Wie lange muss ich nach einem Selbstunfall (ohne Alkohol usw.) mit einem Führerscheinentzug rechnen, wenn ich schon mal eine Verwahrnung wegen vortrittsmissachtung hatte.

Warum sollte man dir dafür den Führerschein entziehen? Ist der Unfall denn auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen?
Hatte noch keinen entzug, nur eine Verwarnung wegen Vortrittsmissachtung mit einer leichten Kollision. Bekomm ich auflagen nach erhalt des Ausweises? Bin Neulenker (Oktober 2007) aber nicht auf Probe

meinem Sohn hatten sie mit den gleichen Umständen, alledings in der Probezeit 10 Monate aufgebrummt und nach der Revision wurden 8 Monate festgelegt

was ich nicht verstehe, wieso wartest du bei einem alleinunfall, bei dem niemand zu schaden kam, auf die polizei?
zu viele zeugen?
normalerweise macht man da nen flotten abgang...
Ein nachfolgender Autofahrer allarmierte sie.
Oskar Momo am 20. Februar 2008 09:09 sehr nett...-.-
Dr Love am 20. Februar 2008 09:16 na klasse...
Nein. Ich hatte mich zusehr auf die Wegweiser konzentrier und fuhr auf eine Insel mit dem darauf montierten pfosten. Es kam niemand zu schaden
Dann musst du sicher nicht mit einer Entziehung deiner Fahrerlaubnis rechnen.
Tschuldigung, falsch verstanden. Du denkst, ich kann sie behalten. Mein Auto hat zwar Totalschaden und die Polizei kam automatisch