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Wie lange sollte man seine Kontoauszüge / Belege aufbewahren?

gefragt von laola am 18.05.2008 um 20:02 Uhr

Ich habe mittlerweile Ordnerweise Kontoauszüge bei mir daheim archiviert und frage mich, ob ich nicht einen Teil davon entsorgen könnte. Von daher die Frage: Wie lange sollte man seine Kontoauszüge denn in der Regel aufbewahren?


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Mai 2008 20:05
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als Otto-Normalverbraucher reichen drei Jahre, weil dann Forderungen verjährt sind


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 18. Mai 2008 20:03
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nicht länger wie 5 Jahre sagte mir mein Bänker mal


M. P.
beantwortet von M. P. am 18. Mai 2008 20:03
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Ich bewahre sie 4 jahre auf ( Viele Betriebe auch )

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. Mai 2008 20:04

Betriebe haben eine 10-Jahres-Frist

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 18. Mai 2008 20:10

Nicht alle.


gamira
beantwortet von gamira am 18. Mai 2008 20:06
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So weit ich weiss bist du verpflichtet solche Auszuege 10 Jahre lang aufzuheben bzw. solltest das über diesen Zeitraum tun zu deinem eigenen Schutz. Es spielt aber auch eine Rolle, ob du Privatperson oder Geschäftsperson bist.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 18. Mai 2008 20:08
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10 Jahre.

Solange schuldest du ggfls. in einem Erbfall Auskunft über evnt. ausgleichspflichtige Zuwendungen. (Daran denkt nur kaum jemand.)

Solange bewahren auch die Geldinstitute die Unterlagen auf.

Alles über 10 Jahre kannst du sukzessive entsorgen - sicherheitshalber über einen Aktenvernichter.





kraudischen
beantwortet von kraudischen am 18. Mai 2008 20:08
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Sollte ein Titel gegen Dich vorliegen, oder Du hast einen gegen eine andere Person, ist es Ratsam die Auszüge bis zum Ende der Verjärungsfrist (30 Jahre) aufzubewaren. L.G.


anonym
beantwortet von ichallein93 am 18. Mai 2008 20:12
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Also ich bewahr meine 3Jahre lang auf, für jedes Jahr hol ich mir von der Bank besondere Ordner dafür, die gibt es z.B. kostenlos bei der Sparkasse.

Mfg ichallein93


anonym
beantwortet von leander22 am 18. Mai 2008 20:03
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Da Kontoauszüge ja in der Regel dafür aufbewahrt werden, um Zahlungen nachzuweisen, sollte man die Aufbewahrungszeit anhand der Verjährungsfristen für dbzgl. Geschäfte bemessen. Die meisten davon sind wohl „Alltagsgeschäfte“, bei denen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.


Shira
beantwortet von Shira am 18. Mai 2008 20:05
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Ich bewahre meine von den letzten 2 Jahren und die laufenden auf.


Schoki Fee
beantwortet von Schoki Fee am 18. Mai 2008 20:33
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10 Jahre haben wir in betriebswirtschaftslehre und rechnungswesen gelernt.

Kommentar von 472d8cc7d66ea69d389955a17f4e3f45smallNibelheim am 18. Mai 2008 20:36

Auch für Privatpersonen 10 Jahre ?

Kommentar von 6ae1d48760cd87f11fb6523abf3d535esmallSchoki Fee am 18. Mai 2008 20:41

ja ich denke schon


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. Mai 2008 21:14
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Meine Gedanken dazu habe ich hier notiert:

http://www.klicktipps.de/papiere_organisieren.php


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