Wie lange dauert das Rückgriffsrecht bei veräusserten Vermögenswerten (z.B. Erbvorbezug, Überschreibung Wohneigentum) bei Eintritt der Eltern in ein Pflege- oder Altersheim und müssen die Nachkommen ihre Eltern finanziell unterstützen? Und wenn ja, alle Kinder im gleichen Verhältnis oder nur je nach Einkommen und Vermögen? Wie ist das in der Schweiz geregelt?

In Deutschland im Zweifel 10 Jahre. In der Schweiz: Keine Ahnung.