ihabnefrage am 28.11.2008 um 11:09 Uhr
ich würde gern mein gewerbe abmelden. nach einem jahr gründungsvorbereitung ist das vorhaben gescheitert. kann ich jetzt mein gewerbe einjahr rückwirkend abmelden? gibt es da irgendwelche probleme vom finanzamt?

Wenn es ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe ist, reich doch die Aufwendungen beim Finanzamt ein. Das reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen, sofern Du auch Arbeitnehmer bist.
wie jetzt? man kann ein gewerbe rückwirkend abmelden? wenn dann überhaupt nur zum 1. des jetztigen monats. aber ich denke abmeldung vom datum an der antrag stellung. ander kann ich mir das nicht vorstellen.

nicht ganz, melde es ab. du hast doch sowieso nichts verdient. oder? also alle papiere zusammenstellen, und abmelden. wenn das finanzamt fragen hat werden die sich bei dir melden. gruss akdemikus
ihabnefrage am 28. November 2008 11:14 ok, danke an alle.
man erhält hier so schnell antwort , als wenn man mit dem computer direkt reden würde. erinnert mich an star trek "computer, ...." :-)
akademikus am 28. November 2008 11:16 und das ganze kostenlos!
hi, danke für deine schnelle antwort. ich habe keine einnahmen erzielt. kann es trotzdem irgendwoher ärger geben? oder soll ich mein gewerbe einfach zum heutigen tag abmelden? wo liegt der unterschied?
Hast du keinen Steuerberater? Der würde dir helfen.