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Wie lange muß ich Quittungen aufheben?

gefragt von alibert am 11.01.2007 um 10:20 Uhr

als unspektakulärer Privathaushalt


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kinky
beantwortet von kinky am 11. Januar 2007 10:31
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also da es auf die meisten sachen 2 jahre garantie gibt eben 2 jahre und ansonsten erkundigen wielange die garantie gilt und dementsprechend aufheben - aber 2 jahre sind so standard behaupte ich ma :-) gruss kinky


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Januar 2007 11:22
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Ergänzung zu kinky:

Sehr viele Händler bieten heute über die Garantie des Herstellers hinaus eine "Gewährleistung", meist für drei Jahre, deren Wahrnehmung natürlich auch das Vorliegen der Quittung voraussetzt.

Besser also drei Jahre aufbewahren.

Persönlich klammere ich Quittungen hinten in die Betriebsanleitung.

Wenn dann mal Probleme auftreten, muss ich nicht an zwei Stellen suchen.


anonym
beantwortet von einem Gast am 11. Januar 2007 11:47
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es gibt noch andere aspekte, etwa den, dass auch privathaushalte ausgaben als werbungskosten ansetzen können und dies in aller regel auch ausnutzen. alles was derart vorgebracht wird, muss durch belege dokumentiert werden. und die sind solange aufbewahrungspflichtig, bis der steuerbescheid rechtskräftig geworden ist.

oder, denkt mal an den versicherungsschutz den auch privathaushalte haben. bei hochwertigen konsumartikeln wird es im versicherungsfall vorteilhaft sein, belege über den kauf vorlegen zu können.

fazit: es gibt wenig verpflichtende regelungen für die aufbewahrung, aber einige durchaus sinnvolle gründe, es trotzdem zu tun.


Westi
beantwortet von Westi am 11. Januar 2007 11:35
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Geschäftsleute haben sogar eine Aufbewahrungspflicht von 10 J. Aber Du wirst Deine Frage sicher als Privatperson gestelt haben. Ansonsten hat demosthenes recht, hebe sie solange auf, wie die max. Firmengarantie läuft. Eine Pflicht zur Aufbewahrung für Privatpersonen kenne ich aber nicht. LG


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