taurus7654321 am 15.06.2009 um 18:50 Uhr
hallo helft mir mal. das kaufdatum war der 26.05.09 und ich habe am selben Tag überwiesen. der verkäufer hat am 06.06.09 erst bei sich das geld als erhalten gekennzeichnet. Ich hab dem verkäufer jetzt schon 2 mal geschrieben( in einem normalen ton) dass er mich bitte über den verbleib meiner ware unterrichten soll, er hat sich aber nicht gemeldet. es geht zwar "nur" um einen warenwert von 20euro aber trotzdem. p.s. es ist ein privater verkäufer

Der Schuldner muss im Verzug sein!Du musst ihm ganz klar eine Frist setzten (bsp. bis zum 16.06.), danach kannst du ebay einschalten und selber einen Mahnbescheid beantragen unter onlinemahnbescheide.de-aber erst würde ich ebay einschalten mal schauen was passiert-

erstmal ebay melden und versuchen die das regeln zu lassen

Wenn da nix mehr von dem kommt, würd ich das langsam bei ebay melden. Hab da auch so meine Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall erstmal Abmahnen und ne Frist von 2 Wochen geben, das mit rückschein und Kopie dann erst die Anzeige, und mit einem Anwalt drohen, das hilft immer sher gut

gar ned warten sofort zur polizei
ambassadorxox am 15. Juni 2009 18:51 was ist die rechtrgundlage dafür?
DonBrush am 15. Juni 2009 18:52 Was kann denn die Polizei dafür?
schokiimausi am 15. Juni 2009 18:54 nix aba die kümmert sich darum
war bei meina ma auch so.... und bei meiner tante
Ich würde den Fall bei Ebay melden und wenn er es dann schickt kann man immer das ganze immer noch zurückziehen.
Ich würde eine Meldung bei Ebay machen und nicht mehr warten!!!

Hm. Das ist schwierig. Setzte ihm doch noch ein letztes Ultimatum und drohe ihm eine Anzeige an, wenn er sich bis dahin nicht gemeldet hat bzw. die Ware bis dahin nicht bei Dir eingegangen ist.

auf jeden Fall erstmal bei Ebay melden, meistens klärt es sich dann noch auf. Die versuchen den Verkäufer zu kontaktieren. Hatte es schonmal, dass derjenige plötzlich ins Krankenhaus gekommen ist und sich nicht darum kümmern konnte. Hat dann etwas gedauert, hab mein Paket aber verspätet gekriegt.

...einen nicht erhaltenen Artikel bei eBay melden und dann weitersehen....
danke
Kein Problem, wenn ich dir helfen kann kannst du mir auch kurz ein kompli schicken, da ich in einer Anwaltskanzlei arbeite, weiß ich vieleicht weiter
Lg
muß ich ihm die frist per post zuschicken, oder reicht es wenn ich es über e-mail mache?
Damit kein Missverständnis aufkommt: Der Verzug ist nur für die zivilrechtliche Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen nötig. Auch nach Eintritt des Lieferverzugs besteht der Kaufvertrag weiter und muss zunächst gekündigt werden, anderenfalls läuft ein Mahnverfahren ins leere.
Fraglich ist dann, ob aus einem Titel überhaupt vollstreckt werden kann. Wer ein mögliches Strafverfahren wegen 20 Euro auf sich nimmt, der hat meist finanzielle Probleme bis zur Halskrause - und wo nichts zu holen ist, da kann auch der schönste Vollstreckungsbescheid nicht umgesetzt werden.