Wenn ein Kind im Anschluß an die Ausbildung noch keinen Arbeitsplatz bekommen hat, besteht noch Anspruch auf Kindergeld???
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Bis zum Abschluss der Ausbildung ( Studium zählt auch dazu ) längstens aber bis zum 25. Lebensjahr
Stimmt das wirklich?
Ich fürchte, Ja. Ich habe auf eine Lücke gehofft. L.G.
Danke!