tieftag88 am 12.10.2007 um 18:02 Uhr
In einem Ausflugslokal habe ich mehrfach auf die Vorlage der Rechnung gebeten. Wie lange muß ich warten und wann kann ich gehen ohne mich strafbar zu machen?

Oh Mann, wenn doch mal nur Leute antworten würden, die auch Ahnung haben! Wer zwingt Euch, solches Zeug zu schreiben?
1) Die Zahlungspflicht besteht und wird nicht hinfällig durch beliebige Wartezeiten. Als Schuldner hat man die Bringepflicht und muß freiwillig und vollständig bezahlen.
2)Wenn der Wirt einfach nicht kommt, darf man entweder zum Wirt gehen und ihn nachdrücklich dazu auffordern abzurechnen. Wenn der sich weigert oder aus anderen Gründen vielleicht wirklich nicht kann (Schlägerei, Ärger, Unfall, Brand), darf man nach angemessener Zeit einfach die eigene Anschrift hinterlassen und um Zusendung der Rechnung bitten.
3) In keinem Falle darf man nur aufgrund einer Wartezeit die Zeche prellen. Die Zahlungspflicht besteht.

du darfst gar nicht gehen, außer zum tresen, um dort zu bezahlen.
Hallo, ruthchen und critter. Die Antworten von Euch stehen mit dem geltenden Recht. Im Lexikon der Rechtsirrtümer sagt der Verfasser Dr. jur Ralf Höcker " Den Strafbestand der Zechprellerei gibt es überhaupt nicht. Man muss auch nicht drei Mal nach der Rechnung fragen oder eine halbe Stunde darauf warten." Wenn ein Gast seine Rechnung nicht bezahlen will, hat der Wirt natürlich die Möglichkeit, ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich dazu gezwungen, die Rechnung zu begleichen.
Satz 2 ....stehen nicht im Einklang mit dem .....

ich hab mal gehört, daß man nach dreimaligem Anfordern der Rechnung und einer halben Stunde Wartezeit gehen darf. Ich würd mich aber auf diesen tollen Tip an Deiner Stelle nicht verlassen (bitte), denn sonst bin ich schuld, wenn Du eingekerkert wirst...
boriswulff am 12. Oktober 2007 18:47 Das ist nicht Dein ernst oder?
ungererbad am 12. Oktober 2007 20:19 Das ist nicht richtig. Wenn ich mit einem Gastwirt einen Vertrag eingehe (und den habe ich, wenn ich Speisen und Getränke bestelle), muß ich meinen Vertragspart erfüllen - das ist die Bezahlung. Notfalls muß ich aufstehen und darauf bestehen, die Rechnung zu bekommen. Natürlich kann ich auch Name + Anschrift hinterlassen, aber das kann auch mißverstanden werden (ich bin der Kaiser von China...). Zahlungspflichtig bin ich immer. Übrigens: den Tatbestand der Zechprellerei gibt es nicht, es handelt sich um schlichten Betrug, wenn ich mich vom Acker mache.

@ruthchen hat Recht, eine halbe Stunde ist eine angemessene Zeit, auf die Rechnung zu warten. Dann darf man gehen.
Kabark am 12. Oktober 2007 18:38 Aber critter...wirklich nicht, oder?
boriswulff am 12. Oktober 2007 18:47 Das ist nicht Dein ernst oder?
Cr♪tter am 13. Oktober 2007 01:03 Ich habs selber noch nicht ausprobiert, aber ich habe schon oft genau dieses gelesen. Immer wieder steht dieses Thema auf dem Tapet, und angeblich kann man wirklich nach einer halben Stunde gehen, wenn der Kellner oder der Wirt nicht zum Kassieren kommt.
Da ich selbst auch nicht gewillt bin, eine halbe Stunde abzuwarten, gehe ich einfach zur Theke und zahle dort.

Hallöchen - na ja - ich schlage einen vernünftigen Kompromiss vor: man legt einen Zettel auf den Tisch mit der Adresse und der Aufforderung "bitte schicken Sie mir die Rechnung"! Vielleicht ist der Wirt ja zu faul und schickt keine! Manfred
DH. Und nichts anderes ist richtig .
Wollte schon applaudieren, doch jetzt weiss ich gar nichts mehr, seit ich die letzte Antwort las: Zitat Dr. Hoecker. Was stimmt nun ?
Jetzt alles klar. Der Zitierer hat bemerkt, dass ER FALSCH zitiert. Nun also die Blume an Dich, Kajjo, vor allem fuer den Aufschrei in der ersten Zeile. Gruss von der Insel
Das ist nur ein Scherz und widerspricht sich überhaupt nicht mit meiner Aussage. Das Zitat soll nur folgendes bedeuten: "Zechprellerei existiert nicht, weil die Schuld (Zahlungspflicht) ohnehin bestehen bleibt, auch wenn man geht. Der Wirt kann (bekannte Personalien vorausgesetzt) die Rechnung jederzeit per Mahnung und Gerichtsverfahren einklagen." Soll heißen: Man muß so oder so zahlen. Aber einfach fliehen ohne Name ging e natürlich auch, daher ist die Story von Höcker schon ein Scherz. -- Zusammenfassung: Meine Ausführung sind korrekt.
Das ist nur ein Scherz und widerspricht sich überhaupt nicht mit meiner Aussage. Das Zitat soll nur folgendes bedeuten: "Zechprellerei existiert nicht, weil die Schuld (Zahlungspflicht) ohnehin bestehen bleibt, auch wenn man geht. Der Wirt kann (bekannte Personalien vorausgesetzt) die Rechnung jederzeit per Mahnung und Gerichtsverfahren einklagen." Soll heißen: Man muß so oder so zahlen. Aber einfach fliehen ohne Name ging e natürlich auch, daher ist die Story von Höcker schon ein Scherz. -- Zusammenfassung: Meine Ausführung sind korrekt.