Was schreibt denn das Gesetz vor bezüglich der Dauer, die man Bankbelege aufheben muss?
Kontoauszüge Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Beispielsweise den Kauf von Möbeln oder Computern. Dabei reicht es aus, die Kontoauszüge drei Jahre lang zu verwahren, das entspricht der Verjährungsfrist bei den sogenannten Alltagsgeschäften. Entnommen:
http://www.swr.de/swr4/bw/giessbert/alltag/-/id=258218/nid=258218/did=3051036/1kiemws/index.html

2 Jahre.
Moon☺ am 6. Juli 2008 17:16 Privatpersonen sind grundsätzlich gar nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. Um Zahlungen im Zweifelsfall nachweisen zu können, ist es aber ratsam, die Bankbelege drei Jahre zu behalten – die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte.
Etwas anders sieht es mit Zahlungen für Reparaturarbeiten an Gebäuden aus: Hier müssen seit dem 1. August 2004 auch Privatpersonen ihre Rechnungen zwei Jahre lang aufheben. http://kuerzer.de/r7yyBceun

10 Jahre.
bitmap am 6. Juli 2008 17:14 Welches Gesetz?

als Privatperson reichen 3 Jahre, als geschäftliche Unterlagen 10 Jahre
Geschäftliche Vorgänge: 10 Jahre, privat genügen 3 Jahre.

Privat halte ich etwa 3 Jahre für sinnvoll.
Bei einer längeren Gewährlieistungs-/Garantiefrist länger, d. h. bis zum Ende dieser Frist.
Spezielle Kontoauszüge (Hauskauf, Erbschaft, ...) wird man sowieso bei dem jeweiligen Vorgang und länger aufbewahren.
Mehr zum Ordnen und Aufbewahren: www.klicktipps.de/papiere_organisieren.php
Wie schon geschrieben - privat brauchst Du garnichts aufzuheben, aber wg Alltagsgeschäften oder auch wenn Du gewisse Ausgaben steuerlich geltend gemacht hast, sind 3 Jahre sicherlich sehr sinnvoll.