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Wie lange muss ich den Artikel aufheben?

gefragt von rbeierrbeier am 05.09.2007 um 15:48 Uhr

Ich habe privat einen Artikel an eine privat Person verkauft. Der Käufer hat auch schon bezahlt und ich habe den Artikel an die Adresse des Käufers geschickt. Nun kam das Paket zurück mit der Begründung nicht abgeholt / nicht zustellbar. Der Käufer reagiert auch nicht auf meine Mails. Wie lange muss ich nun den Artikel für den Käufer aufheben?


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 5. September 2007 15:54
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da dir der artikel nicht mehr gehört musst du ihn aufbewahren.

die verjährung beginnt am 1.1.2008 und dauert 2 jahre.

du darfst den artikel nicht weiterverkaufen, da er ja schon bezahlt ist von dem käufer.

meldet er sich bis dahin nicht, gehört er wieder dir.

vielleicht ist derjenige ausgewandert, oder verstorben :o))

Kommentar von Simple_avatar4smallCalice am 5. September 2007 16:16

Kommt drauf an was du mit "gehören" meinst. rbeier ist zumindest weiterhin Eigentümer!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 5. September 2007 16:21

ich meine eigentümer ist jetzt der käufer.

rbeier ist derzeit nur der besitzer.

rein rechtlich gehört der artikel dem käufer, er ist der eigentümer.

Kommentar von Simple_avatar4smallCalice am 5. September 2007 16:24

Nö, es fand ja gar keine Übergabe statt.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 5. September 2007 17:24

dann erklär doch mal wie du es meinst.

bezahlt hat der käufer ja, also ist es sein eigentum.

das teil befindet sich noch beim verkäufer, welcher noch besitzer ist.

Kommentar von Simple_avatar4smallCalice am 5. September 2007 18:12

NEIN, in Deutschland ist das etwas komplizierter. Nur weil es einen gültigen Kaufvertrag über etwas gibt, ist man nicht automatisch Eigentümer an der Sache geworden. (so ist das zB in Frankreich)Eigentümer wird man erst dann, wenn die Sache auch übergeben wird.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 5. September 2007 18:33

und was ist der käufer dann jetzt?

besitzer kann er ja schlecht sein, weil er die sache nicht hat.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. September 2007 15:59
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Um auf Nummer sicher zu gehen solltest du einen letzten Anlauf nehmen und den Käufer per Einschreiben informieren, dass du ihm eine letzte Frist von 14 Tagen gibst, in der er sich bei dir melden soll.

Aber vielleicht kann er sich nicht melden, weil er im Krankenhaus liegt. Da du die Adresse hast, versuche doch mal über eine Telefon CD an die Telefonnummer eines Nachbarn zu kommen.

Wenn du nicht genau weißt, wie man das macht, vielleicht kann ich dir helfen. Schreib an: Fuchs1954(at)aol.com




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