
Jeder Computer erhält bei jeder Interneteinwahl eine Internet-Protokoll- Nummer ( IP ).Nur der Provider weiß , welcher Kunde hinter der IP-Nummer steckt. Die Adresse darf der Provider nur heraus geben , wenn eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist und der Verdacht einer Straftat vorliegt. Es ist also eine Lüge , wenn Firmen , die sich auf Abofallen spezialisiert haben damit drohen : „Wir haben Ihre IP-Adresse.
Ab 2009 sind Internetanbieter verpflichtet die Informationen für 6 Monate zu speichern. Diese Daten dürfen aber nur an die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung schwerer Straftaten herausgegeben werden.
Quelle: STIFTUNG WARENTEST 11/08
Ergänzung:Zudem ist momentan die Musik- und Filmindustrie dran, quasi eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken,welche für sie den Umweg über die Staatsanwaltschaften unnötig macht. Sprich: Die wollen das Recht,selbst beim Provider die Daten abfragen zu können,um die User (z.B. für Urheberrechtsverletzungen) zur Rechenschaft ziehen zu können.