Wie viele Jahre müssen vergehen, damit die Behörden keine Rückerstattung veräusserter Vermögenswerte für die ins Heim eingetretenen Personen mehr vornehmen kann (z.B. bei Erbvorbezug, Überschreibung Wohneigentum, etc.)
10 Jahre danach ist nix mehr mit Zurückfordern. Ansonsten kannst Du Wohneigentum auch einfach von Person kaufen. Nachfolgend drauf hoffen das er bei Besuch oft Bargeld liegen laßt!
Anteilig bis zu 10 nJahre zurück, d.h. der Zurückforderbare Anteil schmilzt mit der Zeit.
Ich meine es sind 10 Jahre, so wie beim Vererben. Erkundige dich lieber noch mal bei einem Anwalt/Notar. Vielleicht gibt es noch irgendwelche Klauseln.