Ich hasse es, Papierkram zu horten. Kann mir jemand sagen, wann ich die Belege entsorgen darf?

ich kenne zwar ELSTER nicht, aber grundsätzlich gilt gegenüber dem finanzamt 10 jahre.
ALS PRIVATPERSON GELTEN KEINE 10 JAHRE. UNTERLAGENAUFBEWAHRUNG REICHT IN DEM FALLE BIS ZUR RECHTSKRAFT DES BESCHEIDS. 4 WOCHEN NACH BEKANNTGABE. UNTERLAGEN BEI PRIVATEN SOLLTEN LÄNGER AUFBEWAHRT WERDEN FÜR DIE PUNKTE IN DER STEUERERKLÄRUNG DIE VORLÄUFIG SIND, WEIL NOCH GERICHTSVERFAHREN WEGEN UNGEKLÄRTER EINSPRÜCHE ANHÄNGIG SIND.
krauthexe am 22. Mai 2007 23:09 Du musst nicht ALLES GROSSSCHREIBEN!Wir können es auch mit kleinen Buchstaben lesen.:-))

Die Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre. In bestimmten Intervallen werden im Finanzamt die Steuerakten nachgeprüft und wenn man dann bei Nachzahlungen bzw. Nachforderungen nicht sbelegen kann, steht man nicht gut da. Darum "horte" sie für 10 Jahre.
Mit oder ohne ELSTER: Die Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre.
gebe Elster in der suchmachschine ein :-)
Es ist egal, womit man die Steuererklärung macht, es gilt die Frist für die Beläge.
Beläge? Zahnbeläge? Gib's zu, Du bist nicht Neuro-, sondern Zahndoc ;-))
Man kann aus einem ä auch einen e machen. Es war wohl der Hirnaterienbelag; ich bitte um Nachsicht!