Ich habe mittlerweile Ordnerweise Kontoauszüge bei mir daheim archiviert und frage mich, ob ich nicht einen Teil davon entsorgen könnte. Von daher die Frage: Wie lange sollte man seine Kontoauszüge denn in der Regel aufbewahren?

als Otto-Normalverbraucher reichen drei Jahre, weil dann Forderungen verjährt sind

nicht länger wie 5 Jahre sagte mir mein Bänker mal
Also ich bewahr meine 3Jahre lang auf, für jedes Jahr hol ich mir von der Bank besondere Ordner dafür, die gibt es z.B. kostenlos bei der Sparkasse.
Mfg ichallein93
Sollte ein Titel gegen Dich vorliegen, oder Du hast einen gegen eine andere Person, ist es Ratsam die Auszüge bis zum Ende der Verjärungsfrist (30 Jahre) aufzubewaren. L.G.
10 Jahre.
Solange schuldest du ggfls. in einem Erbfall Auskunft über evnt. ausgleichspflichtige Zuwendungen. (Daran denkt nur kaum jemand.)
Solange bewahren auch die Geldinstitute die Unterlagen auf.
Alles über 10 Jahre kannst du sukzessive entsorgen - sicherheitshalber über einen Aktenvernichter.

So weit ich weiss bist du verpflichtet solche Auszuege 10 Jahre lang aufzuheben bzw. solltest das über diesen Zeitraum tun zu deinem eigenen Schutz. Es spielt aber auch eine Rolle, ob du Privatperson oder Geschäftsperson bist.

Ich bewahre sie 4 jahre auf ( Viele Betriebe auch )
andreas48 am 18. Mai 2008 20:04 Betriebe haben eine 10-Jahres-Frist
Pestopappa am 18. Mai 2008 20:10 Nicht alle.

10 Jahre haben wir in betriebswirtschaftslehre und rechnungswesen gelernt.
Auch für Privatpersonen 10 Jahre ?
schokoladenfee4 am 18. Mai 2008 20:41 ja ich denke schon

Ich bewahre meine von den letzten 2 Jahren und die laufenden auf.
Da Kontoauszüge ja in der Regel dafür aufbewahrt werden, um Zahlungen nachzuweisen, sollte man die Aufbewahrungszeit anhand der Verjährungsfristen für dbzgl. Geschäfte bemessen. Die meisten davon sind wohl „Alltagsgeschäfte“, bei denen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.