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Wie lange muß ich Lokal auf eine Rechnung warten?

gefragt von tieftag88tieftag88 am 12.10.2007 um 18:02 Uhr

In einem Ausflugslokal habe ich mehrfach auf die Vorlage der Rechnung gebeten. Wie lange muß ich warten und wann kann ich gehen ohne mich strafbar zu machen?


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Reply


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 12. Oktober 2007 19:27
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Oh Mann, wenn doch mal nur Leute antworten würden, die auch Ahnung haben! Wer zwingt Euch, solches Zeug zu schreiben?

1) Die Zahlungspflicht besteht und wird nicht hinfällig durch beliebige Wartezeiten. Als Schuldner hat man die Bringepflicht und muß freiwillig und vollständig bezahlen.

2)Wenn der Wirt einfach nicht kommt, darf man entweder zum Wirt gehen und ihn nachdrücklich dazu auffordern abzurechnen. Wenn der sich weigert oder aus anderen Gründen vielleicht wirklich nicht kann (Schlägerei, Ärger, Unfall, Brand), darf man nach angemessener Zeit einfach die eigene Anschrift hinterlassen und um Zusendung der Rechnung bitten.

3) In keinem Falle darf man nur aufgrund einer Wartezeit die Zeche prellen. Die Zahlungspflicht besteht.

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 12. Oktober 2007 19:34

DH. Und nichts anderes ist richtig .

Kommentar von Bruno am 12. Oktober 2007 19:45

Wollte schon applaudieren, doch jetzt weiss ich gar nichts mehr, seit ich die letzte Antwort las: Zitat Dr. Hoecker. Was stimmt nun ?

Kommentar von Bruno am 12. Oktober 2007 19:58

Jetzt alles klar. Der Zitierer hat bemerkt, dass ER FALSCH zitiert. Nun also die Blume an Dich, Kajjo, vor allem fuer den Aufschrei in der ersten Zeile. Gruss von der Insel

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 12. Oktober 2007 19:58

Das ist nur ein Scherz und widerspricht sich überhaupt nicht mit meiner Aussage. Das Zitat soll nur folgendes bedeuten: "Zechprellerei existiert nicht, weil die Schuld (Zahlungspflicht) ohnehin bestehen bleibt, auch wenn man geht. Der Wirt kann (bekannte Personalien vorausgesetzt) die Rechnung jederzeit per Mahnung und Gerichtsverfahren einklagen." Soll heißen: Man muß so oder so zahlen. Aber einfach fliehen ohne Name ging e natürlich auch, daher ist die Story von Höcker schon ein Scherz. -- Zusammenfassung: Meine Ausführung sind korrekt.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 12. Oktober 2007 19:58

Das ist nur ein Scherz und widerspricht sich überhaupt nicht mit meiner Aussage. Das Zitat soll nur folgendes bedeuten: "Zechprellerei existiert nicht, weil die Schuld (Zahlungspflicht) ohnehin bestehen bleibt, auch wenn man geht. Der Wirt kann (bekannte Personalien vorausgesetzt) die Rechnung jederzeit per Mahnung und Gerichtsverfahren einklagen." Soll heißen: Man muß so oder so zahlen. Aber einfach fliehen ohne Name ging e natürlich auch, daher ist die Story von Höcker schon ein Scherz. -- Zusammenfassung: Meine Ausführung sind korrekt.


Yu Ly
beantwortet von Yu Ly am 12. Oktober 2007 18:06
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du darfst gar nicht gehen, außer zum tresen, um dort zu bezahlen.


vincent
beantwortet von vincent am 12. Oktober 2007 19:40
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Hallo, ruthchen und critter. Die Antworten von Euch stehen mit dem geltenden Recht. Im Lexikon der Rechtsirrtümer sagt der Verfasser Dr. jur Ralf Höcker " Den Strafbestand der Zechprellerei gibt es überhaupt nicht. Man muss auch nicht drei Mal nach der Rechnung fragen oder eine halbe Stunde darauf warten." Wenn ein Gast seine Rechnung nicht bezahlen will, hat der Wirt natürlich die Möglichkeit, ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich dazu gezwungen, die Rechnung zu begleichen.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 12. Oktober 2007 19:42

Satz 2 ....stehen nicht im Einklang mit dem .....


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 12. Oktober 2007 18:10
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ich hab mal gehört, daß man nach dreimaligem Anfordern der Rechnung und einer halben Stunde Wartezeit gehen darf. Ich würd mich aber auf diesen tollen Tip an Deiner Stelle nicht verlassen (bitte), denn sonst bin ich schuld, wenn Du eingekerkert wirst...

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 12. Oktober 2007 18:47

Das ist nicht Dein ernst oder?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 12. Oktober 2007 20:19

Das ist nicht richtig. Wenn ich mit einem Gastwirt einen Vertrag eingehe (und den habe ich, wenn ich Speisen und Getränke bestelle), muß ich meinen Vertragspart erfüllen - das ist die Bezahlung. Notfalls muß ich aufstehen und darauf bestehen, die Rechnung zu bekommen. Natürlich kann ich auch Name + Anschrift hinterlassen, aber das kann auch mißverstanden werden (ich bin der Kaiser von China...). Zahlungspflichtig bin ich immer. Übrigens: den Tatbestand der Zechprellerei gibt es nicht, es handelt sich um schlichten Betrug, wenn ich mich vom Acker mache.


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 12. Oktober 2007 18:22
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@ruthchen hat Recht, eine halbe Stunde ist eine angemessene Zeit, auf die Rechnung zu warten. Dann darf man gehen.




Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 12. Oktober 2007 18:38

Aber critter...wirklich nicht, oder?

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 12. Oktober 2007 18:47

Das ist nicht Dein ernst oder?

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small Cr♪tter am 13. Oktober 2007 01:03

Ich habs selber noch nicht ausprobiert, aber ich habe schon oft genau dieses gelesen. Immer wieder steht dieses Thema auf dem Tapet, und angeblich kann man wirklich nach einer halben Stunde gehen, wenn der Kellner oder der Wirt nicht zum Kassieren kommt.

Da ich selbst auch nicht gewillt bin, eine halbe Stunde abzuwarten, gehe ich einfach zur Theke und zahle dort.


anonym
beantwortet von shilla am 12. Oktober 2007 20:49
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bartymann
beantwortet von bartymann am 13. Oktober 2007 08:48
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Hallöchen - na ja - ich schlage einen vernünftigen Kompromiss vor: man legt einen Zettel auf den Tisch mit der Adresse und der Aufforderung "bitte schicken Sie mir die Rechnung"! Vielleicht ist der Wirt ja zu faul und schickt keine! Manfred


mitja
beantwortet von mitja am 5. November 2007 15:06
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