
Oder das Fahrzeug ein neues Kennzeichen bekommt (z.B. durch Wechsel des Wohnortes)!

Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Jedoch wird eine neue Plakette benötigt, wenn bei einer Ummeldung des Fahrzeuges sich das Kennzeichen ändert. Die eingetragene Nummer der Plakette muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen. Ebenso wird eine neue Plakette benötigt, wenn das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist.
jbinfo am 6. März 2008 16:34 ........und wenn die Frontscheibe mal gewechselt werden muss.
DH - hier sind sie alle äußerst produktiv! LG