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Wie lange zurück werden Vermögensveräusserungen bei Eintritt der Person in ein Heim zurückverlangt?

gefragt von Buchli am 27.03.2008 um 16:26 Uhr

Wie viele Jahre müssen vergehen, damit die Behörden keine Rückerstattung veräusserter Vermögenswerte für die ins Heim eingetretenen Personen mehr vornehmen kann (z.B. bei Erbvorbezug, Überschreibung Wohneigentum, etc.)


Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 27. März 2008 16:29
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10 Jahre danach ist nix mehr mit Zurückfordern. Ansonsten kannst Du Wohneigentum auch einfach von Person kaufen. Nachfolgend drauf hoffen das er bei Besuch oft Bargeld liegen laßt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. März 2008 16:27
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Anteilig bis zu 10 nJahre zurück, d.h. der Zurückforderbare Anteil schmilzt mit der Zeit.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. März 2008 16:30
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Ich meine es sind 10 Jahre, so wie beim Vererben. Erkundige dich lieber noch mal bei einem Anwalt/Notar. Vielleicht gibt es noch irgendwelche Klauseln.


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