yke92 am 02.11.2009 um 16:23 Uhr
Heyho, ich habe mal von meinen Klassenkameraden erfahren, das es einen Gesetzestext gibt in dem festgelegt ist, wie lange ich in der Schule mindesten sein muss, wenn ich ncoh unter 18 Jahre bin. Also ein Beispiel wäre, ich habe bis 15:30 Schule aus und die letzte Stunde würde ausfallen dann muss ich nicht mehr zurück ins Büro danach. Da es nach 13:05 passier ist. Ich muss mindestens 6 Stunden in der Schule anwesend sein. Ist das richtig so? Wenn ihr den kennt, könnt ihr mir da bitte den gesetztestext schicken mit paragrafen usw...? Danke :)
Die Frage ist sehr leicht zu beantworten: In der Bundesrepublik Deutschland ist man mit dem 18ten Lebensjahr volljährig, damit endet auch die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht. Was aber der Lehrherr dazu sagt steht aber auf einem anderen Papier!
Wenn deine Ausbildung z. B. drei Jahre dauer, dann besuchst du die Berufschule genauso lange.