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Wie lange muß ich als Vermieter warten um eine Wohnung zu räumen wenn der Mieter weg ist

gefragt von rpriss am 15.02.2009 um 14:27 Uhr

Ich habe ein Wohnhaus mit 4 Mietwohnungen. Seit Mitte November 2008 wurde eine Wohnung neu vermietet, doch der Mieter hat bis heute Februar 2009 noch keinen Cent Miete bezahlt. Er hat bei Abschluß des Mietvertrages einen Arbeitgeber angegeben und hat gesagt während der Winterzeit wegen Schlechtwetter nicht arbeiten zu können, und die Miete käme in der Zeit vom Amt. Dieses stimmt aber offensichtlich nicht, denn es ist noch kein Geld gekommen. Jetzt ist er weg ( Angeblich im Ausland am LKW fahren) . Ich glaube langsam nicht mehr daran überhaupt noch einen Cent zu sehen. Er hat bereits eine fristlose Kündigung wegen des Mietrückstands erhalten, diese Frist aber verstreichen lassen. Ich glaube so langsam an Mietbetrug. Wie lange muß ich jetzt warten um die Wohnung selber räumen zu können. Da er noch einen Satz Hausschlüssel hat, muß ich die Schlösser warscheinlich auch noch austauschen. Das wird wieder teuer.

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Mietbetrug x 2

anonym
beantwortet von amiria71 am 15. Februar 2009 14:29
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Wenn du juristisch korrekt vorgehen willst und Dich nicht strafbar machen, dann müsstest Du einen Räumungstitel erwirken und dann durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. (Dauert ziemlch lang und kostet Geld).

Alles andere ist zwar theroetisch möglich, aber bringt Dich in die Gefahr, dich schadensersatzpflichtig zu machen und zudem auch noch wg. Hausfriedensbruches strafbar.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. Februar 2009 14:30

Auch wenn die wohnung bereits gekündigt ist und kein Mietvertrag mehr besteht?

Kommentar von amiria71 am 15. Februar 2009 14:32

AUCH dann ist gut. NUR dann. Wenn man nicht gekündigt hat, kann man auch nicht auf Räumung (korrekter Herausgabe) klagen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Februar 2009 14:28
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kannst du theoretisch erst nach erfolgreicher Räumungsklage


anonym
beantwortet von zetix am 15. Februar 2009 14:28
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Solange es keinen gerichtlichen Räumungsbeschluß gibt, kannst Du nicht räumen. Wenn, dann nur mit GV.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 15. Februar 2009 14:34
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Du hast Ihm bereits (Nachweisbar zugestellt?) gekündigt? Dann sollte ein Rechtsanwalt die Durchsetzung deines Anspruches beim Gerichtsvollzieher erwirken. (Kann man auch selbst versuchen - dauert aber länger ) Kostenfrage ...

Kommentar von rpriss am 15. Februar 2009 14:56

Die Kündigung hat er per Einschreiben bekommen.Da ich eine Verwalterin für mein Haus habe werde ich mich mit ihr beraten.


samy07
beantwortet von samy07 am 15. Februar 2009 14:40
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Konntest ihn erreichen telefonisch? Hast auch andere Wohnadressen? Hast beim Arbeitgeber oder Arbeitsagentur mal nachgefragt? Wenn das alles nichts gewirkt hat dann kündige im fristlos die Wohnung natürlich mit Einschreiben zustellen lassen. Dann zum Anwalt. Der wird dann das nötigste einleiten....

Kommentar von rpriss am 15. Februar 2009 14:52

Ich habe ihn einmal auf dem Handy erreicht angeblich in Spanien. Er wollte letzten Samstag kommen, hat sich aber nicht blicken lassen. Ich glaube nicht, dass er in Spanien ist. Ein Anruf auf ein Handy ins Ausland ist eigentlich teuer. Ich habe aber keinen höheren Betrag auf meiner Telefonrechnung gehabt.

Kommentar von amiria71 am 15. Februar 2009 16:34

normalerweise zahlt der Anrufer auch nur die Gebühren innerhalb D und die Zusatzgebühren ins Ausland zahlt der angerufene.


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 15. Februar 2009 14:31
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puh, schwere frage, am besten zum anwalt, eine räumungsklage kann lange dauern, tut mir sehr leid für dich! fürs nächste mal lässt du dir eine bankauskunft geben, es nützt keine verdienstabrechnung, da er 10000 verdienen kann, was nützt das, wenn er 12000 schulden im monat hat? (hoch gegriffen)wir haben unserem vermieter eine bankauskunft gegeben, ist am sichersten für den vermieter und in der heutigen zeit üblich um auf nummer sicher zu gehen, das der neue mieter die miete zahlen kann. du könntest beim arbeitsamt nachfragen, wegen deiner miete, den namen hast du ja, dann bekommt er seine leistungen gestrichen, wenn er keine miete zahlt und muss beim amt vorsprechen.

Kommentar von rpriss am 15. Februar 2009 14:35

Ich glaube das Amt darf dazu aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.

Kommentar von amiria71 am 15. Februar 2009 14:39

man könnte dem amt aber zumindest mitteilung machen - wenn die ihn in ihrer Datei haben und Leistungen für die Wohnung an ihn gezahlt haben, die nicht weiter geleitet wurden, wird er Ärger bekommen. Der Vermieter hat leider nix davon

Kommentar von 471e07ddd3701e08308e60317005f48esmallgiftmischerinxx am 15. Februar 2009 14:47

das mag schon sein, aber das amt davon in kenntniss setzten, somit bekommt er die leistungen gestrichen


anonym
beantwortet von Aurich1 am 15. Februar 2009 14:30
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Tritt doch dem Mieterbund bei die beraten dich und helfen Dir sonst auch weiter.

Kommentar von Aurich1 am 15. Februar 2009 14:30

Ich meine natürlich dem Vermieterbund..... sorry


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 15. Februar 2009 14:29
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Ich weiß leider nur, dass Du verpflichtet bist, die Sachen vier Wochen aufzubewahren. Wann Du ausräumen kannst, kann ich Dir nicht sagen.


moon73
beantwortet von moon73 am 15. Februar 2009 14:29
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Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, darfst du räumen. Du hast ihn ja bereits zu einem bestimmten Datum gekündigt und einen Tag darauf kannst du loslegen.

Die Möbel müßtest du solange einlagern, aber länger als 4 Wochen würde ich sie nicht aufheben.

Kommentar von amiria71 am 15. Februar 2009 14:29

oh, da hat aber jemand Ahnung. Oder ist sehr mutig...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. Februar 2009 14:33

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