blackrose84 am 19.11.2008 um 9:36 Uhr
mein partner und ich bekomm im juni ein kind ,er lebt noch in scheidung fals es bis dahin immer noch so sein sollte muß er auch zahlen wenn er ein kind mit mir hat??

Selbstverständlich wird er auch dann weiterzahlen müssen. Allerdings wird der Selbstbehalt neu errechnet , da er ja auch für dein Kind Unterhalt zahlen muß.

Wenn er seiner NOCH-FRAU gegenueber Unterhaltsverpflichtungen hat, wird sich nur der Betrag aendern aber die Verpflichtung bleibt.

Solange es seine Frau ist, wird er zahlen müssen, aber ..., wenn das Kind da ist, ist er dem Kind und vorherigen Kindern gegenüber primär unterhaltsverpflichtet. Dann seiner Partnerin/neuer Frau. Dann heisst sein Eigenbehalt liegt bei 1.100 € + Kindesunterhalt und wenn ihr dann verhairatet wäret, würden Dir als Ehefrau nochmal 850 € "zustehen". Da bliebe nicht mehr viel. Genau ausrechnen kann Euch dies aber nur ein Familien-Anwalt. ;-)
Kristall08 am 19. November 2008 10:29 Auch, wenn keine gemeinsamen Kinder da sind? Unter den Umständen verstehe ich sowieso nicht, warum er ihr Unterhalt zahlen muss.
Quandt am 19. November 2008 10:41 Das ist bei Hartz-IV leider so, die Mutter ist ihren Kindern gegenüber unterhaltsverplichtet. er seiner Noch-Frau und somit indirekt den Kindern. Auch wenn es nicht seine leiblichen oder adoptierten sind.

er muss seiner nochfrau solange bezahlen,bis die scheidung durch ist und sie geschiedene leute sind.

Kann die EX denn nicht arbeiten? Wenn die Ex einen Unterhaltstitel hat, muß er weiter bezahlen, jedoch wird sich der Betrag ändern.
blackrose84 am 19. November 2008 09:48 wie schon geschrieben die kinder von ihr sind in der schule sie könnte arbeiten aber hartz4 scheit wohl zu schön zu sein

ER HAT KEINE KINDER MIT DER EX hatte ich vergessen zu zu schreiben er zahlt nur für sie
Quandt am 19. November 2008 10:43 Das ist in dieser Hartz-IV-Konstellation völlig uninteressant, ob die Kinder "eigen" sind. Leider! ;-)

Ja,bezahlen muß er auch in diesem Falle.Wird nach der Höhe seines Gehaltes berechnet,da dem Kind Unterhalt zusteht.Und dann kommt es darauf an,wieviel er verdient.Ich glaube,wenn du mit ihm eine Lebensgemeinschaft hast wirst du da auch mit eingerechnet.Es sei denn,du hast ein dickes Konto.
blackrose84 am 19. November 2008 09:42 du hast ?? hätte gern ;-) ne hab ich leider nich
Ja wenn in seiner damaligen Ehe ein Kind oder Kinder entstanden sind muss er unterhalt weiter an das Kind/die Kinder bezahlen. Nur an seine Ex Frau dann nicht mehr.
blackrose84 am 19. November 2008 09:39 nein er zahlt nur an seine ex hätte es vielleicht anders schreiben sollen
Biggi2000 am 19. November 2008 09:41 Das stimmt so nicht. Wenn seine Ex - Frau z.B. durch die Kinderbetreuung an einer Arbeitsaufnahme gehindert wird und z.B. nur einen 400 Euro Job annehmen kann ,wird die ARGE sich an den Kindesvater wenden und ihre Forderung geltend machen.
blackrose84 am 19. November 2008 09:44 die kinder von ihr sind in der schule sie könnte arbeiten gehen aber die will wohl nich auf ander läuts tasche liegen ist ja schöner
Nellina am 19. November 2008 09:44 Warum seiner Ex-Frau nicht mehr? Wenn er vom Gericht eine Auflage hat, muss er dem nachkommen. Das heisst nicht unbedingt: geschieden und vergessen!
weil ich viele bekannte habe bei denen es so ist das sie keine u halt mehr vom ex mann bekommen sondern nur die kinder. einer meiner freundinnen lebt von hartz 4 ihr ex mann hat bis zu scheidung ihr und den kindern u halt gezahlt und nach der scheidung hat das amt das übernommen und er wird dafür nicht belangt. kann ja vielleicht sein das es von bundesland zu bundesland verschieden ist????