Wie lange werden eingestellte Anzeigen , gespeichert ,bei der Polizei bzw Staatsanwaltschaft...?

3 Antworten

Wenn es darum geht, dass gegen dich ermittelt wurde, dieses Ermittlungsverfahren aber eingestellt wurde, dann erscheint diese Ermittlung gegen dich im sogenannten Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.

Die Löschung solcher Einträge regelt § 5 ZStVBetrV (Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregisters), der auf § 494 StPO verweist. § 494 Abs. 1 S. 2 StPO besagt, dass bei einem rechtskräftigem Freispruch, einer unanfechtbaren Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einer nicht nur vorläufigen Einstellung der Eintrag 2 Jahre nach Erledigung gelöscht wird.

Das gilt allerdings nur dann, wenn in der Zwischenzeit nicht noch ein weiteres Verfahren hinzukommt, das in das Register eingetragen wird. In diesem Fall - das regelt § 494 Abs. 1 S. 2 u. 3 StPO - werden alle Eintragungen erst dann gelöscht, wenn für die letzte die Voraussetzungen für die Löschung gegeben sind.

Wird gegen jemanden beispielsweise 2013 wegen Diebstahls ermittelt, er wird angeklagt und anschließend am 22.02.2014 freigesprochen, dann bleibt die Sache bis zum 22.02.2016 in das Register eingetragen. Wenn dann aber am 04.01.2016 erneut ein Ermittlungsverfahren gegen den Betreffenden eröffnet wird (vllt. dieses mal wegen Körperverletzung), dann wird der erste Eintrag nicht am 22.02.2016 gelöscht, sondern bleibt erst einmal eingetragen. Wird dann

a) der Betreffende wegen dieser Körperverletzung am 31.05.2016 verurteilt, wird die Sache (nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist) direkt aus dem Verfahrensregister gelöscht, mit dieser Sache auch die erste Sache.

b) das Ermittlungsverfahren am 15.06.2016 eingestellt, dann läuft ab diesem Datum wieder eine zweijährige Frist bis zum 15.06.2018. An diesem Tag wird dann - sollte nicht schon wieder etwas hinzugekommen sein - nicht nur der Eintrag wegen der Ermittlungen zur Körperverletzung, sondern auch der erste Eintrag zum Diebstahl gelöscht.

Übrigens:
Dieses Register ist nur für die Staatsanwaltschaft einsehbar.

Dass ich das richtig verstehe: Es handelt sich nicht um ein eingestelltes Gerichtsverfahren (gegen Auflage o. Ä.), sondern um ein eingestelltes Ermittlungsverfahren?

Jaaa

Das wird Dir noch lange nachhängen. Die Löschungsfristen stehen in den jeweiligen Landespolizeigesetzen.