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Wie lange muss man seine Belege aufbewahren, wenn man die EK-Steuererklärung mit Elster macht?

gefragt von Peterle am 22.05.2007 um 22:12 Uhr

Ich hasse es, Papierkram zu horten. Kann mir jemand sagen, wann ich die Belege entsorgen darf?


Reply


sonne55
beantwortet von sonne55 am 22. Mai 2007 22:15
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ich kenne zwar ELSTER nicht, aber grundsätzlich gilt gegenüber dem finanzamt 10 jahre.

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 22. Mai 2007 22:21

gebe Elster in der suchmachschine ein :-)

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 22. Mai 2007 22:24

Es ist egal, womit man die Steuererklärung macht, es gilt die Frist für die Beläge.

Kommentar von Peterle am 22. Mai 2007 22:39

Beläge? Zahnbeläge? Gib's zu, Du bist nicht Neuro-, sondern Zahndoc ;-))

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 22. Mai 2007 23:36

Man kann aus einem ä auch einen e machen. Es war wohl der Hirnaterienbelag; ich bitte um Nachsicht!


anonym
beantwortet von route66 am 22. Mai 2007 23:02
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ALS PRIVATPERSON GELTEN KEINE 10 JAHRE. UNTERLAGENAUFBEWAHRUNG REICHT IN DEM FALLE BIS ZUR RECHTSKRAFT DES BESCHEIDS. 4 WOCHEN NACH BEKANNTGABE. UNTERLAGEN BEI PRIVATEN SOLLTEN LÄNGER AUFBEWAHRT WERDEN FÜR DIE PUNKTE IN DER STEUERERKLÄRUNG DIE VORLÄUFIG SIND, WEIL NOCH GERICHTSVERFAHREN WEGEN UNGEKLÄRTER EINSPRÜCHE ANHÄNGIG SIND.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 22. Mai 2007 23:09

Du musst nicht ALLES GROSSSCHREIBEN!Wir können es auch mit kleinen Buchstaben lesen.:-))


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 23. Mai 2007 00:26
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Die Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre. In bestimmten Intervallen werden im Finanzamt die Steuerakten nachgeprüft und wenn man dann bei Nachzahlungen bzw. Nachforderungen nicht sbelegen kann, steht man nicht gut da. Darum "horte" sie für 10 Jahre.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 22. Mai 2007 23:38
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Mit oder ohne ELSTER: Die Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre.


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