wie lange muß er an seine ex noch zahlen ?

gefragt von blackrose84blackrose84 am 19.11.2008 um 9:36 Uhr

mein partner und ich bekomm im juni ein kind ,er lebt noch in scheidung fals es bis dahin immer noch so sein sollte muß er auch zahlen wenn er ein kind mit mir hat??

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Recht x 38.367 Unterhalt x 2.650 ehe x 1.355

Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 19. November 2008 09:38
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Selbstverständlich wird er auch dann weiterzahlen müssen. Allerdings wird der Selbstbehalt neu errechnet , da er ja auch für dein Kind Unterhalt zahlen muß.


Nellina
beantwortet von Nellina am 19. November 2008 09:38
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Wenn er seiner NOCH-FRAU gegenueber Unterhaltsverpflichtungen hat, wird sich nur der Betrag aendern aber die Verpflichtung bleibt.


Quandt
beantwortet von Quandt am 19. November 2008 09:51
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Solange es seine Frau ist, wird er zahlen müssen, aber ..., wenn das Kind da ist, ist er dem Kind und vorherigen Kindern gegenüber primär unterhaltsverpflichtet. Dann seiner Partnerin/neuer Frau. Dann heisst sein Eigenbehalt liegt bei 1.100 € + Kindesunterhalt und wenn ihr dann verhairatet wäret, würden Dir als Ehefrau nochmal 850 € "zustehen". Da bliebe nicht mehr viel. Genau ausrechnen kann Euch dies aber nur ein Familien-Anwalt. ;-)

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 19. November 2008 10:29

Auch, wenn keine gemeinsamen Kinder da sind? Unter den Umständen verstehe ich sowieso nicht, warum er ihr Unterhalt zahlen muss.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 19. November 2008 10:41

Das ist bei Hartz-IV leider so, die Mutter ist ihren Kindern gegenüber unterhaltsverplichtet. er seiner Noch-Frau und somit indirekt den Kindern. Auch wenn es nicht seine leiblichen oder adoptierten sind.


chilla31
beantwortet von chilla31 am 28. November 2008 13:58
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er muss seiner nochfrau solange bezahlen,bis die scheidung durch ist und sie geschiedene leute sind.


istie
beantwortet von istie am 19. November 2008 09:46
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Kann die EX denn nicht arbeiten? Wenn die Ex einen Unterhaltstitel hat, muß er weiter bezahlen, jedoch wird sich der Betrag ändern.

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 19. November 2008 09:48

wie schon geschrieben die kinder von ihr sind in der schule sie könnte arbeiten aber hartz4 scheit wohl zu schön zu sein


blackrose84
beantwortet von blackrose84 am 19. November 2008 09:40
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ER HAT KEINE KINDER MIT DER EX hatte ich vergessen zu zu schreiben er zahlt nur für sie

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 19. November 2008 10:43

Das ist in dieser Hartz-IV-Konstellation völlig uninteressant, ob die Kinder "eigen" sind. Leider! ;-)


tanteD
beantwortet von tanteD am 19. November 2008 09:40
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Ja,bezahlen muß er auch in diesem Falle.Wird nach der Höhe seines Gehaltes berechnet,da dem Kind Unterhalt zusteht.Und dann kommt es darauf an,wieviel er verdient.Ich glaube,wenn du mit ihm eine Lebensgemeinschaft hast wirst du da auch mit eingerechnet.Es sei denn,du hast ein dickes Konto.

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 19. November 2008 09:42

du hast ?? hätte gern ;-) ne hab ich leider nich


SJLPE
beantwortet von SJLPE am 19. November 2008 09:37
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Ja wenn in seiner damaligen Ehe ein Kind oder Kinder entstanden sind muss er unterhalt weiter an das Kind/die Kinder bezahlen. Nur an seine Ex Frau dann nicht mehr.

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 19. November 2008 09:39

nein er zahlt nur an seine ex hätte es vielleicht anders schreiben sollen

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 19. November 2008 09:41

Das stimmt so nicht. Wenn seine Ex - Frau z.B. durch die Kinderbetreuung an einer Arbeitsaufnahme gehindert wird und z.B. nur einen 400 Euro Job annehmen kann ,wird die ARGE sich an den Kindesvater wenden und ihre Forderung geltend machen.

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 19. November 2008 09:44

die kinder von ihr sind in der schule sie könnte arbeiten gehen aber die will wohl nich auf ander läuts tasche liegen ist ja schöner

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 19. November 2008 09:44

Warum seiner Ex-Frau nicht mehr? Wenn er vom Gericht eine Auflage hat, muss er dem nachkommen. Das heisst nicht unbedingt: geschieden und vergessen!

Kommentar von Simple_avatar8smallSJLPE am 21. November 2008 08:02

weil ich viele bekannte habe bei denen es so ist das sie keine u halt mehr vom ex mann bekommen sondern nur die kinder. einer meiner freundinnen lebt von hartz 4 ihr ex mann hat bis zu scheidung ihr und den kindern u halt gezahlt und nach der scheidung hat das amt das übernommen und er wird dafür nicht belangt. kann ja vielleicht sein das es von bundesland zu bundesland verschieden ist????


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