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Wie lange noch muss ich Unterhalt zahlen !

gefragt von mheron am 27.08.2008 um 18:00 Uhr

Ich zahle jetzt schon 15 Jahre, obwohl meine Tochter 15 ist.


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anonym
beantwortet von AALFI am 27. August 2008 18:02
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Bis eine Ausbildung abgeschlossen wurde.

Die Frage hätte lauten müßen wie lange darf ich Unterhalt zahlen.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 27. August 2008 18:03

DH


Anyi08
beantwortet von Anyi08 am 27. August 2008 18:02
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Na Volljährig ist sie doch erst mit 18? Und wenn sie bis 25 oder so net viel verdient hat sie immer noch Anrecht auf Unterhalt von den Eltern


anonym
beantwortet von FridaGT am 27. August 2008 18:02
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Obwohl sie 15 ist oder WEIL sie 15 ist? Die Logik verstehe ich nicht, ist doch klar, dass Du seit ihrer Geburt zahlst, so schreiben es die Gesetze vor. Und soweit ich weiß, zahlst Du bis zum Ende der ersten Ausbildung.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. August 2008 18:04
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So lange, bis Deine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Sollte sie Medizin studieren wollen, kann das noch eine Weile dauern.

Kommentar von mheron am 27. August 2008 18:07

Mein Fehler, ich meinte meine ex Frau. Meine Tochter bezahle ich jeden Monat.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 27. August 2008 18:16

Dann kann sich Deine Ex mal langsam auf die Socken machen und sich Arbeit suchen. Und diese Bemühungen muß sie auch ernsthaft nachweisen können!

Kommentar von mheron am 27. August 2008 20:08

wie geht das, mit der nachweisen ?


anonym
beantwortet von Lucille am 27. August 2008 18:07
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Eltern sind Unterhaltspflichtig bis die Ausbildung (Schule, Lehre, Studium)beendet wird, längstens aber bis 27 Jahre.


iris66
beantwortet von iris66 am 27. August 2008 18:11
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Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Deine Tochter so intellegent ist, Abitur macht, sei es auch "nur" an einer Fachoberschule und dann ein Studium beginnt. Denke auch bitte immer daran, den Unterhalt zu erhöhen, es ist ja schließlich DEINE TOCHTER


anonym
beantwortet von anjanni am 28. August 2008 16:09
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Mindestens bis sie 18 Jahre alt ist.

Und wenn sie dann noch mitten in der Ausbildung steckt, zahlst Du eben, bis sie die abgeschlossen hat.

Du willst dem Kind doch einen guten Start ins Leben schenken?


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 27. August 2008 18:02
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Bis sie selber für sich Sorgen kann bzw eine Lehre fertig hat.


schildi
beantwortet von schildi am 27. August 2008 18:02
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bis sie mit ihrer Ausbildung fertig ist oder dem Studium


beautyfrog
beantwortet von beautyfrog am 27. August 2008 18:03
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das is deine tochter...die hast du inne welt gesetzt also kannse doch wohl auch unterhalt für sie zahlen oder?!soweit ich weiß musst du noch solange unterhalt zahlen wie sie noch zur schule geht . habe ich glaub ich mal gehört...


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. August 2008 18:03
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Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 27. August 2008 18:03
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je nachdem... wenn Deine Tochter weiter zur Schule geht zahlst Du evtl bis über ihre Volljährigkeit hinaus.

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 27. August 2008 18:07

ich glaube ich muss trotzdem seine Ehre retten. Er versucht sich nicht mit miesen Tricks aus der Verantwortung zu stehlen, außerdem hat er ja auch nicht so den Draht und da darf man auch mal fragen. Ich finde es gut das Du schon 15 Jahre bezahlst.

Kommentar von mheron am 27. August 2008 18:13

Ja, aber warum muss ich meine Ex Frau auch noch Unterhalt bezahlen. Nur weil meine Ex nicht arbeiten will :-( . Mein Tochter bekommt allse von mir, das ist aber ganz OK, da ich Sie liebe.

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 27. August 2008 18:31

Das du Deiner Ex-Frau noch Unterhalt zahlst, kannst du mal prüfen lassen. Ich denke sie muß nicht zuhause hocken

Kommentar von mheron am 27. August 2008 20:11

wie geht das, mit der nachweisen ? das Sie Arbeit sucht

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 27. August 2008 21:22

ich weiß nicht genau, aber ab einem gewissen Alter müßen Kinder nicht mehr ganztags beaufsichtigt werden. Dann kann der Ex-Ehemann verlangen das die Frau arbeitet. Geh zum Anwalt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. August 2008 18:03
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Bis sie ihre Berufsausbildung oder ihr Studium beendet hat. Wie sollte das denn Deiner Meinung nach früher funktionieren?


Hurrierbay16
beantwortet von Hurrierbay16 am 27. August 2008 19:57
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du bist als vater für dein eigen fleisch und blut unterhaltspflichtig, bis sie ihre erste berufsausbildung beendet hat und auf eigenen füßen stehen kann. oder bis sie mit ihrem studium fertig ist und selbst für sich sorgen kann. diesen schuh mußt du dir schon anziehen! sie ist schließlich deine tochter und hat darauf nach dem gesetz anspruch. ich wünsche ihr ein schönes langes studium und viele schöne euros von papi!

Kommentar von mheron am 27. August 2008 20:06

Ja, aber warum muss ich meine Ex Frau auch noch Unterhalt bezahlen. Nur weil meine Ex nicht arbeiten will :-( . Mein Tochter bekommt allse von mir, das ist aber ganz OK, da ich

Kommentar von 04ecb62afb12e67b33c79ba46fbb06f3smallHurrierbay16 am 27. August 2008 20:06

und die unterhaltsfrage deiner ex würde ich mal überprüfen lassen. wenn sie aus irgenweinem grund nicht arbeiten kann, wirst du wohl weiterzahlen müssen. im andern fall hast du vielleicht wenigstens dort glück.

Kommentar von mheron am 27. August 2008 20:09

wie geht das, mit der nachweisen ?

Kommentar von 04ecb62afb12e67b33c79ba46fbb06f3smallHurrierbay16 am 28. August 2008 16:25

frag doch mal beim familiengericht oder einem anwalt für familienrecht nach! anwälte bieten auch günstige tarife für erstberatungen an! wenn du dafür deiner ex danach keinen unterhalt mehr bezahlen müßtest, hätte sich dies doch gelohnt.


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