Habe hier noch ein privates Arztrezept liegen, dass etwa 5 Wochen alt ist und noch nicht benötigt wurde. Kann ich dieses noch einlösen oder muss ich wieder zum Arzt?

Unterschiedliche Farben kennzeichnen die Rezepte
Das rote Kassenrezept (mit roter Farbe auf weißem Papier) ist das gebräuchlichste. "Kassenrezept" heißt es deshalb, weil die verordneten Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
Das blaue Privatrezept bekommen zunächst Privatversicherte. Sie können es bis drei Monate nach Ausstellung einlösen. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen.
Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel werden auf einem gelben Rezept verordnet, dessen Verordnung strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegt. Es muss sieben Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die Verordnung.
Das "Grüne Rezept" ist eine Besonderheit: Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Sie müssen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und kann beliebig viele Medikamente enthalten. Es dient in erster Linie als Merkhilfe für den Patienten.
(gesundheit.de)
ein Privatrezept ist 3 Monate gültig
bitmap am 19. Mai 2008 18:56 
Sie sind für das Quartal gültig in dem sie ausgestellt wurden.

Nicht über das Quartal ind dem Es ausgestellt wurde
Pestopappa am 19. Mai 2008 18:37 genau
er hat aber ein Privatrezept !
Hamster0815 am 19. Mai 2008 18:39 Dito
Pestopappa am 19. Mai 2008 18:43 Wieder ... GENAU !
eigentlich ist es mir sowas von egal, ob ihr's glaubt oder nicht. Kassenrezept im ausgestellten Quartal; Privatrezept 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Pestopappa am 19. Mai 2008 18:51 Ja, wie dieser Komm_ auch ;oo)) Dir noch nen schönen Abend ;oo)) - Man riecht sich :))

ich hab mal eins nach 3 Wochen ohne Probleme eingelöst. Kommt denke ich auf die Apotheke an. Versuch doch einfach!
Ja und? Weißt du, was ein Quartal ist?
Innerhalb eines Quartals müssen die ärztlichen Leistungen und Rezepte abgerechnet werden.
Wenn du also am Anfang des Quartals 3 Wochen gewartet hast, ist das doch in Ordnung.
bitmap am 19. Mai 2008 19:07 Die [kassen]ärztlichen Leistungen schon. Mit den ausgestellten Rezepten hat das aber nichts zu tun. Fristen siehe in meinem link von 18:55 Uhr.