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Wie lange muss man Bankbelege aufheben?

gefragt von Pingulull am 06.07.2008 um 17:11 Uhr

Was schreibt denn das Gesetz vor bezüglich der Dauer, die man Bankbelege aufheben muss?


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anonym
beantwortet von vincent am 6. Juli 2008 17:15
7x
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Kontoauszüge Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Beispielsweise den Kauf von Möbeln oder Computern. Dabei reicht es aus, die Kontoauszüge drei Jahre lang zu verwahren, das entspricht der Verjährungsfrist bei den sogenannten Alltagsgeschäften. Entnommen:

http://www.swr.de/swr4/bw/giessbert/alltag/-/id=258218/nid=258218/did=3051036/1kiemws/index.html


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Juli 2008 17:15
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Als Privatmensch? Da muss man die gar nicht aufheben.


moon73
beantwortet von moon73 am 6. Juli 2008 17:14
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2 Jahre.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Juli 2008 17:16

Privatpersonen sind grundsätzlich gar nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. Um Zahlungen im Zweifelsfall nachweisen zu können, ist es aber ratsam, die Bankbelege drei Jahre zu behalten – die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte.

Etwas anders sieht es mit Zahlungen für Reparaturarbeiten an Gebäuden aus: Hier müssen seit dem 1. August 2004 auch Privatpersonen ihre Rechnungen zwei Jahre lang aufheben. http://kuerzer.de/r7yyBceun


pegolina
beantwortet von pegolina am 6. Juli 2008 17:14
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10 Jahre.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Juli 2008 17:14

Welches Gesetz?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. Juli 2008 17:14
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als Privatperson reichen 3 Jahre, als geschäftliche Unterlagen 10 Jahre


anonym
beantwortet von Mimose11 am 6. Juli 2008 17:15
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Geschäftliche Vorgänge: 10 Jahre, privat genügen 3 Jahre.


Donnadoria
beantwortet von Donnadoria am 6. Juli 2008 17:25
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3-4-5 Jahre


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 6. Juli 2008 17:32
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Privat halte ich etwa 3 Jahre für sinnvoll.

Bei einer längeren Gewährlieistungs-/Garantiefrist länger, d. h. bis zum Ende dieser Frist.

Spezielle Kontoauszüge (Hauskauf, Erbschaft, ...) wird man sowieso bei dem jeweiligen Vorgang und länger aufbewahren.

Mehr zum Ordnen und Aufbewahren: www.klicktipps.de/papiere_organisieren.php


anonym
beantwortet von MarianneW am 6. Juli 2008 18:21
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Wie schon geschrieben - privat brauchst Du garnichts aufzuheben, aber wg Alltagsgeschäften oder auch wenn Du gewisse Ausgaben steuerlich geltend gemacht hast, sind 3 Jahre sicherlich sehr sinnvoll.


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