dir überlegen, ob du es machen möchtest, wenn nicht, nimm dir einen anwalt
...und zerstöre aus purer Raffgir das gute (?) Verhältnis zum Vater des Kindes.
iris66 am 13. September 2007 16:00 es geht hier nicht um raffgier!! es darum, was dem Kinde zusteht
bommel65 am 13. September 2007 16:55 "Amtspflegschaft" heißt es nicht mehr, sondern Beistandsschaft und die gibt es vom Jugendamt nur bei Nichtehelichen Kindern.
Geschiedene Frauen müssen sich einen Anwalt nehmen.
Und richtig, es geht hier um das Kindeswohl...bitte nicht verwechseln!

Bist du nie verheiratet gewesen oder geschieden?
Bist du ledig, dann solltest du einen Titel haben.
Das ist die Vaterschaftsanerkennungsurkunde, die der Vater nichtehelicher Kinder nach der Geburt unterzeichnet hat. Da sollten die drei (voraussichtlichen) Beträge drin stehen (0-6,7-12,13-18), die er zu entrichten hat. Zudem kann man wählen, ob alle zwei Jahre einen Überprüfung, ggf. mit Anpassung erfolgen soll, oder ob man diese Beträge so akzeptiert.
Bist du geschieden?
Bei einer Scheidung wird der Unteerhalt vom Gericht festgelegt, bzw. von den Anwälten ausgehandelt und dann dem Gericht vorgelegt.

Vielleicht redest du ja erst mal mit dem Papa der Kleinen, vielleicht könnt ihr es miteinander regeln, dass es neu berechnet wird. Nicht, dass es böses Blut gibt. Aber ich glaube grundsätzlich ist das Jugendamt für sowas zuständig
Gibt es da nicht die Düsseldorfer Tabelle, die das regelt.Aber ich denke auch, Kids sind echt teuer, da muß auch der Papa dran teilhaben, aber eurer Maus zuliebe würde ich auch erst versuchen, ads mit ihm direkt zu klären!