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wie lange zahlt kasse, wenn während krankenschein gekündigt wird?

gefragt von wollvieh am 21.07.2008 um 13:14 Uhr

1 woche gearbeitet, krankenschein. daraufhin gekündigt worden (legal, probezeit). nun zahlt kasse die lohnfortzahlung. wie lange muß kasse zahlen, mein arzt will mich in reha stecken, würde ich auch gern mitmachen. bin bzw. werde lückenlos in folge krankgeschrieben, bin z.zt. absolut arb-unfähig, auch keine 15 std. kann es sein, daß ich nach 6 wochen(?) lohnfortzahlung, wenn ich in der reha bin, weiterhin krankengeld bekomme, bis ich wieder gesund bin bzw bis reha beendet ist? bedenke: nur 1 woche im arbeitsverhältnis gewesen, dann während krankenschein gekündigt, also eigentlich arbeitslos...

bitte um hilfe, traue meiner kasse nicht...


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Reply


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 21. Juli 2008 13:18
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Die Sache wäre einfacher zu verstehen wenn du mit ganzen Sätzen arbeiten würdest!

Ruf deine Kasse an, die können dir das sagen! Wieso vertraust du deiner Kasse nicht? Wieso sollten die dir falsche Auskünfte geben?


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 13:18
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6 Wochen zahlt der Arbeitgeber weil die Kündigung während der gelben Urlaubszeit eher sagen wir rechtlich zweifelhaft ist.(Kündigungsschutzklage) Danach zahlt die Krankenkasse bis maximal 24 Monaten. Zunächst würde ich einen Anwalt meines Vertrauens auf die Kündigung ansetzen das dürfte schon mal für die ersten 6 Wochen reichen.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 13:20

Wenn in der Probezeit gekündigt wurde kann er/sie sich den Anwalt sparen, da wird so oder so der Arbeitgeber Recht bekommen!

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 21. Juli 2008 13:31

Er / Sie darf während der Schwangerschaft/Krankheit vielleicht auch vom ausserordentlichen Kündigungsschutz profitieren?

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 21. Juli 2008 13:48

Es gibt nicht mehr wirklich einen Kündigungsschutz während Krankheit.

Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann das sein Unternehmen schaden nimmt durch die Krankheit, kann gekündigt werden.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 21. Juli 2008 13:52

Die Kündigung im Krankheitsfall ist nicht explizit im Kündigungsschutzgesetz geregelt, aber aus bislang ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben sich ganz eindeutige Kriterien für die die Beurteilung solcher Situationen.

(Z.B.BAG, Urteil vom 21.02.2001 Aktenzeichen 2 AZR 558/99 bzw. BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01.)


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 21. Juli 2008 13:20
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So bald Du in Kur gehst zahlt die Krankenkasse nicht mehr, dann ist ein anderes Amt für dich zuständig.

Ich glaube die Kasse zahlt ein Jahr lang 67% und dann zahlen sie dir im nächsten Jahr weniger Geld.

Aber dein Hausarzt oder Psychiater kann dir da bestimmt weiter helfen.

Alles gute Wolpertinger

PS: Vielleicht bekommst Du hier eine genauere Antwort: http://www.krankenkassenforum.de/-vp4101.html


compu60
beantwortet von compu60 am 21. Juli 2008 13:42
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Hast du dich denn bei der Arge gemeldet? Dann bist du doch darüber weiter Versichert. Alles andere kannst du ja danach regeln.


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