Habe mir einen Herd gekauft , der 5 Jahre Garantie beinhaltet! Bin ich gezwungen die Rechnung nun 5 Jahre aufzuheben?

Ja, wenn du die Garantie in diesen 5 Jahren einmal in Anspruch nehmen willst, solltet du schon einen Beleg darüber haben, wann du den Herd gekauft hast.

10 Jahre ist die Frist.
Wo steht das?
Arwen45 am 14. Mai 2008 18:46 In der Regel doch nur so lange, wie die Garantie läuft. Selbst Kontoauszüge braucht man nur 3 Jahre aufheben, wenn man es will. Ein Pflicht gibt es sowieso nicht.
wj2000 am 14. Mai 2008 18:52 Bei Garantieleistungen ist es klar so lange wie Garantie ist! Wenn du aber Rechnungen beim Finanzamt vorlegst, dann mußt du diese bis 10 Jahre aufheben.
Arwen45 am 14. Mai 2008 18:53 Naja, der Herd wird wohl kaum beim Finanzamt abgerechnet werden
JoWaKu am 14. Mai 2008 20:27 Nur, wenn es im Zusammenhang mit einem Gewerbe steht; nicht bei Privatpersonen.
tradaix am 20. Mai 2008 14:15 Ja die Rechnung solltest so lange aufbewahren.... 5 Jahre auf Jedenfall....

Ich bewahre meine Rechnungen so lange auf, wie die Geräte o.ä. bei mir im Haushalt stehen! Könnte ja ein Versicherungsfall eintreten, bei dem man dann gefragt wird, wie alt das Gerät z.B. ist / war?
Was wäre dann, wenn ich die Rechnungen zu früh weggeschmissen habe?