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Wie lange sollte ich warten um jemanden bei ebay anzuzeigen?

gefragt von taurus7654321taurus7654321 am 15.06.2009 um 18:50 Uhr

hallo helft mir mal. das kaufdatum war der 26.05.09 und ich habe am selben Tag überwiesen. der verkäufer hat am 06.06.09 erst bei sich das geld als erhalten gekennzeichnet. Ich hab dem verkäufer jetzt schon 2 mal geschrieben( in einem normalen ton) dass er mich bitte über den verbleib meiner ware unterrichten soll, er hat sich aber nicht gemeldet. es geht zwar "nur" um einen warenwert von 20euro aber trotzdem. p.s. es ist ein privater verkäufer


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Cat8715
beantwortet von Cat8715 am 15. Juni 2009 19:33
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Der Schuldner muss im Verzug sein!Du musst ihm ganz klar eine Frist setzten (bsp. bis zum 16.06.), danach kannst du ebay einschalten und selber einen Mahnbescheid beantragen unter onlinemahnbescheide.de-aber erst würde ich ebay einschalten mal schauen was passiert-

Kommentar von 788e82f0cddd8be7a9a74edb590ba2f2smalltaurus7654321 am 15. Juni 2009 20:18

danke

Kommentar von Ae7098624fcb853884350de613981764smallCat8715 am 15. Juni 2009 20:54

Kein Problem, wenn ich dir helfen kann kannst du mir auch kurz ein kompli schicken, da ich in einer Anwaltskanzlei arbeite, weiß ich vieleicht weiter

Lg

Kommentar von 788e82f0cddd8be7a9a74edb590ba2f2smalltaurus7654321 am 16. Juni 2009 08:11

muß ich ihm die frist per post zuschicken, oder reicht es wenn ich es über e-mail mache?

Kommentar von justiziasgolem am 16. Juni 2009 10:37

Damit kein Missverständnis aufkommt: Der Verzug ist nur für die zivilrechtliche Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen nötig. Auch nach Eintritt des Lieferverzugs besteht der Kaufvertrag weiter und muss zunächst gekündigt werden, anderenfalls läuft ein Mahnverfahren ins leere.

Fraglich ist dann, ob aus einem Titel überhaupt vollstreckt werden kann. Wer ein mögliches Strafverfahren wegen 20 Euro auf sich nimmt, der hat meist finanzielle Probleme bis zur Halskrause - und wo nichts zu holen ist, da kann auch der schönste Vollstreckungsbescheid nicht umgesetzt werden.


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denjo2
beantwortet von denjo2 am 15. Juni 2009 18:51
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erstmal ebay melden und versuchen die das regeln zu lassen


HawkeyePierce
beantwortet von HawkeyePierce am 15. Juni 2009 18:51
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Wenn da nix mehr von dem kommt, würd ich das langsam bei ebay melden. Hab da auch so meine Erfahrungen gemacht.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 15. Juni 2009 18:50
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Auf jeden Fall erstmal Abmahnen und ne Frist von 2 Wochen geben, das mit rückschein und Kopie dann erst die Anzeige, und mit einem Anwalt drohen, das hilft immer sher gut


almmichel
beantwortet von almmichel am 15. Juni 2009 18:52
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ebay einschalten.



schokiimausi
beantwortet von schokiimausi am 15. Juni 2009 18:50
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gar ned warten sofort zur polizei

Kommentar von 1ec5c7d05331f80f81cd341272497506smallambassadorxox am 15. Juni 2009 18:51

was ist die rechtrgundlage dafür?

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 15. Juni 2009 18:52

Was kann denn die Polizei dafür?

Kommentar von D22381b2d39cacea7bfbb5059252d77asmallschokiimausi am 15. Juni 2009 18:54

nix aba die kümmert sich darum

war bei meina ma auch so.... und bei meiner tante


Maehlissa888
beantwortet von Maehlissa888 am 15. Juni 2009 18:52
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Ich würde den Fall bei Ebay melden und wenn er es dann schickt kann man immer das ganze immer noch zurückziehen.


anonym
beantwortet von paula211 am 15. Juni 2009 18:52
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Ich würde eine Meldung bei Ebay machen und nicht mehr warten!!!


majosandra
beantwortet von majosandra am 15. Juni 2009 18:53
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Hm. Das ist schwierig. Setzte ihm doch noch ein letztes Ultimatum und drohe ihm eine Anzeige an, wenn er sich bis dahin nicht gemeldet hat bzw. die Ware bis dahin nicht bei Dir eingegangen ist.


Avallyn
beantwortet von Avallyn am 15. Juni 2009 18:55
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auf jeden Fall erstmal bei Ebay melden, meistens klärt es sich dann noch auf. Die versuchen den Verkäufer zu kontaktieren. Hatte es schonmal, dass derjenige plötzlich ins Krankenhaus gekommen ist und sich nicht darum kümmern konnte. Hat dann etwas gedauert, hab mein Paket aber verspätet gekriegt.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 16. Juni 2009 06:57
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...einen nicht erhaltenen Artikel bei eBay melden und dann weitersehen....


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