hallo,ich bin 25 Jahre,hab ne abgeschlossene Berufsausbildung mit durchgehender Berufspraxis und fange ab September meinen Meister in Vollzeit an.Wenn ich jetzt keinen Unterhalt oder bafög beim amt beantragen würde (was ich jedoch mache,der Antrag läuft bereits), wie verhält es sich dann mit der Unterhaltspflicht meiner Eltern?Selbst wenn ich noch zu hause wohne oder ne eigene Wohnung hätte?Was müssen sie zahlen, falls ich sie auf Unterhalt verklage (was ich natürlich nicht mache)?Das sind meine Fragen.hab ja schon viel gehört.Doch was ist nach dem 25. Lebensjahr?Es gibt für mich ja auch kein kindergeld mehr, da ich kein Bund/Zivi gemacht habe. Mein Vater und ich sind Interessehalber sehr gespannt auf eure Antworten.

Deine Eltern sind raus. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung müssen sie zahlen.

Deine Eltern haben alles gegeben. Das reicht. Jetzt steh auf eigenen Beinen. Das sagt auch der Staat
Soweit ich weiß müssen Eltern nur eine Berufsausbildung finanzieren. Die hast du ja schon.

Unterstützung steht zu bis zurm Abschluss der Berufsausbildung, max bis zum 25. Lebensjahr.
Ich denke, dass du das Meister-Bafög bekommst
es reicht doch wohl, wenn du eine berufsausbildung gemacht hast, nun kannst du mal auf eigene beine dich stellen und nicht weiterhin deinen eltern "auf der Tasche liegen"!

wenn du eine abgeschlossene berufsausbildung hast müssen sie nicht mehr zahlen. stell dir doch mal vor, dann könnten ja auch deine eltern deine großeltern noch auf unterhalt verklagen. ;-)

bis du 27 jahre alt bist ausser du hast vorher deine berufsausbildung abgeschlossen...

also ich weiß es nicht juristisch, aber nach dem 25Lj. musst du ohne Unterstützung der Eltern auskommen.Das ist die Grenze, die mir bekannt ist
du hast genau das alter erreicht, wo dieses in aller regel nicht mehr möglich ist. es sei denn freiwillig oder sie sind besonders vermögend

Bis 18,dann bist Du selbst für Dich Verantwortlich
Deine Eltern haben ihren Teil dazu beigetragen und nun bist Du auf Dich alleine angewiesen.
jenau so isses ... kurz und bündig ... DH