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Wie lange muss man Rechnungen aufbewahren?

gefragt von Volltreffer am 14.05.2008 um 18:41 Uhr

Habe mir einen Herd gekauft , der 5 Jahre Garantie beinhaltet! Bin ich gezwungen die Rechnung nun 5 Jahre aufzuheben?

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Recht x 35.246 Rechnung x 1.084 Garantie x 941

moon73
beantwortet von moon73 am 14. Mai 2008 18:42
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Ja, wenn du die Garantie in diesen 5 Jahren einmal in Anspruch nehmen willst, solltet du schon einen Beleg darüber haben, wann du den Herd gekauft hast.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 14. Mai 2008 18:43
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10 Jahre ist die Frist.

Kommentar von Lissa am 14. Mai 2008 18:45

Wo steht das?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 14. Mai 2008 18:46

In der Regel doch nur so lange, wie die Garantie läuft. Selbst Kontoauszüge braucht man nur 3 Jahre aufheben, wenn man es will. Ein Pflicht gibt es sowieso nicht.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 14. Mai 2008 18:52

Bei Garantieleistungen ist es klar so lange wie Garantie ist! Wenn du aber Rechnungen beim Finanzamt vorlegst, dann mußt du diese bis 10 Jahre aufheben.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 14. Mai 2008 18:53

Naja, der Herd wird wohl kaum beim Finanzamt abgerechnet werden

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 14. Mai 2008 20:27

Nur, wenn es im Zusammenhang mit einem Gewerbe steht; nicht bei Privatpersonen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 14. Mai 2008 18:42
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Ich würde sie etwa 7 J. aufbewahren.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:41
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wie willst du sonst den kauf nachweisen?


Jolly
beantwortet von Jolly am 14. Mai 2008 18:44
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Ja,auf jeden Fall. Das ist doch dein Garantiebeleg.


samy07
beantwortet von samy07 am 14. Oktober 2008 16:28
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Ja die Rechnung solltest so lange aufbewahren.... 5 Jahre auf Jedenfall....


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 14. Mai 2008 22:09
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Ich bewahre meine Rechnungen so lange auf, wie die Geräte o.ä. bei mir im Haushalt stehen! Könnte ja ein Versicherungsfall eintreten, bei dem man dann gefragt wird, wie alt das Gerät z.B. ist / war?
Was wäre dann, wenn ich die Rechnungen zu früh weggeschmissen habe?


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 14. Mai 2008 18:43
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ja solltest du


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